Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

IFR & ATC | Post vom LBA wegen Zuverlässigkeitsprüfung  
14. Juli 2005: Von  
Gestern bekam ich, wie viele andere wahrscheinlich auch, Post vom LBA, in dem mir mitgeteilt worden ist, das ich eine Sicherheitsüberprüfung nach §7 über mich ergehen lassen muss. Was daran neu ist, meine Lizenz ist gültig bis Ende März 2006, ich muss lediglich im September zum halbjahres Check, das meine Lizenz widerrufen wird, sofern ich nicht bis zum 5.09.05 den Nachweis erbringe, das ich "zuverlässig" bin.

Mir stellt sich hier die Frage, ist das überhaupt zulässig, mir eine erteilte Lizenz einfach zu widerrufen ?

Es gibt aber auch noch eine positive Seite dieser Sache. Frau Lindemann von der Luftsicherheit in Frankfurt war sehr nett und hilfsbereit, gab mir einen Link, der zum RP in Kassel geht. Sie meint es dauert ca 1-2 Wochen. RP-Darmstadt Herr Löbig kann man vergessen, hatte mit Ihm heute morgen gesprochen, er wollte mich am Telefon abwimmeln, schauen Sie doch ins Internet, da steht alles drin. Was macht ein Bürger, der kein Internet hat ? Aber seit dem Prozess in Darmstadt wissen wir ja, was wir vom RP Darmstadt und deren Mitarbeiter zu halten haben.

Hier der Link
https://www.rp-kassel.de/static/themen/verkehr/luftfahrt/index-download.htm
14. Juli 2005: Von Bernd Juhrig an 
Hallo,

den Brief habe ich auch erhalten,wohl weil das LBA PPL-A/IFR verwaltet.Haben denn die PPL-A-Piloten,die von den Landesluftfahrtbehörden verwaltet werden,auch gleichlautende Post erhalten?
Und was ist eigentlich die "Luftsicherheitsbehörde",an die man den Antrag schicken muss.In Niedersachsen jedenfalls habe ich noch nichts gefunden.

Gruss BJ
14. Juli 2005: Von  an Bernd Juhrig
Ich hatte gestern Post vom Luftamt Bayern Süd. In meinem Schreiben ist das für die Rücksendung zuständige Amt genannt.
Besten Gruß
Tobias
15. Juli 2005: Von Gerhard Uhlhorn an 
Wieso muss ich eigentlich eine Sicherheitsprüfung beantragen?!?
Ich habe nichts dagegen, wenn eine solche durchgeführt wird, soll die Behörde also meinetwegen eine Überprüfung durchführen.

Aber wieso soll ICH etwas beantragen, was DIE BEHÖRDE will? Das macht kein Sinn.
Die Behörde will doch, dass ich meine Sicherheit überprüfen lasse, also muss doch die Behörde den Antrag (z.B. bei mir) stellen, oder sehe ich da was falsch?

Werden jetzt eigentlich auch alle ÖPNV-Nutzer einer Sicherheitsprüfung unterzogen (siehe London)? Wäre doch die logische Konsequenz, oder?
15. Juli 2005: Von Gerhard Uhlhorn an Gerhard Uhlhorn
15. Juli 2005: Von Stefan Jaudas an Gerhard Uhlhorn
Hi,

wenn ich das richtig verstanden habe, dann DARF die Behörde laut Datenschutz gar nicht überprüfen, außer, der Betroffene hat ausdrücklich eingewilligt. Und ein Antrag ist die beste Einwilligung, die es gibt.

Außerdem gibts dann auch keinen Streit um die Rechnung. Der Überprüfte hat beantragt, folglich die Kosten selber verursacht, folglich muß er alles selber zahlen. In der Wirtschaft gibts verbindliche Kostenvoranschläge, bei den Behörden nicht.

