Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Antworten sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

19. Februar 2012: Von M. S. an Lutz D.
Ja, leider hast du Recht. Hätte die Polizei halt einen Tick früher da sein müssen oder gleich eine Vernehmung vor einem Richter anordnen müssen - die hätte man dann auch in der Verhandlung verwenden können... Aber ich weiß schon, warum ich nicht Staatsanwalt werde...

Ich hoffe aber einfach mal, dass das Verfahren ein paar Nachahmer abschreckt - nach dem Motto. Bisher wurde keiner fast, jetzt wurde einer gefasst - es ist also nur noch eine Frage der Zeit, bis sie es auch jemandem nachweisen können (ja ich weiß - aber jeder darf doch noch Träume haben...)
19. Februar 2012: Von joy ride an M. S.

ich glaube nach wie vor, dass solche fehlurteile kein abschreckungspotenetial haben - im gegenteil, nun kenn alle "den trick" den ein "böser" anwalt implementiert hat, und ein "weicher" richter augenzwinkernd durchgehen lässt.

dass es "früher alles besser" war, zeigt der fall in nürnberg - in diesem, auf die schnelle gefundenen, artikel noch keine rechtskräftige verurteilung, aber die kam auch noch, wenn auch viel zu harmlos, aber immerhin sind nicht alle richter / schöffen belämmert, obwohl hier sogar 3 leute beteiligt waren:

nürnberger laser spielchen

19. Februar 2012: Von M. S. an joy ride
Ach joyride, bitte... einfach den von dir verlinkten Artikel mal lesen.

Hier hat die Frau ihre Handlung vor Gericht zugeben - und gerade nicht geschwiegen. Hätten die beiden Kerle aus dem anderen auch noch vor Gericht geredet (oder gegenüber andern Freunden entsprechend geprahlt - diese hätte man als Zeugen vernehmen können), wären sie auch verknackt worden...

Außerdem gab es in diesem Verfahren zwei Zeugen - die eben gerade nicht angeklagt waren und somit reden mussten... Und dies ja auch taten... ("ja, man habe mit dem Laserpointer rumgespielt, aber nicht absichtlich auf die Flugzeuge gezielt")


20. Februar 2012: Von joy ride an M. S.

eben.
und kann man gegen schweigen nicht sowas wie beugehaft, oder irgendein wirksames kreuzfeuerverhör "organisieren"? wahrheitsfindung sollte immer das oberste ziel sein - nicht pseudo-täterschaft-teilunschuld)

es klingt genau wie "na, er will nicht, also haben wir pech gehabt - schade!" mentalität. das haben sie richtig erkannt - es lief anderswo anders. und meine theorie: die beteiligten haben mitschuld am erfolg, in beiden fällen. (in nürnberg hätte man auch fragen können: "nicht wahr, sie möchten nichts sagen?")

ihren einwand, man solle doch unshculdige in ruh lassen ist bei nachweislicher (gesamt-)täterschaft nicht nachvollziehbar und widerspricht jedem gefühlten recht. das sind höchstens wulffsche spritzfindigkeiten, aber keine akzeptable rechtssprechung - und meinung hat nichts mit von ihnen zu vergebender lesefähigkeit zu tun.

PS: nach ihrer theorie müssen bankräuber freigelassen werden, sofern sie darüber schweigen wer der fahrer war? vor allem wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass der fahrer überhaupt wusste, welche art von taxi fahrt er mitmacht (und ob sein taxi überhaut ein legales fahrzeug ist - normalerweise ist das schon strafbar)

eines ist klar: ich traue unserer justiz das zu, auch beim banküberfall. nur ob das alles korrekt und moralisch haltbar ist, das ist hier die frage (es ist nicht lange har, da hat mitteleuropäische justiz noch ganz andere "gerechtigkeit" gesprochen - man achte also auf die tendenz)

21. Februar 2012: Von Lutz D. an joy ride
Verrenn' Dich nicht. Und denk' an Kants kategorischen Imperativ.
22. Februar 2012: Von Alfred Obermaier an Lutz D.

