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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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3. Juli 2006: Von Michael Stock an 
Hallo Thomas,

das mit den Hintergrundberichten koennen wir doch auch ;-)
Wer sagt denn, dass nur Behoerden Textbausteine verwenden duerfen? Es sind alle eingeladen, hier mit "Copy & Paste" zu arbeiten :-)

Zahlreiche Vorfaelle im Luftraum ueber WM-Stadien

Sehr geehrte Damen und Herren der SZ-Redaktion,

bezueglich der Luftraumverletzungen beim WM-Eroeffnungsspiel
durch kleine, nach Sichtflugregeln operierende Flugzeuge gibt
es noch ein paar andere Wahrheiten, ueber die zu berichten
moeglicherweise interessant sein koennte:

Im Gegensatz zur Aktivierung der 30NM-VFR-Flugverbotszone um
das Muenchener Fussballstadion waehrend des Eroeffnungsspiels
fand am Flughafen Muenchen Flugverkehr in normalem Umfang statt. Es wurden dort allein waehrend der Laufzeit des Spiels
mehr als 200 Flugbewegungen abgewickelt. Zur Information:

1.) Die am Flughafen Muenchen verkehrenden Flugzeuge gehoeren
fast ausschliesslich in die Gewichtsklasse 50 Tonnen und
mehr.

2.) Die Flugzeit vom Muenchner Flughafen zum Fussballstadion
betraegt mit einem solchen Flugzeug lediglich 2 Minuten.

3.) Diese Flugzeuge werden von Piloten geflogen, die seit den
Ereignissen vom 11. September 2001 hinter gepanzerten
Cockpittueren verschanzt sind.

4.) Die Aktivierung der 30NM-VFR-Flugverbotszone fuer dieses
Spiel setzte eine "erhoehte Bedrohungslage" voraus, was
seltsamerweise aber von allen fuer die Sicherheit Verant-
wortlichen verneint wurde.

Hier sollte also wohl offenbar einfach nur einem "gefuehlten
Verdacht" gegen alle deutschen Piloten, welche nach Sicht-
flugregeln operieren, Rechnung getragen werden. Die einzigen
Flugzeuge, mit denen jemals terroristische Anschlaege veruebt
wurden, waren von den Luftraumsperrungen jedoch komplett aus-
genommen, obwohl diese niemand von dem zweiminuetigen Flug zu
einem Selbstmordattentat haette aufhalten koennen.

Bei der "FIFA WM 2006" handelt es sich nach oeffentlichen
Aussagen um die private Sportveranstaltung eines Unternehmens
mit Sitz in der Schweiz (FIFA). Dieses Unternehmen sowie
dessen Vertreter sind aber eigenartigerweise von den Luft-
raumsperrungen nicht betroffen:

A1317/2006
EDMM from: 2006/06/09 13:00 until: 2006/06/09 20:45 RESTRICTED AREA MUENCHEN II ACTIVE. ALL VFR FLTS IN THIS AREA AREPROHIBITED EXC POLICE FLTS, MISSION FLTS BY THE GERMAN ARMED FORCES, RESCUE FLTS, AND FIFA SPECIAL FLTS WITH PERMISSION OF THE RESPONSIBLE POLICE UNIT ONLY. AIP SUP VFR 10/06 REFERS. GND up to FL100

Von diesem seltsamen Sonderrecht wird -wie den Medien zu ent-
nehmen ist- in erheblichem Umfang Gebrauch gemacht. Hier
liegt daher ein klarer Verstoss gegen den Gleichbehandlungs-
grundsatz gemaess Art.3 GG vor.

Eine Erklaerung dieser Widersprueche habe ich trotz mehrerer
Anfragen weder vom Bundesministerium des Innern noch vom
Bundesministerium fuer Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
erhalten.

Der aktuellen Presse konnte man nun entnehmen, dass vier
Ultraleichtflugzeuge aus Spanien, welche versehentlich in die
30NM-VFR-Flugverbotszone einflogen, abgefangen und zur
Landung am Flughafen Oberpfaffenhofen gezwungen wurden. Den
spanischen Piloten droht jetzt gemaess Paragraph 62 LuftVG eine Gefaengnisstrafe von bis zu zwei Jahren. Unabhaengig
davon, dass die Nichtbeachtung eines per NOTAM veroeffent-
lichten Flugbeschraenkungsgebietes fuer einen Piloten
natuerlich immer Konsequenzen hat, erhebt sich angesichts der
Unverhaeltnismaessigkeit mit Hinblick auf den nicht
geschlossenen Flughafen Muenchen Franz-Josef-Strauss wohl die
Frage, ob das dem Bild entspricht, welches die Bundesrepublik
Deutschland den Gaesten unseres Landes vermitteln will.

