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19. Juli 2005: Von RotorHead an 
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Für mich stellt sich daher nur die Frage, ob ich extra nochmals (als doppelt) eine ZÜP über mich ergehen lassen muss, wenn ich im nächsten Jahr wieder verlängern muß.
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Die Zuverlässigkeitsüberprüfung entfällt, wenn im Inland innerhalb der letzten 12 Monaten eine zumindest gleichwertige Übprüfung stattgefunden hat (§ 7 Abs. 2 LuftSiG).

Das für mich zuständige Luftamt hat mir nach einem kurzen Anruf völlig problemlos eine Bestätigung der Zuverlässigkeit gem. § 7 LuftSiG zugeschickt, da ich als Inhaber eines Flughafenausweises ebenfalls bereits seit Jahren überprüft werde. Diese Bestätigung ist nun per Post ans LBA.

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