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6. Juli 2022: Von Jan Brill an F. S. Bewertung: +3.00 [3]

SgH Schaudel,

es handelt sich bei dem von Ihnen zitierten Satz um meine Interpretation des Schreibens. Sie interpretieren das schreiben eben anders. Prima.

Ich bitte nochmals um Hinweis wo ich falsch zitiert haben soll (wie von Ihnen unterstellt).

Im Übrigen: Wie Sie oder ich das Schreiben interpretieren ist ziemlich egal. Entscheidend ist wie die Ordnungsbehörde die Rechtslage interpretiert. Und wie ich im Artikel geschrieben habe ist dabei für das Cloudbreaking-Verfahren zurzeit nichts zu befürchten:

Bezüglich des Cloud-Breakings erklärte uns Florian Hose vom RP Darmstadt, dass dieses Verfahren nicht gemeint sei und nicht verfolgt würde.

Daher auch der Konjunktiv in dem von Ihnen zitierten Satz. Sinngemäß lässt sich meine Interpretation also zusammenfassen mit: "Das Cloud-Breaking wäre von Strafe bedroht, was vom RP jedoch nicht gemeint war".

Wo ist da das falsche Zitat?

viele Grüße,
Jan Brill

6. Juli 2022: Von F. S. an Jan Brill

Lieber Herr Brill,

wir haben offensichtlich unterschiedliche Auffassungen dazu, was ein Zitat konstituiert. Für mich ist es ein Zitat, wenn man sich explizit auf den Wortlaut eines anderen Textes beruft, der einen bestimmten Sachverhalt sagen solle.
Eine persönliche Interpretation eines Textes bezieht sich für mich eben dediziert nicht auf den Wortlaut.
Wenn ich schreibe: "Der Wortlaut des Textes besagt, dass die Erde eine Scheibe sei", zitiere ich aus meiner Sicht den Text und mache dadurch deutlich, dass es eben nicht meine persönliche Interpretation ist, dass der Autor wohl glaube, die Erde sei eine Scheibe,

Lassen sie es mich anders ausdrücken: Wo sagt denn nach ihrer Interpretation der Wortlaut des Textes, dass eine Unterschreitung der SMH nicht zulässig ist, wenn man nicht dort landet sondern z.B. in EDFE?


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