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29. Juni 2006 Jan Brill

Luftrecht: Schadenersatz bei Flugbeschraenkungen


FIFA macht Schule: Weitere 30-NM-Beschränkungen auch nach der WM

VFR-Piloten und Nutzer von Z- und Y-Flugplänen müssen sich anscheinend auf weitere 30-NM-Beschränkungsgebiete über Deutschland einstellen. Nur drei Tage nach dem Ende der FIFA-WM (das Berliner 30-NM-Gebiet wird zum Endspiel am 9. Juli aktiviert, offenbar liegt also eine glaubhafte terroristische Bedrohungslage aus der Luft vor – armes Deutschland!), folgt die nächste Untat des bürokratischen Aktionismus. Vom 12. Juli bis 14. Juli errichtet das BMVBS ein Beschränkungsgebiet in den FIRs Bremen und Hamburg. Grund: Präsident Bush ist bei Angela Merkel daheim zu Besuch. Während der DAeC in dieser Sache den Tiefschlaf übt, stellen wir bei Pilot und Flugzeug Kontakte zwischen den Betroffenen und juristischen Fachleuten her. Denn es geht nun um die Möglichkeit des Schadenersatzes für die von den Beschränkungen betroffenen Bürger. Nur eine klare Kostentransparenz kann die entfesselte Bürokratie hier noch zum Nachdenken bringen.

Der Text des betreffenden NOTAMS zum Bush-Besuch liest sich wie folgt:

EDBB EDWW: Einrichtung eines zeitweiligen Gebietes mit Flugbeschränkungen für VFR-Flüge.
Gebiet 1: 545601N 0125600E - im Uhrzeigersinn entlang eines Kreisbogens mit einem Radius von 30NM um 542019N 0130249E - 535123N 0131609E - 533934N 0120422E - im Uhrzeigersinn entlang eines Kreisbogens mit einem Radius von 30NM um 540822N 0115018E - 543301N 0112108E - 542951N 0112632E - 542751N 0113046E - 542545N 0113451E - 542334N 0113808E - 542154N 0114017E - 542151N 0114011E - 542158N 0115621E - 542438N 0120639E - 544114N 0122632E - 544547N 0124456E - 544959N 0125558E - 545601N 0125600E. GND-FL100.
Gebiet 2: 534328N 0122731E - im Uhrzeigersinn entlang eines Kreisbogens mit einem Radius von 30NM um 532537N 0114701E - 534752N 0111312E - entgegen dem Uhrzeigersinn entlang eines Kreisbogens mit einem Radius von 30NM um 540822N 0115018E - 533934N 0120422E - 534328N 0122731E. GND-FL100.
Alle VFR-Flüge sind verboten. Flüge der Polizeien, Einsatzflüge der Bundeswehr und Flüge im Rettungseinsatz sind von den Flugbeschränkungen ausgenommen. Sofern es die Sicherheitslage zulässt, können auch andere VFR-Flüge kurzfristig nach Freigabe durch die zuständige Flugverkehrskontrollstelle in die Gebiete einfliegen. Freigaben können bei FIS Berlin 132.650 Mhz bzw. FIS Bremen 125.100 Mhz beantragt werden. Lfz, die eine Freigabe beantragen müssen, mit einem betriebsbereiten Transponder Mode A/C ausgerüstet sein. 12.07.12:00-14.07.16:00.


Ausnahmeklausel ist weiter gefaßt als im Fall der Fußball-WM


Beschränkungsgebiet zum Bush-Besuch vom 12. bis 14. Juli 2006. Eine graphische Darstellung ist von der DFS momentan leider nur per Fax zu bekommen. Wir aktualisieren diese Darstellung sobald besseres Material verfügbar ist.
© DFS 
Damit ist der Nordosten Deutschlands für den VFR-Verkehr an diesen beiden Tagen praktisch dicht.
Wenn es in all dem einen Silberstreifen Hoffnung gibt, dann den, dass die Ausnahmeklausel in diesem Fall deutlich weiter gefasst ist als im Fall der FIFA. Für die Dauer der Fußball-WM bestimmte das Bundesverkehrsministerium dass Ausnahmen von den äußerst restriktiven Flugbeschränkungen nur für die Repräsentanten eines schweizerischen Sportvermarkters zulässig waren. Gesetzestreue und sicherheitsüberprüfte deutsche Piloten wurden mit dem Terrorismusargument in ihrer Bewegungsfreiheit behindert. Ein derartig skandalöser Fall von Wirtschafts-Feudalismus war uns bisher noch nicht untergekommen.

