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17. Dezember 2008 Jan Brill

Finanzen: Mineraloelsteuererstattung FG Muenchen


Hauptzollamt Nürnberg unterliegt vor dem Finanzgericht München. Nicht vergessen – bis 31.12.2008 den Mineralölsteuer-Erstattungsantrag abgeben!

Am 10. Dezember 2008 hat das Finanzgericht München das Hauptzollamt Nürnberg verurteilt (AZ 14 K 1873/06) einem Nürnberger Unternehmer die im Jahr 2004 im Werksverkehr entrichtete Mineralölsteuer zu erstatten. Nach dem FG Düsseldorf im letzten Jahr stellt diese Entscheidung einen weiteren positiven Entscheid zu Gunsten des Flugzeughalters dar. Eine Revision ist zugelassen, die zuständige Finanzverwaltung hat jedoch noch nicht entschieden ob sie gegen dieses Urteil Revision einlegen wird.

Das Urteil ist insbesondere deshalb von Interesse, da es sich beim vorliegenden Fall nicht um eine Nassvercharterung handelte, sondern das eingesetzte Flugzeug im klassischen Werksverkehr im Betrieb des Antragstellers flog. Dies bedeutet, dass die Richter hier auf den eigentlichen Einsatz und den Kern der EG-Energiesteuer-Richtlinie schauen, nicht auf abrechnungstechnische Formalien.

Einen ausführlichen Beitrag zu diesem Verfahren finden Sie auf der Internetseite der deutschen AOPA.

In der Redaktion von Pilot und Flugzeug freut uns diese Entscheidung auch deshalb, da unser eigenes Erstattungsverfahren ebenfalls vor dem Finanzgericht in München anhängig ist. Wie schon in Düsseldorf im vergangenen Jahr wäre es eine Überraschung, wenn das Gericht hier vom einen zum anderen Fall seine grundsätzliche Rechtsauffassung ändern würde.


Weihnachtsgeschenke?

Alle Betreiber von Flugzeugen im Werksverkehr müssen – wenn sie der Staatskasse kein Weihnachtsgeschenk machen wollen – den Antrag auf Mineralölsteuererstattung für das Jahr 2007 bis zum 31.12.2008 bei den zuständigen Hauptzollämtern abgegeben haben. Das Antragsformular für 2007 (1100E) finden Sie auf der Internetseite des Zolls.

Zusätzlich zum Antrag müssen Sie einen Verwendungsnachweis beifügen, der die Gesamtflugleistung Ihres Flugzeuges nach geschäftlichen und privaten Zwecken aufschlüsselt (ähnlich wie bei der Umsatzsteuer). Wichtig bei diesem Verwendungsnachweis ist, dass die Betankungen nach Inland und Ausland aufgeschlüsselt sind und der Zweck des Fluges aus den Erläuterungen hervorgeht. Ein Beispiel für einen solchen Nachweis (2006) wie wir ihn im Redaktionsflugbetrieb verwenden finden Sie hier (ohne Gewähr!!).

Hilfe bei der Beantragung leistet auch die deutsche AOPA für ihre Mitglieder. Für prozesstechnische Fragen empfehlen wir unseren Lesern sich an Prof. Dr iur. Gustav K.L. Real zu wenden, der die Verfahren vor dem FG Düsseldorf und nun vor dem FG München erfolgreich geführt hat.


  
 
 





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