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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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6. Dezember 2011: Von Hubert Eckl an 
Ich denke er hatte " Glück gehabt" mit seinem Tod. Das hat ihm viel erspart.....Zack, der Stecker raus. Wo der Tod ist bin ich nicht, kommt der Tod zu mir bin ich weg....
6. Dezember 2011: Von  an Hubert Eckl

viel besser:

www.urnext.com oder www.you-are-next.com if you # is up - your # is up - no mercy...

mfg

ingo fuhrmeister

7. Dezember 2011: Von Julian Koerpel an Willi Fundermann
Hallo Willi,

auch mein PPL ist lange her mittlerweile, aber schön, von Dir mal "zu hören".

Zurück zum eigentlichen Thema; auch wenn ich vllt. "verschrien werde" und mir keine Freunde mache ABER:

- Wenn der gute Kollege tatsächlich so ein riesen Problem mit seinem Funk gehabt hat, warum hat er den nicht einfach abgeschaltet, XPDR 7600 gerastet, ganz normal via Juliett rausgeflogen und dann "ausserhalb" das Problem in Ruhe versucht zu lösen ?

Natürlich schiesst hier die Behörde mit Kanonen auf Spatzen, keine Frage.
Dass soetwas garnicht geht dürfte jedem von uns klar sein.

Dennoch die Frage: Warum hat der Kollege sich nicht auf die Grundregeln des Fliegens "Aviate, Navigate, Communicate" besonnen und erstmal in einer verkehrsreichen Gegend wie bei uns in EDFE an das FLIEGEN gedacht, sich aber stattdessen wohl nach Schilderung von Jan Brill quer durchs Cockpit gebeugt um nen Stecker loszufiddeln ?

Mir echt unverständlich, bin sicher, dass die Mehrzahl derer die hier lesen und schreiben, erstmal fliegen würden und sich mit so etwas vernachlässigbarem wie einem quäkenden Funk / Intercom garnicht erst rumschlagen.

Wenn ich aus EDFE starte dann rede ich i.d.R. genau 2x mit Egelsbach INFO:
- D-XXXX holding short 27 ready for departure via Juliett
dann vllt. noch "Lining up 27"
und dann erst wieder "...passing Juliett, 1400, bis später"

Also kein Grund. mir Sorgen um den Funk zu machen solange ich der publizierten Abflugroute folge :-)


Just my 3 cents
7. Dezember 2011: Von  an Julian Koerpel

Hallo Julian,

gut das da damit angefangen hast. Diese Frage habe ich mir auch gestellt. Aber trotz allem schiesst die Behörde deutlich übers Ziel hinaus. Hängt wohl auch damit zusammen, das PuF Darmstadt schon mehr als einmal sehr "alt hat aussehen lassen" und das sollte die Retourkutsche sein. Aber selbst da hat sich Darmstadt deklassiert, da die Darmstädter nicht mal wissen, das PuF inzwischen PAY1 fliegt. Die sollten ggf. mal diese Seite und die Zeitschrift genauer lesen, das würde Ärger ersparen und die würden noch was lernen.

7. Dezember 2011: Von Willi Fundermann an 

Ich wollte mit meinen, ironisch gemeinten Kommentaren auch niemandem zu nahe treten. Ich stelle jedenfalls fest, dass man hier alte Bekannte treffen kann, von denen man lange nichts gehört hat. Sehr schön! Sicherlich ein Grund mehr, hier öfter mal reinzuschauen. Ich wünsche allen "always happy landings"!

12. Dezember 2011: Von B. S.chnappinger an Willi Fundermann
Da haben sie wohl Recht!
Unglaubliches Chaos hier, alles wird vermischt, keine inhaltliche Disziplin, keine redaktionelle Steuerung ...
12. Dezember 2011: Von  an B. S.chnappinger

Man darf halt das "richtige" Leben nicht mit einem Forum vergleichen. Hier ist jeder gleich. Im richtigen Leben gibt es Hierarchien, die eingehalten werden müssen, da man sonst beim Chef in Ungnade fällt. Abgesehen davon sind fliegende Bürger in der Regel besser verdienend oder sogar Firmeneigner und sind es gewohnt, Ihre Meinung oder Ihren Humor kund zu tun. Wer damit ein Problem hat, sollte mal in anderen Formen schauen, was da so passiert. Da ist es im PuF doch noch recht sachlich und man bekommt auch schnell die Info, die man sucht.