Für den Bush-Besuch sind Durchflüge nun „nach Sicherheitslage“ anscheinend jedermann möglich. Wir werden über die Handhabung dieser Beschränkung in der Praxis berichten und bitten um reichlich Erlebnisberichte betroffener Piloten.

Geradezu lachhaft wirkt in diesem Zusammenhang die Beschwichtigungstaktik des DAeC: Erklärte man besorgten und entsetzten Mitgliedern zuerst, für die Fußball-WM seien ja nur die 3-NM-Gebiete wirklich relevant, sieht man nun – nach zahlreichen IIer-Gebiets-Aktivierungen in den letzten Wochen – mit weiteren massiven Einschränkungen mitten im schönsten Sommerwetter konfrontiert.

Die Frage ist: Wann wacht man endlich auf in der Interessensvertretung mit Zwangsmitgliedschaft und geht aktiv – auch mit juristischen Mitteln – gegen solche Bürokratenwillkür vor?

Heute FIFA, morgen Bush, dann kommt der Pabst und schließlich wird es Beschränkungsgebiete für jeden Parteitag und jede Wahlveranstaltung geben. Wenn das keine existentielle Bedrohung der AL in Deutschland ist, dann weiß ich nicht welches Aufgabe der DAeC für sich selber sieht.

Betroffene, bitte melden!

Und es gibt Möglichkeiten sich zu wehren: Anwälte, Jura-Professoren und Betroffene melden sich nahezu täglich in der Redaktion von Pilot und Flugzeug.
Nicht selten blitzen diese bei den Verbänden und der so genannten Fachpresse eines Stuttgarter Verlagshauses ab: „das Thema sei durch“ heißt es.
Ich meine: Das Thema ist noch lange nicht „durch“. Die Sache fängt gerade erst an.

Es geht jetzt darum eine rechtlich fundierte Schadensersatzklage gegen die Urheber dieser Beschränkungen auf die Beine zu stellen. Denn momentan zahlen die Betroffenen, die fliegenden Bürger also, die Zeche für den unverhältnismäßigen bürokratischen Aktionismus des BMVBS. Solange es „nichts kostet“ den Luftraum dicht zu machen, wird von diesem Mittel auch weiterhin inflationär Gebrauch gemacht werden.

Pilot und Flugzeug vermittelt hier Betroffene und stellt Kontakte zu renommierten Fachleuten her, denn der erste Schuss in dieser Auseinandersetzung muss sitzen. Eine nachteilige Rechtsprechung in erster oder zweiter Instanz wäre verheerend. Daher gilt es Kräfte zu bündeln.

Wenn Sie also von den Beschränkungen anlässlich der FIFA-WM oder anderer Ereignisse betroffen sind, wenn Ihnen durch die Einschränkung Ihrer Bewegungsfreiheit nachweisbare materielle Nachteile entstanden sind, dann bitten wir um Nachricht: jan.brill@pilotundflugzeug.de.


  
 
 




30. Juni 2006: Von Detlev Kellinghusen an Jan Brill
Das macht kein Spaß,

Ich wollte diese Zeit mein Jahresurlaub auf den Inseln verbringen, den ich seit lange gebucht habe.
Ich wollte mit meiner Maschine anreisen und Inselhopping machen.
Mit dem Auto ist so was ausgeschlossen.!

Wer bezahlt mir jetzt die Stornierungen?
Meine Buchungen an der Nordseeküste habe ich schon im letzten Jahr vorgenommen. Da war ein Vorhaben für ein Beschränkungsgebiet nicht bekannt.

