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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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4. August 2021: Von Holgi _______ an Malte Höltken Bewertung: -1.00 [3]
Ich finde es immer anmaßend wenn Leute über das Gehalt von anderen urteilen, in der Sicherheit das sie selbst nie diesen Job und für dieses Gehalt arbeiten würden, bzw. müssen.
Das war keine Glanzleistung.
4. August 2021: Von Willi Fundermann an Sven Walter Bewertung: +2.00 [2]

"Die RAF gibt es seit bald 30 Jahren nicht mehr, erste Instanz bei Staatsschutzdelikten ist aber immer noch das OLG (kann man normalen Richtern am AG/ LG nicht vertrauen?)."

Den Unfug hast Du vor ca. einem Jahr schon mal verbreitet, er wird durch Wiederholung nicht richtiger.

Die Zuständigkeit der OLG bei bestimmten Strafsachen ist nicht erst wegen der RAF eingeführt worden, sondern bestand im GVG (§ 120) bereits seit 1969, wurde seither mehrmals modifiziert und geht zurück auf eine Verordnung von 1924! Vor dieser Regelung von 1969 war sogar der BGH erst- und letztinstanzlich für bestimmte "Staatsschutzdelikte" zuständig! Erst durch die "neue" Regelung wurde hier zumindest eine Rechtsmittelinstanz eingeführt. Mittlerweile sind die OLG bei bestimmten "Musterverfahren" auch im Zivilrecht erstinstanzlich zuständig.

4. August 2021: Von Malte Höltken an Holgi _______ Bewertung: +19.00 [19]

"Ich bedanke mich für die Frage und möchte eine Andere beantworten" -- Martin Sonneborn.

5. August 2021: Von Ernst-Peter Nawothnig an Norbert S. Bewertung: +1.00 [1]

Die auf "Startfreigabe" wartenden Piloten waren relativ seltene Ausnahmen. Und überwiegend wussten sie was Sache ist, denn ich habe nie eine Bitte um Startfreigabe gehört. Nur einige wenige brauchten am Ende die Ansage, dass es bei uns keine Freigaben gibt.

Ansonsten fühle ich mich unter deutschen Flugleitern durchaus wohl! Guckt mal unter EDDH.de in die Flugplatz-Pireps, da gibt es massenhaft Flugleiter-Lob, das kann ja wohl kein fake sein.

5. August 2021: Von Chris _____ an Ernst-Peter Nawothnig Bewertung: +6.00 [6]
Es ist eine Sache, individuelle Flugleiter als Menschen zu mögen und in der Ausübung ihrer Aufgabe als professionell zu loben, überdies sind manche sehr hilfsbereit, wenn es zB um die Organisation von Bodentransport u.ä. geht. Es ist eine völlig andere Sache, das System Flugleiter im Hinblick auf das inhärente Sicherheitsrisiko und die erhebliche Kostenbelastung ohne Mehrwert für die Fliegerei zu kritisieren. Diese beiden Dinge stehen nicht im Widerspruch. Das US-Konzept "Unicom/Multicom", meist ein Gastwirt oder FBO nebenbei am Funk, in dessen Abwesenheit ein Computer mit Wetteransage (AWOS/ASOS), ist m.E. in jeder Hinsicht überlegen.
14. Oktober 2021: Von Sven Walter an Willi Fundermann Bewertung: +3.00 [3]

"Die RAF gibt es seit bald 30 Jahren nicht mehr, erste Instanz bei Staatsschutzdelikten ist aber immer noch das OLG (kann man normalen Richtern am AG/ LG nicht vertrauen?)."

Den Unfug hast Du vor ca. einem Jahr schon mal verbreitet, er wird durch Wiederholung nicht richtiger.

Die Zuständigkeit der OLG bei bestimmten Strafsachen ist nicht erst wegen der RAF eingeführt worden, sondern bestand im GVG (§ 120) bereits seit 1969, wurde seither mehrmals modifiziert und geht zurück auf eine Verordnung von 1924! Vor dieser Regelung von 1969 war sogar der BGH erst- und letztinstanzlich für bestimmte "Staatsschutzdelikte" zuständig! Erst durch die "neue" Regelung wurde hier zumindest eine Rechtsmittelinstanz eingeführt. Mittlerweile sind die OLG bei bestimmten "Musterverfahren" auch im Zivilrecht erstinstanzlich zuständig.

Stimmt, Willi, Asche auf mein Haupt - zeigt, dass das, was man mal falsch (hier: In Kriminologie an der Uni) gelernt hat, dann noch ganz lange haften bleibt. Danke für den Hinweis!


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