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30. Juni 2006: Von  an Jan Brill
Die Hafttungsfrage ist schon interessant. Offenbar besteht ein Unterschied zwischen Beschränkungen aus Staatsinteresse und andererseits, um die kommerziellen Interessen eines Wirtschaftsunternehmens zu gewährleisten.

Wenn Flugbeschränkungen angeordnet werden, um Staatsinteressen zu schützen, werden Schadensersatz Ansprüche womöglich nicht geltend gemacht werden können.

Wenn aber derartige Beschränkungen erlassen werden, um die ungehinderte Durchführung der FIFA-Spiele zu garantieren, dann besteht zweifellos ein Anspruch auf Schadensersatz. Die FIFA ist ein Wirtschaftsunternehmen. Der Staat müsste die Forderungen der Geschädigten an die FIFA weiterreichen.

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