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Das neue Heft erscheint am 1. Juni
EASA-Produkte und verwaiste Flugzeuge
VFR-Tour durch den Osten Frankreichs
Dick Rutan 1938 - 2024
Cessna T303 Crusader
Tankdeckel-Restauration
Beinahe-Kollision trotz Fluginformationsdienst
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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7. Mai 2024 12:35 Uhr: Von Tobias Schnell an Wolff E. Bewertung: +3.00 [3]

Das Medical ist nicht identisch - beim LAPL sind die Anforderungen teils deutlich entschärft. Und das längere Intervall ist für viele Kollegen Ü50 ein sehr wichtiger Faktor.
Für die meisten nicht so sehr ambitionierten VFR-Piloten gibt es fast keinen Grund mehr, permanent PPL-Rechte aufrecht zu erhalten. Wenn es dann doch mal ins nicht-EASA-Ausland gehen soll, muss man halt die Klasse 2 wieder erwerben.

Ein "downgrade" der Lizenz ist nicht erforderlich. Wenn man nur ein LAPL-Medical hat, darf man mit einer Lizenz, auf der PPL/CPL/ATPL steht eben nur noch LAPL-Rechte ausüben.


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