Die Akzeptanz an der Politik wird durch solche Aktionenen bestimmt nicht besser. Eher baut sich eine Wut über die Willkür auf.

Detlev
30. Juni 2006: Von Horst Zerbel an Jan Brill
Hallo Herr Brill!

Offensichtlich wird jetzt nicht nur aus der Luft sondern auch auf und unter Wasser mit Angriffen auf die Freizeitvergnügen unserer Politiker gerechnet.

siehe:www.elwis.de

Vielleicht werden nun gemeinsam mit den Wassersportlern öffentliche Proteste gegen den übertriebeben Sicherheitswahn möglich.

Grüße H. Z.
30. Juni 2006: Von  an Jan Brill
Hallo Herr Brill,

und so berichtet die Presse über die, lt. BMI 13, Luftraumverletzungen beim WM-Eröffnungsspiel!

Zitat (Quelle Süddeutsche-Online vom 30.06.06):
"Sicherheit
Zahlreiche Vorfälle im Luftraum über den WM-Stadien

Die Fußball-WM ging bisher ohne Zwischenfälle über die Bühne - dachte man. Tatsächlich drangen mehrere Kleinflugzeuge in den gesperrten Luftraum ein. Sogar ein ZDF-Hubschrauber verirrte sich.

Trotz höchster Sicherheitsvorkehrungen bei der Fußballweltmeisterschaft sind mehrere Flugzeuge in den Luftraum über den Stadien eingedrungen."
Zitat Ende

Zum ganzen Artikel

Ich frage mich allerdings, wo die Gegendarstellungen und / oder Hintergrundberichte der Verbände dazu bleiben?

Wird dies nicht kommentiert, dann bleibt erst recht der eindruck bei der Bevölkeruing, dass die Maßnahmen richtig waren und die AL grundsätzlich eine Gefahr darstellt...

Das ist Öl ins Feuer aller AL-Gegener und Sicherheitsfanatiker!###-MYBR-###
Grüße,
TS
30. Juni 2006: Von  an Jan Brill
Die Hafttungsfrage ist schon interessant. Offenbar besteht ein Unterschied zwischen Beschränkungen aus Staatsinteresse und andererseits, um die kommerziellen Interessen eines Wirtschaftsunternehmens zu gewährleisten.

Wenn Flugbeschränkungen angeordnet werden, um Staatsinteressen zu schützen, werden Schadensersatz Ansprüche womöglich nicht geltend gemacht werden können.

Wenn aber derartige Beschränkungen erlassen werden, um die ungehinderte Durchführung der FIFA-Spiele zu garantieren, dann besteht zweifellos ein Anspruch auf Schadensersatz. Die FIFA ist ein Wirtschaftsunternehmen. Der Staat müsste die Forderungen der Geschädigten an die FIFA weiterreichen.
3. Juli 2006: Von Michael Stock an 
Hallo Thomas,

das mit den Hintergrundberichten koennen wir doch auch ;-)
Wer sagt denn, dass nur Behoerden Textbausteine verwenden duerfen? Es sind alle eingeladen, hier mit "Copy & Paste" zu arbeiten :-)

Zahlreiche Vorfaelle im Luftraum ueber WM-Stadien

Sehr geehrte Damen und Herren der SZ-Redaktion,

bezueglich der Luftraumverletzungen beim WM-Eroeffnungsspiel
durch kleine, nach Sichtflugregeln operierende Flugzeuge gibt
es noch ein paar andere Wahrheiten, ueber die zu berichten
moeglicherweise interessant sein koennte:

Im Gegensatz zur Aktivierung der 30NM-VFR-Flugverbotszone um
das Muenchener Fussballstadion waehrend des Eroeffnungsspiels
fand am Flughafen Muenchen Flugverkehr in normalem Umfang statt. Es wurden dort allein waehrend der Laufzeit des Spiels
mehr als 200 Flugbewegungen abgewickelt. Zur Information:

1.) Die am Flughafen Muenchen verkehrenden Flugzeuge gehoeren
fast ausschliesslich in die Gewichtsklasse 50 Tonnen und
mehr.