Nett, oder? Das ist wie bei den Rot-Chinesen, wo eine Hinrichtung von den Hinterbliebenen bezahlt werden muß. O

der wie im Mittelalter: Wenn die Hexe ertrinkt, dann war sie unschuldig, schwimmt sie oben, dann ist sie schuldig und wird verbrannt.

Wer nichts zu verbergen hat, der hat auch nichts zu befürchten. Wer also den Antrag nicht stellt, der hat was zu verbergen, und ist deshalb unzuverlässig. Hat noch jemand braune oder blaue Hemden zu Hause? Wir sind bald wieder soweit ...

Gruß

Stefan
15. Juli 2005: Von  an Stefan Jaudas
Früher (also als Deutschland noch ein Rechtsstaat war), mußte der Staat dem Verdächtigen seine Schuld nachweisen. Heute sind wir alle pauschal verdächtig und wir müssen den Beweis unserer Rechtstreue erbringen. Wehe dem, der das nicht schafft. Was ist mit Leuten,die in Urlaub sind? Die verpassen den Termin und schwupps sind sie wirklich illegal in der Luft, weil sie nach ihrem Urlaub sich in den Flieger setzen. In Ordnung fände ich es ja, wenn die Behörden mal bei ihren Kollegen nachfragen, so wie das Finanzamt ja auch jederzeit ohne mein zutun in meinen Konten rumschnüffeln darf. Aber daß ich Ermittlungen gegen mich auch noch selbst beantragen und bezahlen muß, das ist wirklich die Meisterleistung kranker Verhältnisse.
16. Juli 2005: Von Micus, Franz Josef an 
Hallo,
alle Zuverläsigkeits zu überpüfende.

Da das LBA ja leider keine Anträge und Länder-Anschriften veröfentlich hier der Link " www.aopa.de " unterdem alle Anträge und Anschriften zum downloden hinterlegt sind.
Wer möchte kann auch einen Rechtsstreit auf Kosten der AOPA führen denn die Rechtslage scheint zumindest Zweifelhaft für die
Zuverlässigkeitsüberprüfung zusein.

als Leidensgenosse Grüßt micus
19. Juli 2005: Von Bernd Juhrig an Micus, Franz Josef
Hallo an Alle,

bitte lest den Brief von Prof.Dr.Vogeler,Uni Dresden, zu diesem Thema,der auf der Homepage von www.fliegen-unterfranken.de veröffentlicht ist!

Gruss
BJ
19. Juli 2005: Von  an 
interessant wie sich alle aufregen. Als ich im Januar kurz schrieb, welche Auswirkungen das dem jetzigen Verfahren zugrunde liegende Gesetz haben wird, gab es kaum Resonanz.
19. Juli 2005: Von  an Bernd Juhrig
Hallo zusammen,

appropos Prof. Dr. Vogeler:
In seinem Schreiben an das RP Dresden setzte er eine Antwortfrist zum 08.07.05.

Weiß irgend jemand, was mittlerweile passiert ist?
Hat er eine Antwort fristgerecht erhalten?
Falls, Ja: Was steht drin?
Wie ist allgemein der Stand seines Verfahrens / Lizenzverlängerung?

Gruß,
TS
19. Juli 2005: Von Konrad Vogeler an 
ATCler,

der RP hat geantwortet. Im Tenor war es "Als reine Vollszugsbehörde sehen wir uns nicht veranlasst, auf Ihre Fragen zu antworten".

Im Moment bereite ich eine Antwort vor, die darauf hinausläuft, daß ich die ZÜP nicht beantrage und es drauf ankommen lassen werde. Ohne die DV, für die §17 LuftSiG noch fordert, daß sie vom Bundesrat abgesegnet sein muss, gibt es keine Rechtsgrundlage für einen Lizenzentzug. Sollte der RP das trotzdem machen, gibt es Widerspruch beim Verwaltungsgericht mit Antrag auf Eilverfahren.
Ich habe das mit einem Kollegen der juristischen Fakultät besprochen. Er wollte da selber nicht rein. Also mache ich das jetzt mit einem anderen Anwalt.
Gebt mir noch drei Tage.

