Hallo! Das mit dem Ponzi verstehe ich selber nicht ganz. Meiner Meinung handelt es sich bei dem was in der Anklageschrift beschrieben wird eher um Wire Fraud bzw. Loan Fraud. Mal sehen, Anklageschrift ist ja auch immer was die Regierung vorwirft, nicht unbedingt was tatsächlich stattegefunden hat.
Nachträglich Exportzertifikate ausstellen bzw. ITN Nummer beantragen gibt es nicht, d.h. da können gar keine Hunde geweckt werden die nicht schon wach sind. Entweder die Exportformalitäten wurden zum Zeitpunkt des Exportes, also als das Flugzeug ins Ausland gechickt oder geflogen wurde (um dort zu bleiben) ordentlich durchgeführt oder nicht. Das lässt sich leider nicht nachholen. Mit "sicherstellen" meinte ich das wir genau prüfen ob es stattegefunden hat. Z.b. haben wir für Kunden ITN Nummern beim Hersteller, ehemaligen Besitzern, und Speditionen eingeholt.
Hier liegt glaube ich der Hund für etliche AGC Kunden begraben: Wenn man das Flugzeug aus USA überführt hat und keine Partei den Export angemeldet hat wird es wohl jetzt schwierig werden, denn dass war dann theoretisch "Export-Schmuggel", weil weder das Department of Commerce für die Bilanz noch der Grenzschutz für die Überprüfung der Parteien gegen Ihre Datenbank die nötigen Informationen erhalten haben. Ein Produkt (über $2,500) dass ins Ausland verkauft wird muss gemeldet werden. Die US-Registrierung beim Luftfahrtamt interressiert das Wirtschaftsministerium hierbei nicht.
Hat man eine Cirrus nach ca. 2006 direkt gekauft, wahrscheinlich kein Problem. Hat man ein Flugzeug privat gekauft und dann bei z.B. Neel Aviation auseinandernehmen lassen und per Container verschickt? Auch kein Problem. In beiden Fällen exisitiert mit sehr hoher wahrscheinlichkeit eine ITN Nummer. Aber hat man z.B. eine C210 privat gekauft, sie dann nach DE geflogen ohne den Export im AES anzumelden, und dann bei AGC in einen Trust gesetzt hat man jetzt wahrscheinlich Schwierigkeiten, denn die AGC Bestandskunden werden wohl alle von der Regierung geprüft werden, selbst unter neuer Firmenführung.
Hier ein Artikel von der Kanzlei Holland & Knight die das ganze erläutert: https://www.hklaw.com/en/insights/publications/2021/02/avoiding-pitfalls-when-exporting-aircraft-from-the-united-states
Wir sind derzeit dabei beim Commerce Department anzufragen ob sie Ideen haben für eine "Amnestie" von Flugzeuginhabern die den Exportpflichten aus Unwissen nicht nachgekommen sind. Mal sehen was sie sagen. Fest steht, die AGC hat es sicherlich versäumt Ihre Kunden disezbezüglich vernünftig zu beraten.