Die NfL I 171/06, welche die Anwendung der 30NM-VFR-
Flugverbotszone um die WM-Stadien herum regeln soll, basiert
auf grundsaetzlich voellig falschen Annahmen. Die Flugregeln,
nach denen ein Luftfahrzeug operiert, hat mit der
Moeglichkeit, einen Terroranschlag zu verueben, nichts zu
tun (vgl. Ereignisse vom 11.9.2001). Ebenso unterscheiden
sich die Piloten, welche Flugzeuge nach VFR oder IFR fliegen,
in dieser Hinsicht ueberhaupt nicht voneinander. Der einzige
faktisch begruendbare Unterschied liegt in der Groesse der
betreffenden Luftfahrzeuge. Es liegt wohl auf der Hand, dass
ein Airbus A320 mit einem Abfluggewicht von 77 Tonnen, davon
15 Tonnen Kerosin, einen ungleich groesseren Schaden an-
richten kann als ein Ultraleichtflugzeug mit einem Gewicht
von 350kg.

Die ergriffene Massnahme (30NM-VFR-Flugverbotszone) ist daher
nicht dazu geeignet, dass vorgeblich angestrebte Ziel (Schutz
vor Anschlaegen) zu erreichen. Zudem ist sie unverhaeltnis-
maessig, da im Grossraum Muenchen etwa 20 Flugplaetze
geschlossen wurden, nur der Flughafen Muenchen nicht. Ferner
liegt aufgrund der Ausnahme von "FIFA-Fluegen" ein Verstoss
gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz vor. Die Massnahme ist
daher rechtswidrig.

Der in meinem Unternehmen durch die Luftraumsperrung vom 9.6.
entstandene Mehraufwand ist inzwischen beziffert und wird von
uns in Rechnung gestellt.

M. Stock
3. Juli 2006: Von  an Michael Stock
Hallo Michael,

absolut prima!!!
Hast Du schon eine Antwort erhalten von den "Fachleuten" der SZ???

Grüße,
TS
7. Juli 2006: Von Michael Stock an 
Hallo Thomas,

nein, und da kommt auch nichts. Ich schreibe haeufig an die SZ (in erster Linie wegen EDMO) und spreche die Wahrheiten an, die keiner hoeren will. Bei der SZ verdrehen sie wahrscheinlich schon die Augen, wenn sie nur meinen Namen lesen.

Ich lebe nach dem Motto: "Ist der Ruf erst ruiniert, lebt's sich gaenzlich ungeniert."

Viele Gruesse,

Michael ;-)
13. Juli 2006: Von Gregor FISCHER an Michael Stock
Zwei Stunden warten und 100 nm Umwege fliegen ist langsam Mode geworden. Kürzlich war ich in Braunschweig und habe gestaunt, was sich die Volkswagen-Falcon-Piloten an Slot-Warterei gefallen lassen mussten. Fliegt da einer noch mit Freude bei diesen Umständen?

Mein Ruf ist noch nicht ruiniert, aber ich gehe folgendermassen vor: Direkten Flightplan filen, eventuell rejecten lassen mit Routenvorgabe und losfliegen. In der Luft wird dann verhandelt und die Directs verlangt. Klappt meistens.

Ich bin letzte Woche Bern-Dresden und Dresden-Rennes auf praktisch direkten Strecken geflogen und das mit Z-Flugplan. Voraussetzung ist natürlich kompetente Voice und ATC-kompatible Ansprüche.

Ich fliege immer so schnell wie möglich los, die Route ändern kann man meistens problemlos. Zwei Stunden warten um eine Stunde zu fliegen? Eine Folter, vor allem für die Passagiere, die so was nie verstehen! Gibt es ja auch nur in der Fliegerei.
18. Juli 2006: Von  an Gregor FISCHER
Da sollte man doch den "Blitz Plan" von Moving Terrain einsetzten, der löst viele Probleme.

Auch ich kenne dieses Routing Problem, aber in der Praxis habe ich fast noch nie einen Flugplan genau so geflogen, wie gefilt. ATC macht immer Abkürzungen oder Direkt. Spätestens wenn man fragt tut sich was.

Mein Lehrer hat immer gesagt, erst mal "hoch", den Rest geht dann schon. Man sollte dabei aber nicht vergessen, das dann Ait to Ground Diskussionen Zeit kosten die Sicherheit veringern, da man nicht so konzentriert fliegt. Gerade bei Z Plänen.

Schaut Ihr alle wirklich immer raus bis Ihr "IFR" seit ?

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