Konrad
19. Juli 2005: Von  an Konrad Vogeler
Hallo Konrad,

danke für die kurz, knackige Antwort!
Wir sind alle weiter gespannt... !

Gruß,
TS
19. Juli 2005: Von  an Konrad Vogeler
Danke auch.
Finde es wirklich klasse, daß eine Privatperson das auf sich nimmt, was doch eigentlich die Aufgabe von AOPA&Co wäre.
19. Juli 2005: Von Konrad Vogeler an 
einfach nachmachen:

https://www.streckenflug.at/phorum/read.php?f=17&i=5001&t=5001

Konrad
19. Juli 2005: Von  an Konrad Vogeler
Hallo Konrad,

würde ich ja gerne, aber da ich seit 13 Jahren bereits wie andere Arbeitnehmer auch an Flugplätzen (im Gelände) bzw. der Flugsicherung tätig bin, falle ich sowieso schon unter die Überprüfung (früher §29d LuftVG, jetzt §7 LuftSiG).

Für mich stellt sich daher nur die Frage, ob ich extra nochmals (als doppelt) eine ZÜP über mich ergehen lassen muss, wenn ich im nächsten Jahr wieder verlängern muß.

Aber das wird mir sicherlich mein Luftamt mitteilen...

Grüße,
TS
19. Juli 2005: Von RotorHead an 
----------------------------------
Für mich stellt sich daher nur die Frage, ob ich extra nochmals (als doppelt) eine ZÜP über mich ergehen lassen muss, wenn ich im nächsten Jahr wieder verlängern muß.
----------------------------------

Die Zuverlässigkeitsüberprüfung entfällt, wenn im Inland innerhalb der letzten 12 Monaten eine zumindest gleichwertige Übprüfung stattgefunden hat (§ 7 Abs. 2 LuftSiG).

Das für mich zuständige Luftamt hat mir nach einem kurzen Anruf völlig problemlos eine Bestätigung der Zuverlässigkeit gem. § 7 LuftSiG zugeschickt, da ich als Inhaber eines Flughafenausweises ebenfalls bereits seit Jahren überprüft werde. Diese Bestätigung ist nun per Post ans LBA.
26. Juli 2005: Von Konrad Vogeler an Konrad Vogeler
Am 10.6.05 kam vom RP Dresden die Aufforderung an mich, die ZÜP zu
beantragen.

Aber es gab noch ein paar Fragen, die ich Euch damals zum Eigengebrauch
und auch als Vorlage für eigenen Fragen zur Verfügung gestellt habe.

https://jarcontra.csa-gmbh.com/index.php?option=com_docman&task=doc_download&gid=258&Itemid=73

Ich habe damals geschrieben:
Wir haben uns in der Vergangenheit schon an manchen Unsinn gewöhnt.
Wir sollten verhindern, dass sich die Amtsstuben daran gewöhnen, dass
sie JEDEN Unsinn ungefragt und unkommentiert verzapfen können.

Und hier die bürgernahe Antwort des RP Dresden:
https://jarcontra.csa-gmbh.com/index.php?option=com_docman&task=doc_download&gid=283&Itemid=73

Gleichzeitig wäscht er seine Hände in Unschuld und hat damit nichts zu tun.
https://jarcontra.csa-gmbh.com/index.php?option=com_docman&task=doc_download&gid=298&Itemid=73


Da meine Fragen noch nicht beantwortet sind, stelle ich sie noch einmal:
https://jarcontra.csa-gmbh.com/index.php?option=com_docman&task=doc_download&gid=305&Itemid=73


Wenn Euch die Argumente vernünftig erscheinen, könnt Ihr sie übernehmen.

Ich muss jetzt allerdings darauf bestehen, dass Ihr diese Formulierungen
in eigener Verantwortung und auf eigenes Risko benutzt.
Dieser Brief ist eine Information und ausdrücklich nicht als
Rechtsberatung zu verstehen. Wir übernehmen keine Gewähr für
Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Die müsst Ihr direkt bei
einem Anwalt suchen.

