Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 23. Dezember
IFR-Training mit dem Amtsgericht Langen
Lisa: Paneldesign
Ramp-Inspections – nüchtern betrachtet
Beinahe-Kollision
LVTO im privaten Flugbetrieb
Fehlerhafte Starttechnik
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Antworten sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

30. Juni 2006: Von  an Jan Brill
Die Hafttungsfrage ist schon interessant. Offenbar besteht ein Unterschied zwischen Beschränkungen aus Staatsinteresse und andererseits, um die kommerziellen Interessen eines Wirtschaftsunternehmens zu gewährleisten.

Wenn Flugbeschränkungen angeordnet werden, um Staatsinteressen zu schützen, werden Schadensersatz Ansprüche womöglich nicht geltend gemacht werden können.

Wenn aber derartige Beschränkungen erlassen werden, um die ungehinderte Durchführung der FIFA-Spiele zu garantieren, dann besteht zweifellos ein Anspruch auf Schadensersatz. Die FIFA ist ein Wirtschaftsunternehmen. Der Staat müsste die Forderungen der Geschädigten an die FIFA weiterreichen.

1 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2026 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.29.06
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang