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22. Februar 2012: Von Alfred Obermaier an Lutz D.

Allmählich bekomme ich aber schon so meine Zweifel zur (bundeseinheitlichen) Rechtsprechung.

Da wird Geld verdienen höher bewertet als der Schutz der Gesundheit (BGH hat Rauchverbot gekippt, weil Passiv Rauchen für Gäste nicht nachgewiesen ist). Die Gesundheit der Mitarbeiter ist der Gewinnmaxime der Gastronomie untergeordnet. Kanns das sein?

Datenschutz = Täterschutz, in vielen Fälllen zu beobachten, während sich die Opfer schonungslos stripteasen müssen.
Kanns das sein?

Das Recht auf Meinungsfreiheit wird höher bewertet als eine durch Gesetz mit Strafen belegte Tat (BGH zum Tatbestand "Volksverhetzung"). Damit wird der Sinn des Strafgesetzes entleert. Kanns das sein?

Nachdem es sich auch um höchstrichterliche Urteile handelt werden die Auswirkungen in den unteren Instanzen bald zu sehen sein.


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