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12. Januar 2021: Von ch ess an Stefan H.

Es ist weniger die Änderung der Betriebsordnung als vielmehr die Genehmigung derselben.

Im Süden der Republik ist es wohl sehr schwierig geworden, diese erstmalig zu erhalten. Die Luftämter/Bezirksregierungen/RPs wollen einfach nicht. Und es gibt keinen Rechtsanspruch darauf (bisher).

20. Januar 2021: Von Stefan H. an ch ess Bewertung: +1.00 [1]

Schon klar das die große Hürde die zuständigen Luftämter sind, doch würde ich gerne in Erfahrung bringen wie es die Flugplätze geschafft haben sich ihre –bzgl. „FoF“ geänderte- Betriebsordnung genehmigen zu lassen (Argumentation, Antragstellung, etc.). Es scheint ja Luftämter zu geben welche dies genehmigen.

21. Januar 2021: Von Wolff E. an Stefan H.

Soweit ich weiß, muss beim FoF jemand am Boden sein, der sachkündig ist. Er muss beurteilen können, ob das landende oder startende Flugzeug abgestürzt ist bzw. er muss ein Telefon bedienen können und wissen, wo er anzurufen ab. So ist es zumindest bei uns. Wobei "sachkundig" immer speziell definert ist.


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