2.) Die Flugzeit vom Muenchner Flughafen zum Fussballstadion
betraegt mit einem solchen Flugzeug lediglich 2 Minuten.

3.) Diese Flugzeuge werden von Piloten geflogen, die seit den
Ereignissen vom 11. September 2001 hinter gepanzerten
Cockpittueren verschanzt sind.

4.) Die Aktivierung der 30NM-VFR-Flugverbotszone fuer dieses
Spiel setzte eine "erhoehte Bedrohungslage" voraus, was
seltsamerweise aber von allen fuer die Sicherheit Verant-
wortlichen verneint wurde.

Hier sollte also wohl offenbar einfach nur einem "gefuehlten
Verdacht" gegen alle deutschen Piloten, welche nach Sicht-
flugregeln operieren, Rechnung getragen werden. Die einzigen
Flugzeuge, mit denen jemals terroristische Anschlaege veruebt
wurden, waren von den Luftraumsperrungen jedoch komplett aus-
genommen, obwohl diese niemand von dem zweiminuetigen Flug zu
einem Selbstmordattentat haette aufhalten koennen.

Bei der "FIFA WM 2006" handelt es sich nach oeffentlichen
Aussagen um die private Sportveranstaltung eines Unternehmens
mit Sitz in der Schweiz (FIFA). Dieses Unternehmen sowie
dessen Vertreter sind aber eigenartigerweise von den Luft-
raumsperrungen nicht betroffen:

A1317/2006
EDMM from: 2006/06/09 13:00 until: 2006/06/09 20:45 RESTRICTED AREA MUENCHEN II ACTIVE. ALL VFR FLTS IN THIS AREA AREPROHIBITED EXC POLICE FLTS, MISSION FLTS BY THE GERMAN ARMED FORCES, RESCUE FLTS, AND FIFA SPECIAL FLTS WITH PERMISSION OF THE RESPONSIBLE POLICE UNIT ONLY. AIP SUP VFR 10/06 REFERS. GND up to FL100

Von diesem seltsamen Sonderrecht wird -wie den Medien zu ent-
nehmen ist- in erheblichem Umfang Gebrauch gemacht. Hier
liegt daher ein klarer Verstoss gegen den Gleichbehandlungs-
grundsatz gemaess Art.3 GG vor.

Eine Erklaerung dieser Widersprueche habe ich trotz mehrerer
Anfragen weder vom Bundesministerium des Innern noch vom
Bundesministerium fuer Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
erhalten.

Der aktuellen Presse konnte man nun entnehmen, dass vier
Ultraleichtflugzeuge aus Spanien, welche versehentlich in die
30NM-VFR-Flugverbotszone einflogen, abgefangen und zur
Landung am Flughafen Oberpfaffenhofen gezwungen wurden. Den
spanischen Piloten droht jetzt gemaess Paragraph 62 LuftVG eine Gefaengnisstrafe von bis zu zwei Jahren. Unabhaengig
davon, dass die Nichtbeachtung eines per NOTAM veroeffent-
lichten Flugbeschraenkungsgebietes fuer einen Piloten
natuerlich immer Konsequenzen hat, erhebt sich angesichts der
Unverhaeltnismaessigkeit mit Hinblick auf den nicht
geschlossenen Flughafen Muenchen Franz-Josef-Strauss wohl die
Frage, ob das dem Bild entspricht, welches die Bundesrepublik
Deutschland den Gaesten unseres Landes vermitteln will.