12. Dezember 2011: Von Hans-Georg Pauthner an 

Zitat aus dem Redaktionstext:
Der Pilot, der selber längere Zeit als BfL an einer Infostelle gearbeitet hat, versprach sich vielmehr die Klärung dreier wesentlicher Fragen.

Kann es sein, dass hier zwei ehemalige Arbeitskollegen eine alte Rechnung beglichen haben ? Dass im Sinne von Human Factors eine Auseinandersetzung vor Gericht ausgetragen wurde, bei der eigentlich eine angeleitete Moderation von zwei zerstrittenen Parteien notwendig gewesen wäre ?

17. Februar 2012: Von joy ride an Hans-Georg Pauthner

noch ein genialer richterspruch:

Freispruch für Laser-Cowboys

schön langsam wird's nicht nur "OWI"technisch kritisch, als pilot wird man minderwertig sogar wenn's um leib und leben geht (täterschutz statt opfer-gerechtigkeit)

jedes land wie es sich's verdient - gratulationen an alle beteiligten!

18. Februar 2012: Von Sebastian Willing an joy ride
Naja, ganz so war es nicht. Das Gericht konnte einfach nicht feststellen, wer von den beiden Tatverdächtigen den Angriff durchgeführt hat und damit gilt "im Zweifel für den Angeklagten". Beide zumindest wegen Mittäterschaft oder gemeinsamer Tat zu einer geringeren Strafe zu verurteilen ist nach deutschem Recht meines Wissens nach nicht möglich.
18. Februar 2012: Von joy ride an Sebastian Willing
sag ich doch: täterschutz, den opfern kann die netzhaut dann durchs hirn gebrannt sein - sind ja nur piloten, und von denen haben wir im überfluss, ausserdem per se eine sehr unangenehme spezies ... und den "armen passagieren" ist ja zum glück nichts passiert
19. Februar 2012: Von Stefan Jaudas an Sebastian Willing
... aber sicher doch. Oder wie ist §25 StGB "(2) Begehen mehrere die Straftat gemeinschaftlich, so wird jeder als Täter bestraft (Mittäter)." zu interpretieren?

Was mich auch wundert, 32 Jahre und Jugendgericht? Oder ist das ein Tippfehler? Sowieso mal wieder Jugendstrafrecht, mit 21. Alt genug zum Saufen, Rauchen, Wählen, und was sonst noch, aber nicht alt genug, für eigene Straftaten wie ein Erwachsener geradezustehen? Dafür habe ich zum Beispiel keinerlei Verständnis.

Aber wahrscheinlich muss erst einer deswegen runterfallen. Und dann kommt natürlich als erstes der Schrei nach "neuen schärferen Gesetzen", weil die bestehenden Gesetze natürlich "nicht scharf genug" sind.
19. Februar 2012: Von M. S. an Stefan Jaudas


RTE_EDIT:2012-02-19_08:56:08.GMT"... aber sicher doch. Oder wie ist §25 StGB "(2) Begehen mehrere die Straftat gemeinschaftlich, so wird jeder als Täter bestraft (Mittäter)." zu interpretieren?"

Eine Bestrafung als
Mittätergeht allerdings nur, wenn beiden Tätern Tatherrschaftnachgewiesen werden könnte, d.h., dass beide kurz gesagt als Täter handeln wollten und auch die Geschehnisse beide lenkend in der Hand hatten. Klassisches Beispiel ist dabei der Banküberfall - einer hat die Pistole gehalten, der andere das Geld genommen.

Wenn beide allerdings schweigen, ist es ja nicht völlig ausgeschlossen, dass nur einer da stand, nichts gemacht hat und der andere mit dem Laser rumgefuchtelt hat. Schließlich müssen wir davon ausgehen, dass einer der beiden unschuldig ist... (ob das realitisch ist, ist ja wieder etwas anderes).
In Deutschland hat man ja zum Glück nicht die Pflicht, andere Leute von Straftaten abzuhalten und einen "rumstehenden Unschuldigen" mit zu bestrafen, willst du ja nun wirklich hoffentlich nicht... Infrage käme höchstens, dass einer wegen (psychischer) Beihilfe und der andere sich als Täter sich strafbar gemacht hat - aber wer wer war, wissen wir ja nun leider nicht...

