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22. Dezember 2021: Von Mike G. an Jan Brill Bewertung: +1.00 [1]

Ab dem 20. Juni 2022 ist endgültig Schluss mit dieser vorteilhaften Regelung. Siehe hier: https://tinyurl.com/2p982vtm

Ich halte zwar beide Lizenzen, jedoch ist mein IR sinnigerweise nur in der FAA-Lizenz eingetragen. IFR fliege ich ohnehin nur mit N-reg. Bislang konnte ich hiermit problemlos IFR fliegen. Fantastisch war die neue currency-Regelung der FAA, die geforderten 6 approaches + holding + intercepting auf einem AATD-Simulator ohne Fluglehrer halbjährlich ohne jede weiteren Zwänge und Kosten aufrechtzuerhalten.

Dies hat sich nun leider erledigt und anstelle dieser sinnvollen und sicherheitsorientierten FAA-Regelung muss ich nun das IR in die EASA-Lizenz eintragen lassen. Dies verursacht unnötige Kosten, zwingt mich zu einer unnötigen und teuren jährlichen "Befähigungsüberprüfung" mit Prüfer mitsamt dem ganzen steinzeitlichen Papierkrieg. Ganz egal, wie viele Stunden ich in den letzten Monaten IFR unterwegs war! Auch egal ob mein FAA-IR current ist oder nicht. Hauptsache dem System genügen....

Das ist schon extrem ärgerlich und rückwärtsgewandt. Sollten die Dinge mit EASA GA-roadmap nicht einfacher werden, statt schwieriger?

22. Dezember 2021: Von Achim H. an Mike G.

Ist es wirklich so klar geregelt, dass man neben der EASA-Lizenz auch alle Berechtigungen, Unterschiedsschulungen etc. darauf eingetragen haben muss um N-reg als Gebietsansässiger zu fliegen?

Was ist wenn man ein N-reg mit Type Rating fliegt, für das kein EASA Type Rating Kurs existiert?

22. Dezember 2021: Von Tobias Schnell an Achim H.

Ist es wirklich so klar geregelt, dass man neben der EASA-Lizenz auch alle Berechtigungen, Unterschiedsschulungen etc. darauf eingetragen haben muss um N-reg als Gebietsansässiger zu fliegen?

Der Text in der Basic Regulation lautet

Article 2
Scope

1. This Regulation shall apply to the [...] operation of aircraft,

(b) (ii) registered in a third country and operated by an aircraft operator established, residing or with a principal place of business in the territory to which the Treaties apply
(c)
the operation of aircraft into, within, or out of the territory to which the Treaties apply by a third country aircraft operator;

2. This Regulation shall also apply to the personnel and organisations involved in the activities referred to in paragraph 1.

Das bedeutet schon, dass man nach EASA-Regeln berechtigt sein muss, den jeweiligen Flug durchzuführen. Also nicht nur die jeweilige Lizenz zu halten, sondern auch über alle Berechtigungen, Differenzschulungen zu verfügen, und auch alle currency requirements einzuhalten.

22. Dezember 2021: Von Achim H. an Tobias Schnell

Und was ist im Falle des nicht verfügbaren Type Ratings? Es gibt Muster, für die keine Schulung erhältlich ist.

22. Dezember 2021: Von Tobias Schnell an Achim H.

Und was ist im Falle des nicht verfügbaren Type Ratings?

Tja, wenn der Flieger nicht zufällig unter Annex I fällt - keine Ahnung. Hast Du ein Beispiel?

23. Dezember 2021: Von Carmine B. an Tobias Schnell
zB wie kann man in EASA Land für diesen Exoten ein SET bekommen?

https://www.planecheck.com/aspdet.asp?nr=52467
23. Dezember 2021: Von Patrick Lianhard (Lean hard!) an Carmine B. Bewertung: +1.00 [1]
Class Rating (EASA) für BE36TCSET (ModelG36
with turbo-prop engine (Bonanza)).

Lg
23. Dezember 2021: Von Thomas Dietrich an Patrick Lianhard (Lean hard!)

Wenn du mehr als 100h auf der Classe / Typ hast reicht ein EASA Checkflug. Wenn kein Prüfer vorhanden ist musst dich auf den FCL1000er berufen. Aber für die Turbo Bonnie ist ein Prüfer da.

23. Dezember 2021: Von Mich.ael Brün.ing an Achim H.

Hallo Achim,

ich hatte das mit dem LBA am Beispiel einer EPIC1000 geklärt, für die es keinen passenden Lizenzeintrag gibt, da es in den nächsten Jahren wohl erstmal keine EASA-Musterzulassung geben wird. Sie wird also auch nicht in der EASA Type-Rating Liste geführt sein.

Das LBA hat auf FCL.700 (b) verwiesen und dass sie dann unter Nachweis sinnvoller Voraussetzungen eine spezielle Berechtigung ausstellen würden.

Viele Grüße und frohe Weihnachten!'
Michael

23. Dezember 2021: Von Patrick Lianhard (Lean hard!) an Thomas Dietrich

Danke, gute Option wenn auf N-reg Erfahrung vorhanden.


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