Nach wie vor gilt:
Nehmt die Rechte in Anspruch, die Herr Schily und seine
Bürokraten zu verteidigen vorgeben.

Gruss
Konrad


Reingucken und mitmachen:
https://jarcontra.csa-gmbh.com/
https://www.streckenflug.at/phorum/list.php?f=17
https://www.fliegen-unterfranken.de
27. Juli 2005: Von  an Konrad Vogeler
Hallo an alle!

endlich passiert hinsichjtlich der ZÜP auch im Fernsehen etwas: ALSO UNBEDINGT GUCKEN!!!

Quelle: AOPA-Germany:
=======================================
AOPA-Germany
Verband der Allgemeinen Luftfahrt e. V.
Ausserhalb 27

63329 Egelsbach

+++ AOPA-Germany News +++
--------------------------------------------------------------

ZDF bringt Beitrag zur ZÜP, 29.07. 12:15 Uhr

Das ZDF hatte sich bei der AOPA über Einzelheiten zur ZÜP erkundigt. Ich hatte umfassend Material und Infos gegeben. Zunächst war die Anfrage beschränkt auf den Berliner Vorfall.

Das Interesse habe ich dann bewusst auf die ZÜP gelenkt. Nachdem dies auch als wichtiges Bürgerrechtsthema verstanden worden war, ist jetzt volles Interesse da.

Da der Wunsch bestand, einen Piloten auf einem Flugplatz zu zeigen, habe ich dann Herrn Ingo Wiebelitz als möglichen Musterkläger genannt, der auch als ehrenamtlicher Fluglehrer bei der Jugendarbeit und im Verein u.s.w. sich hohe Verdienste erworben hat und sich als unbescholtener Bürger aus rechtsstaatlichen Gründen weigert, die ZÜP zu beantragen. ( Herr Wiebelitz ist bislang noch nicht AOPA-Mitglied, weil er vor allem Segelflieger und sonst Schlepppilot ist, will es jedoch jetzt werden).

Die Fernsehaufnahmen werden morgen Donnerstag 28.07. mittag auf dem Flugplatz gegen Mittag in Betzdorf-Kirchen gedreht.

Sendetermin ist Freitag 29.07, 12:15 Uhr " Drehscheibe Deutschland", leider kein Abendtermin.

Der Redakteur meinte allerdings, falls das Thema (möglicherweise mit anderen Bürgerrechtsthemen) allgemein interessant sei, könne man sich auch einen weiteren Sendetermin vorstellen.

Vielleicht kann Herr Wiebelitz ja die Bezirksregierung in Münster veranlassen, mal Fernsehen zu gucken? Freitag ist bei Behörden ja ohnehin meist nicht mehr viel los?

Sibylle Glässing - Deiss
Vizepräsidentin
AOPA-Germany e.V.

--------------------------------------------------------------
Egelsbach, den 27.07.2005
1. September 2005: Von  an 
Neueste Meldung der AOPA (Quelle deren Homepage):

Zitat###-MYBR-###==============================================================
Gespräche mit führenden Innenpolitikern im Doppelpack


Vertreter der AOPA-Germany werden sich am Donnerstag, den 1. September auf Einladung des Parlamentarischen Staatssekretärs Fritz-Rudolf Körper (Bundesministerium des Innern) zu einem Gespräch über das Luftsicherheitsgesetz, hier vor allem zur Zuverlässigkeitsüberprüfung treffen.

Ebenfalls am 1. September führen wir ein Gespräch mit dem hessischen Innenminister Volker Bouffier zum selben Thema.

Wir halten Sie informiert.
==============================================================

Man darf gespannt sein, wie sich die Politiker bzw. Staatssekretäre hin und her winden werden und was dann letztlich dabei rauskommt...

Grüße,
TS

20 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang