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2. Februar 2023 Jan Brill

Infrastruktur: Gebührenwucher


Sylt: Inselpiraten gehen auch in der Revision baden

In der Vergangenheit hatten wir den Flughafen Sylt/EDXW oftmals scharf kritisiert. Grund war die GA-feindliche und stark überhöhte Gebührenpolitik des Flughafens und deren teilweise sehr willkürliche Anwendung. Nun hat der Flughafen der Allgemeinen Luftfahrt aber einen großen Dienst erwiesen. Er hat nicht nur erstinstanzlich, sondern auch in zweiter Instanz vor dem Landgericht Ellwangen rechtskräftig feststellen lassen, dass ein Flughafen nicht einfach verlangen kann, was er will, sondern dass er sich an die veröffentlichte und genehmigte Entgeltordnung halten muss. Danke dafür!


Flughafen Sylt
© Konstantin von Wedelstaedt GFDL 1.2 via wikimedia 
Wenn es um Fantasiegebühren an Flugplätzen geht, sind vielerorts auch in Deutschland der Kreativität kaum Grenzen gesetzt. Denn die offiziellen Gebühren- und Entgeltordnungen müssen durch die Genehmigungsbehörden abgesegnet werden und da kann man halt i.d.R. nicht 2.000 Euro für eine einfache Landung verlangen. Also lässt man sich eine Menge Zusatzgebühren einfallen, die nicht durch die Entgeltordnung gedeckt sind. Von der „PPR-Express-Gebühr“ bis zur „Facility-Fee“ oder dem altbekannten Trick mit dem „Handling“.

Wenn es um die Eintreibung derselben ging, waren die Flugplätze aber bislang recht zurückhaltend. Man wollte offensichtlich keine Präzedenzfälle schaffen. Ganz offenkundig zahlten ja auch genügend Flugzeugbetreiber die Gebühren, ohne diese zu prüfen. Die gewerblichen Operator, wo die Kosten meist an die Kunden durchgereicht werden, sowieso, und auch viele private Piloten haben offenbar Besseres zu tun, als die oftmals kryptischen Gebührenordnungen zu entschlüsseln.

Dort, wo doch mal ein Streitfall vor Gericht landete, wie z.B. in Hahn/EDFH, vermied man es tunlichst, in die zweite Instanz zu gehen und dadurch am Ende eine gängige Rechtsprechung zu etablieren.

Nicht so der Flughafen Sylt. Denn auch dort ließ sich die Flughafen Sylt GmbH unter der Führung des Geschäftsführers Peter Douven eine Reihe von zusätzlichen Gebühren einfallen. Die Einzelheiten wollen wir dem Leser an dieser Stelle ersparen, das hatten wir in Pilot und Flugzeug Ausgabe 2022/07 schon ausführlich dargelegt.
Dann versuchte man mit aller Gewalt, einen sparsamen Schwaben abzukassieren.
Böser Fehler!

In erster Instanz ging die GmbH damit baden (Amtsgericht Aalen AZ 12 C 528/20). Die Rechtsgründe sind gar nicht kompliziert. Man konnte dem Gericht nicht darlegen, wo in der Entgeltordnung die entsprechenden Gebühren vermerkt waren. Man argumentierte mit viel heißer Luft und Nebelkerzen. Das Amtsgericht entschied entsprechend zu Gunsten des Flugzeugbetreibers.

Damit hätte Douven eigentlich die Segel streichen können. Über die Berichterstattung in Pilot und Flugzeug 2022/07 hinaus erzeugte das Urteil nämlich genau null mediales Echo, damit hätte sich der Schaden in Grenzen gehalten.
Aber Peter Douven wollte es genau wissen. Die GmbH zog vors Landgericht Ellwangen (AZ 1 S 55/2). Allerdings auch dort ohne eine Argumentation, die das Gericht überzeugte. Die erste Zivilkammer urteilte nach einer mündlichen Verhandlung im Dezember:

Rechtlich zutreffend hat das Amtsgericht ausgeführt, dass die Klägerin den Anfall der weiteren in ihrer Rechnung abgerechneten Rechnungspositionen „PPR Antrag Gebucht für Kennzeichen D-CUBA“ in Höhe von 1.100,00 € netto und „PPR-Express Gebucht für Kennzeichen D-CUBA PPR-Express“ in Höhe von 225,00 € netto nicht schlüssig dargelegt hat. Zwar enthält Teil I - Landeentgelte - Ziffer 3.0 der Entgeltregelung für den Flughafen Sylt Regelungen, wonach in den dort genannten Fällen einer „PPR-Öffnung“ ein gesondertes Entgelt zu entrichten ist. Voraussetzung für das Anfallen eines solchen Entgelts ist nach dieser Regelung, dass der Flughafen auf Antrag auch außerhalb der veröffentlichten Öffnungszeiten für Starts und Landungen geöffnet wurde. Die Klägerin hat zum einen nichts dazu vorgetragen, wann am Tag der Landung des Flugzeugs der Beklagten die „veröffentlichte Öffnungszeit für Starts und Landungen“ war.