"
Was mich auch wundert, 32 Jahre und Jugendgericht? Oder ist das ein Tippfehler? Sowieso mal wieder Jugendstrafrecht, mit 21. Alt genug zum Saufen, Rauchen, Wählen, und was sonst noch, aber nicht alt genug, für eigene Straftaten wie ein Erwachsener geradezustehen? Dafür habe ich zum Beispiel keinerlei Verständnis."

Vor dem Jugendschöffengericht fand das statt, weil einer der Täter zur Tatzeit unter 21 war (§108 JGG). Der 32jährige wurde nur aus Gründen der Sachdienlichkeit und Verfahrensvereinfachung vom gleichen Gericht mit "verarztet" (§103 JGG). Das heisst noch lange nicht, dass für ihn nicht Erwachsenenstrafrecht angewendet wurde (worden wäre). Übrigens folgt aus einer Zuständigkeit des Jugendschöffengericht auch nicht automatisch, dass auch Jugendstrafrecht angewendet wird (vgl. §105 JGG). Anwendbares Verfahrensrecht (StPO oder JGG) und anwendbares materielles Strafrecht (StGB) sind hier Zweierlei.




19. Februar 2012: Von Lutz D. an M. S.
Albert William Tucker, der "Erfinder" des Gefangenendilemmas in der Spieltheorie, wäre jedenfalls hocherfreut.
19. Februar 2012: Von M. S. an Lutz D.
Ja, leider hast du Recht. Hätte die Polizei halt einen Tick früher da sein müssen oder gleich eine Vernehmung vor einem Richter anordnen müssen - die hätte man dann auch in der Verhandlung verwenden können... Aber ich weiß schon, warum ich nicht Staatsanwalt werde...

Ich hoffe aber einfach mal, dass das Verfahren ein paar Nachahmer abschreckt - nach dem Motto. Bisher wurde keiner fast, jetzt wurde einer gefasst - es ist also nur noch eine Frage der Zeit, bis sie es auch jemandem nachweisen können (ja ich weiß - aber jeder darf doch noch Träume haben...)
19. Februar 2012: Von joy ride an M. S.

ich glaube nach wie vor, dass solche fehlurteile kein abschreckungspotenetial haben - im gegenteil, nun kenn alle "den trick" den ein "böser" anwalt implementiert hat, und ein "weicher" richter augenzwinkernd durchgehen lässt.

dass es "früher alles besser" war, zeigt der fall in nürnberg - in diesem, auf die schnelle gefundenen, artikel noch keine rechtskräftige verurteilung, aber die kam auch noch, wenn auch viel zu harmlos, aber immerhin sind nicht alle richter / schöffen belämmert, obwohl hier sogar 3 leute beteiligt waren:

nürnberger laser spielchen

19. Februar 2012: Von M. S. an joy ride
Ach joyride, bitte... einfach den von dir verlinkten Artikel mal lesen.

Hier hat die Frau ihre Handlung vor Gericht zugeben - und gerade nicht geschwiegen. Hätten die beiden Kerle aus dem anderen auch noch vor Gericht geredet (oder gegenüber andern Freunden entsprechend geprahlt - diese hätte man als Zeugen vernehmen können), wären sie auch verknackt worden...

Außerdem gab es in diesem Verfahren zwei Zeugen - die eben gerade nicht angeklagt waren und somit reden mussten... Und dies ja auch taten... ("ja, man habe mit dem Laserpointer rumgespielt, aber nicht absichtlich auf die Flugzeuge gezielt")


20. Februar 2012: Von joy ride an M. S.

eben.
und kann man gegen schweigen nicht sowas wie beugehaft, oder irgendein wirksames kreuzfeuerverhör "organisieren"? wahrheitsfindung sollte immer das oberste ziel sein - nicht pseudo-täterschaft-teilunschuld)

es klingt genau wie "na, er will nicht, also haben wir pech gehabt - schade!" mentalität. das haben sie richtig erkannt - es lief anderswo anders. und meine theorie: die beteiligten haben mitschuld am erfolg, in beiden fällen. (in nürnberg hätte man auch fragen können: "nicht wahr, sie möchten nichts sagen?")

ihren einwand, man solle doch unshculdige in ruh lassen ist bei nachweislicher (gesamt-)täterschaft nicht nachvollziehbar und widerspricht jedem gefühlten recht. das sind höchstens wulffsche spritzfindigkeiten, aber keine akzeptable rechtssprechung - und meinung hat nichts mit von ihnen zu vergebender lesefähigkeit zu tun.