Die NfL I 171/06, welche die Anwendung der 30NM-VFR-
Flugverbotszone um die WM-Stadien herum regeln soll, basiert
auf grundsaetzlich voellig falschen Annahmen. Die Flugregeln,
nach denen ein Luftfahrzeug operiert, hat mit der
Moeglichkeit, einen Terroranschlag zu verueben, nichts zu
tun (vgl. Ereignisse vom 11.9.2001). Ebenso unterscheiden
sich die Piloten, welche Flugzeuge nach VFR oder IFR fliegen,
in dieser Hinsicht ueberhaupt nicht voneinander. Der einzige
faktisch begruendbare Unterschied liegt in der Groesse der
betreffenden Luftfahrzeuge. Es liegt wohl auf der Hand, dass
ein Airbus A320 mit einem Abfluggewicht von 77 Tonnen, davon
15 Tonnen Kerosin, einen ungleich groesseren Schaden an-
richten kann als ein Ultraleichtflugzeug mit einem Gewicht
von 350kg.

Die ergriffene Massnahme (30NM-VFR-Flugverbotszone) ist daher
nicht dazu geeignet, dass vorgeblich angestrebte Ziel (Schutz
vor Anschlaegen) zu erreichen. Zudem ist sie unverhaeltnis-
maessig, da im Grossraum Muenchen etwa 20 Flugplaetze
geschlossen wurden, nur der Flughafen Muenchen nicht. Ferner
liegt aufgrund der Ausnahme von "FIFA-Fluegen" ein Verstoss
gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz vor. Die Massnahme ist
daher rechtswidrig.

Der in meinem Unternehmen durch die Luftraumsperrung vom 9.6.
entstandene Mehraufwand ist inzwischen beziffert und wird von
uns in Rechnung gestellt.

M. Stock
3. Juli 2006: Von  an Michael Stock
Hallo Michael,

absolut prima!!!
Hast Du schon eine Antwort erhalten von den "Fachleuten" der SZ???

Grüße,
TS
7. Juli 2006: Von Michael Stock an 
Hallo Thomas,

nein, und da kommt auch nichts. Ich schreibe haeufig an die SZ (in erster Linie wegen EDMO) und spreche die Wahrheiten an, die keiner hoeren will. Bei der SZ verdrehen sie wahrscheinlich schon die Augen, wenn sie nur meinen Namen lesen.

Ich lebe nach dem Motto: "Ist der Ruf erst ruiniert, lebt's sich gaenzlich ungeniert."

Viele Gruesse,

Michael ;-)
13. Juli 2006: Von Gregor FISCHER an Michael Stock
Zwei Stunden warten und 100 nm Umwege fliegen ist langsam Mode geworden. Kürzlich war ich in Braunschweig und habe gestaunt, was sich die Volkswagen-Falcon-Piloten an Slot-Warterei gefallen lassen mussten. Fliegt da einer noch mit Freude bei diesen Umständen?

Mein Ruf ist noch nicht ruiniert, aber ich gehe folgendermassen vor: Direkten Flightplan filen, eventuell rejecten lassen mit Routenvorgabe und losfliegen. In der Luft wird dann verhandelt und die Directs verlangt. Klappt meistens.

Ich bin letzte Woche Bern-Dresden und Dresden-Rennes auf praktisch direkten Strecken geflogen und das mit Z-Flugplan. Voraussetzung ist natürlich kompetente Voice und ATC-kompatible Ansprüche.

Ich fliege immer so schnell wie möglich los, die Route ändern kann man meistens problemlos. Zwei Stunden warten um eine Stunde zu fliegen? Eine Folter, vor allem für die Passagiere, die so was nie verstehen! Gibt es ja auch nur in der Fliegerei.
18. Juli 2006: Von  an Gregor FISCHER
Da sollte man doch den "Blitz Plan" von Moving Terrain einsetzten, der löst viele Probleme.

Auch ich kenne dieses Routing Problem, aber in der Praxis habe ich fast noch nie einen Flugplan genau so geflogen, wie gefilt. ATC macht immer Abkürzungen oder Direkt. Spätestens wenn man fragt tut sich was.

Mein Lehrer hat immer gesagt, erst mal "hoch", den Rest geht dann schon. Man sollte dabei aber nicht vergessen, das dann Ait to Ground Diskussionen Zeit kosten die Sicherheit veringern, da man nicht so konzentriert fliegt. Gerade bei Z Plänen.

Schaut Ihr alle wirklich immer raus bis Ihr "IFR" seit ?

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