Und weiter:

Das Amtsgericht hat ebenso rechtsfehlerfrei ausgeführt, dass die vorliegende und zum Zeitpunkt der Landung des Flugzeugs der Beklagten gültige Entgeltregelung des Flughafens Sylt keine Bestimmung enthält, aus der sich ergibt, wann die von der Klägerin geltend gemachte Anspruch „PPR-Express“ in Höhe von 225,00 € netto tatsächlich entsteht.

Also – noch mal ganz einfach ausgedrückt, damit es übereifrige Flughafengesellschaften auch verstehen: Was nicht in der Entgeltordnung steht und was nicht anderweitig vereinbart wurde, wird auch nicht geschuldet! Ist das wirklich so schwer zu begreifen?

Flugzeugbetreiber, die sich auf das Urteil berufen, müssen allerdings wissen: In der Sache ist die Entgeltordnung des Flughafens Sylt in einigen der strittigen Punkte inzwischen angepasst. Das ist ein Problem der Genehmigungsbehörde.

Generell aber gilt, dass man vor Überraschungen am Boden – zumindest in Deutschland – geschützt ist. Wer wissen möchte, was eine einfache Landung ohne Zusatzdienstleistungen unter den gegebenen Bedingungen kostet, der muss die Möglichkeit haben, sich das aus der Entgeltordnung zu erschließen. Das haben wir jetzt auch in zweiter Instanz und rechtskräftig. Dank dafür an den Flughafen Sylt!



Bewertung: +24.00 [24]  
 
 




2. Februar 2023: Von Nicolas Nickisch an Jan Brill

Interessanter beitrag. ich fliege ja ganz gern nach EDXW; aber Corona wurde offenbar genutzt, die öffnungszeiten des Flughafens stark einzuschränken.

Bei unserem letzten besuch waren die Möglichkeiten regulär per IFR hinzufliegen auf glaube ich 2x1h am Tag begrenzt.

Wir sind brav VFR hingeflogen, andere auch. Umso lustiiger, daß vor uns ein Airbus und eine 737 reingenagelt kamen und gleich hinter uns eine Pilatus. Später am Abend - definitiv nach Ende der offiziellen Zeiten heulten 2 Citation jets über uns drüber - da sassen wir schon eine Weile beim Bier.

Die wortwahl von damals (das war im Sommer 2021 glaube ich) ist jetzt einem PPR für IFR gewichen.

Ist das die rechtskonforme umsetzung der Einschränkungen aus 2021?

Wie sieht eigentlich eine genehmgungsbehörde sowas.

immerhin bekommt doch wohl auch EDXW öffnetloiche Förderungen und ist per se ein ÖFFENTLICHER Platz.

2. Februar 2023: Von Wolfgang Lamminger an Jan Brill

Tja, das ist dann der "Lohn" dafür, wenn man als Geschäftsführer eines Verkehrsflughafens (zudem mit großem General-Aviation-Anteil) und gleichzeitig aber auch Geschäftsführer der Sylter Tourismus-Service GmbH meint, Einnahmen so maximieren zu können.

Wie heißt das schöne Sprichwort: „Man kann nicht auf zwei Hochzeiten gleichzeitig tanzen!“ "

2. Februar 2023: Von Tias Rob an Nicolas Nickisch
Im Moment scheint es wohl IFR Freitag-Samstag zu geben, die übrigen Tage nur VFR, außer für Linienverkehr.
3. Februar 2023: Von Nicolas Nickisch an Tias Rob

Also vor längerer Zeit (Sommer 2021) war die Begründung, der Tower sei zu klein, daher dürfe sich dort immer nur eine Person aufhalten (Corona, Sie wissen schon).. Und nur 1 Controller könne IFR. Der müsse dann extra kommen.

WIe ist das erklrärbar: IFR nur Freitag/Samstag (wahrscheiinlich 1h) außer Line (dann aber jederzeit)

Ach ja: Beim Rückflug kam von der Kassierin die eindringliche Warnung, ja nicht vor der Zeit (war es 10 oder 11?) den Funk-Knopf zu drücken - sonst teuer.

3. Februar 2023: Von Markus S. an Nicolas Nickisch Bewertung: +1.00 [1]

Sylt ist schon eine Service-Wüste für sich. Und vor allem die gelbe Weste nicht vergessen, sonst gibt es einen ansch.....

3. Februar 2023: Von Kay Rothenburg an Markus S.
Nicht immer, mir haben sie eine geschenkt.
3. Februar 2023: Von Juergen Baumgart an Jan Brill

...ja, was hier mancherorten so um sich greift, kannte man früher eher von ganz weit weg bzw. aus ganz hintersten Winkeln dieses Planeten...

3. Februar 2023: Von Patrick Leanhard (Lean hard!) an Tias Rob
„Bei unserem letzten besuch waren die Möglichkeiten regulär per IFR hinzufliegen auf glaube ich 2x1h am Tag begrenzt.“

Was ist der Grund für diese „Besonderheiten“?

Bis 24.04.2019 gab es sogar noch kostenloses Eis im GAT, danach gings dann rapide abwärts. Warum?
4. Februar 2023: Von Nicolas Nickisch an Patrick Leanhard (Lean hard!)