PS: nach ihrer theorie müssen bankräuber freigelassen werden, sofern sie darüber schweigen wer der fahrer war? vor allem wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass der fahrer überhaupt wusste, welche art von taxi fahrt er mitmacht (und ob sein taxi überhaut ein legales fahrzeug ist - normalerweise ist das schon strafbar)

eines ist klar: ich traue unserer justiz das zu, auch beim banküberfall. nur ob das alles korrekt und moralisch haltbar ist, das ist hier die frage (es ist nicht lange har, da hat mitteleuropäische justiz noch ganz andere "gerechtigkeit" gesprochen - man achte also auf die tendenz)

21. Februar 2012: Von Lutz D. an joy ride
Verrenn' Dich nicht. Und denk' an Kants kategorischen Imperativ.
22. Februar 2012: Von Alfred Obermaier an Lutz D.

Allmählich bekomme ich aber schon so meine Zweifel zur (bundeseinheitlichen) Rechtsprechung.

Da wird Geld verdienen höher bewertet als der Schutz der Gesundheit (BGH hat Rauchverbot gekippt, weil Passiv Rauchen für Gäste nicht nachgewiesen ist). Die Gesundheit der Mitarbeiter ist der Gewinnmaxime der Gastronomie untergeordnet. Kanns das sein?

Datenschutz = Täterschutz, in vielen Fälllen zu beobachten, während sich die Opfer schonungslos stripteasen müssen.
Kanns das sein?

Das Recht auf Meinungsfreiheit wird höher bewertet als eine durch Gesetz mit Strafen belegte Tat (BGH zum Tatbestand "Volksverhetzung"). Damit wird der Sinn des Strafgesetzes entleert. Kanns das sein?

Nachdem es sich auch um höchstrichterliche Urteile handelt werden die Auswirkungen in den unteren Instanzen bald zu sehen sein.

22. Februar 2012: Von joy ride an Lutz D.

ja, ich hab mich ja schon wieder beruhigt.

es ist aber erstaunlich, wie sehr nach argumenten gefischt wird, wenn manche "gerechtigkeit" erwarten, von einer institution die ein gleichklingendes wort im namen hat.

von einem handwerker erwartet man ja auch nicht sämtliche argumente warum z b das klo nicht hat repariert werden können - man will einfach dass es (wieder) funktioniert. dabei kann es von mir aus auch ausgänglich unschuldig/unbefleckt sein. und zur not, muss der handwerker nunmal die regeln ändern, wenn er mit den klassischen methodik nicht weiter kommt.
ebenso habe ich den anspruch, wenn recht gesprochen wird, dass es zumindest tendenziell richtung gerechtigkeit geht. in diesem wie in anderen urteilen. dass damit rechtsstaat und unabhängikeit und detailtreue und sonstwas alles eine rolle spielt für den fachmann, ist doch nicht das problem der "enduser"?

das ist weniger kant'sche persönlich-moralische beurteilung im einzelfall, sondern eher "kritik der praktischen vernunft" (mit der wir hier erschlagen werden wollen/sollen) die wiederum das massenphänomen der persönlich empfundenen moral in diversen kreisen als volkskrankheit kennzeichnet - dagegen hilft nur wachrütteln, und nach dem tieferen sinn zu fragen/ erinnern.

22. Februar 2012: Von Ingo Wolf an joy ride

Ich liebe drei Berufsgruppen:

- Hobbypsychologen, die immer genau wissen, wie der Seele zu helfen ist;
- Hobbyjuristen, die immer exakt wissen, wie die Rechtsprechung zu funktionieren hat;
- Hobbyfeuerwehrleute, die jeden Brand mit Wasser löschen.

Locker bleiben: unsere Rechtsordnung ist eine der besten der Welt, und das obwohl - oder gerade weil -, geltendes Recht in den meisten Fälle korrekt angewendet wird.

22. Februar 2012: Von Lutz D. an Ingo Wolf
thumbs up!
22. Februar 2012: Von joy ride an Ingo Wolf

es gäbe noch die hobbybundestrainer

oder sollte der beitrag nicht lustich werden?
;-)

23. Februar 2012: Von  an joy ride

und was ist mit

- den hobbypiloten?

mfg

ingo fuhrmeister


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