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7. Mai 2024 12:35 Uhr: Von Tobias Schnell an Wolff E. Bewertung: +3.00 [3]

Das Medical ist nicht identisch - beim LAPL sind die Anforderungen teils deutlich entschärft. Und das längere Intervall ist für viele Kollegen Ü50 ein sehr wichtiger Faktor.
Für die meisten nicht so sehr ambitionierten VFR-Piloten gibt es fast keinen Grund mehr, permanent PPL-Rechte aufrecht zu erhalten. Wenn es dann doch mal ins nicht-EASA-Ausland gehen soll, muss man halt die Klasse 2 wieder erwerben.

Ein "downgrade" der Lizenz ist nicht erforderlich. Wenn man nur ein LAPL-Medical hat, darf man mit einer Lizenz, auf der PPL/CPL/ATPL steht eben nur noch LAPL-Rechte ausüben.

14. Juli 2024 10:00 Uhr: Von Yury Zaytsev an Tobias Schnell

Wie sieht es denn mit dem Fliegen in UK aus, wenn man eine ICAO-konforme PPL hat, aber das ICAO-konforme Tauglichkeitszeugnis der Klasse 2 vorübergehend auf LAPL herabgestuft wurde, man also vorerst nur LAPL-Rechte ausüben darf? Sieht das genau so aus wie mit LAPL(A)? Ich habe eine Anfrage an CAA UK gestellt, auch mit der Frage, ob Ausnahmen möglich sind, aber leider keine Antwort erhalten.

14. Juli 2024 10:01 Uhr: Von Johannes König an Yury Zaytsev Bewertung: +2.00 [2]

Mit LAPL-Medical hast du nur LAPL-Rechte und damit in UK leider gar keine.


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