Wie ich schon schrieb:

Mir gegenüber wurde das damit begründet, daß sich aufgrund der Grösse de sTowers dort nur 1 Person aufhalten dürfe (Corona, sie wissen schon ...). Demensprechend sei IFR auf Zeiten zu begrenzen an denen ein IFR-kompetenter MA anwesend sei.

Leuchtete mir total ein; für jeweils eine Stunde kommt dann der IFR-Lotse angeradelt oder gar vom Festland.

Die Begründung überzeigte umso mehr, als zu den Zeiten an denen KEIN IFR möglich ist 2 Airliner, 2-3 Turboprops und abschliessend (nach 18 Uhr) noch 2 Citation Jets anflogen.

Möglicherweise haben die Citation Heinis aber die Kosten durchgereocht oder sich einfach mal was gegeönnt.

Bleibt trotzdem die Frage zu klären, warum Öffnungszeiten bis 17 oder max. 18 Uhr im Sommer genehmigt sind.

5. Februar 2023: Von Michael Höck an Nicolas Nickisch Bewertung: +2.33 [4]

"Citation Heinis"

Delta Echo Schinkenbrot-Proll.

Hach jetzt gehts mir besser.

5. Februar 2023: Von Charlie_ 22 an Michael Höck Bewertung: +6.00 [6]

Was mich mehr beschäftigt: Warum will überhaupt jemand nach Sylt? Gebühr für den Strand bezahlen? Neureiche und halbseidene Hamburger beim Sektschlürfen bewundern?

Ich war einmal da, das hat mir echt gereicht.

5. Februar 2023: Von Joachim P. an Charlie_ 22 Bewertung: +1.00 [1]

also wenn man die von Dir angesprochenen negativen Attribute weglässt... die Insel an sich ist schon schön und hatte im Gegensatz zu anderen Inseln früher mal IFR Verfahren, das fand ich schon nett. Hach, die alten Zeiten... ;)

5. Februar 2023: Von Charlie_ 22 an Joachim P. Bewertung: +3.00 [3]

Ja, das stimmt schon, und wenn ich im Norden leben würde, dann wäre ich vielleicht sogar öfter hin geflogen ... Aber aus dem Süden sind galt die mediterranen Inseln näher, ... und ich fühle mich dort sehr viel wohler.

5. Februar 2023: Von Wolff E. an Charlie_ 22 Bewertung: +1.00 [1]
Und das Wetter ist am Mittelmeer in der Regel besser als an der Nordsee...
5. Februar 2023: Von Alexander Callidus an Wolff E.

Leider, ja.
Aber die Menschen hier oben sind wunderbar.

5. Februar 2023: Von Malte Höltken an Wolff E. Bewertung: +1.00 [1]
Das ist Ansichtssache;)
5. Februar 2023: Von Wolff E. an Malte Höltken
Mit besser meine ich wärmer und weniger Regen....
5. Februar 2023: Von Joachim P. an Malte Höltken Bewertung: +2.00 [2]

Jep. Im Regen auf den Büsumer Deichen bin ich mir näher gekommen als auf der Sonnenliege im Bellevue auf Losinj. Aber am Mittelmeer ist es auch schön. Ich fliege in beide Richtungen. Jede hat ihre Zeit - im Jahr, im Leben...

5. Februar 2023: Von Thomas R. an Charlie_ 22 Bewertung: +2.00 [2]

Ich finde z.B. Föhr oder auch Wangerooge viel schöner als Sylt. Kein Rumgekaspere, und da kommen dann auch die Citation Heinis nicht hin ;-)

5. Februar 2023: Von Tias Rob an Thomas R.
Da könnten Dauphin Eumel landen!
6. Februar 2023: Von Chris Schu an Thomas R.

Hach - das wollt' ich auch grad sagen.

Warum Sylt wenn ich nach Föhr kann!

6. Februar 2023: Von Jirka L. an Jan Brill

An alle Piloten die schon auf Sylt waren. Wie ist die Parksituation. Ist ja doch recht windig dort. Kann man den Flieger selber auf Gras sichern, oder gibt es seitens des Flughafens Lösungen?

6. Februar 2023: Von Joachim P. an Jirka L. Bewertung: +1.00 [1]

Normalerweise parkt man am Rand von dem gebogenen Apron, muss rückwärts bis ans Gras schieben. Da gibt es Ösen zum Verzurren (wenns windet gefährdet der Sand das Flugzeug mehr als der Wind ;)). Ob das notwendig ist? Bin da auch unsicher. Ne PA18 würde ich anbinden, nen CJ nicht. Aber wo ist die Grenze? Die SEP-Liga >1500kg habe ich selten verzurrt. Was ist die Meinung des Forums?

6. Februar 2023: Von Matthias Reinacher an Joachim P.
Immer anbinden, wenn nicht nur kurzer Aufenthalt und ruhige Wettervorhersage.

Ich bin da paranoid seit ich mal ein Erlebnis der dritten Art hatte mit der Cessna-Parkbremse in Nordostdeutschland…

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