Allmählich bekomme ich aber schon so meine Zweifel zur (bundeseinheitlichen) Rechtsprechung.

Da wird Geld verdienen höher bewertet als der Schutz der Gesundheit (BGH hat Rauchverbot gekippt, weil Passiv Rauchen für Gäste nicht nachgewiesen ist). Die Gesundheit der Mitarbeiter ist der Gewinnmaxime der Gastronomie untergeordnet. Kanns das sein?

Datenschutz = Täterschutz, in vielen Fälllen zu beobachten, während sich die Opfer schonungslos stripteasen müssen.
Kanns das sein?

Das Recht auf Meinungsfreiheit wird höher bewertet als eine durch Gesetz mit Strafen belegte Tat (BGH zum Tatbestand "Volksverhetzung"). Damit wird der Sinn des Strafgesetzes entleert. Kanns das sein?

Nachdem es sich auch um höchstrichterliche Urteile handelt werden die Auswirkungen in den unteren Instanzen bald zu sehen sein.

22. Februar 2012: Von joy ride an Lutz D.

ja, ich hab mich ja schon wieder beruhigt.

es ist aber erstaunlich, wie sehr nach argumenten gefischt wird, wenn manche "gerechtigkeit" erwarten, von einer institution die ein gleichklingendes wort im namen hat.

von einem handwerker erwartet man ja auch nicht sämtliche argumente warum z b das klo nicht hat repariert werden können - man will einfach dass es (wieder) funktioniert. dabei kann es von mir aus auch ausgänglich unschuldig/unbefleckt sein. und zur not, muss der handwerker nunmal die regeln ändern, wenn er mit den klassischen methodik nicht weiter kommt.
ebenso habe ich den anspruch, wenn recht gesprochen wird, dass es zumindest tendenziell richtung gerechtigkeit geht. in diesem wie in anderen urteilen. dass damit rechtsstaat und unabhängikeit und detailtreue und sonstwas alles eine rolle spielt für den fachmann, ist doch nicht das problem der "enduser"?

das ist weniger kant'sche persönlich-moralische beurteilung im einzelfall, sondern eher "kritik der praktischen vernunft" (mit der wir hier erschlagen werden wollen/sollen) die wiederum das massenphänomen der persönlich empfundenen moral in diversen kreisen als volkskrankheit kennzeichnet - dagegen hilft nur wachrütteln, und nach dem tieferen sinn zu fragen/ erinnern.

22. Februar 2012: Von Ingo Wolf an joy ride

Ich liebe drei Berufsgruppen:

- Hobbypsychologen, die immer genau wissen, wie der Seele zu helfen ist;
- Hobbyjuristen, die immer exakt wissen, wie die Rechtsprechung zu funktionieren hat;
- Hobbyfeuerwehrleute, die jeden Brand mit Wasser löschen.

Locker bleiben: unsere Rechtsordnung ist eine der besten der Welt, und das obwohl - oder gerade weil -, geltendes Recht in den meisten Fälle korrekt angewendet wird.

22. Februar 2012: Von Lutz D. an Ingo Wolf
thumbs up!
22. Februar 2012: Von joy ride an Ingo Wolf

es gäbe noch die hobbybundestrainer

oder sollte der beitrag nicht lustich werden?
;-)

23. Februar 2012: Von  an joy ride

und was ist mit

- den hobbypiloten?

mfg

ingo fuhrmeister

23. Februar 2012: Von  an 
Endlich traut sich einer.
Es fehlen auch noch die Hobbyautofahrer.
23. Februar 2012: Von Hubert Eckl an joy ride
Danke! Der Staat hat nicht zu rächen! Er hat die Rechtsgüter zu verteidigen, auf welche sich die jeweilige Gesellschaft geeinigt hat. Er hat dies generalpräventiv ( wenn du das tust, geschieht dir jenes.. Wie in einer Speisekarte) und individualpräventiv ( dieses Individuum soll sowas nie wieder anstellen und wenn möglich die Tat wieder gut machen) zu tun. Und sonst gar nix....Ende Äpfel aus die Maus.. Alles andere ist Dumpfbackendampf für die BLÖD-Zeitung

13 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang