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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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13. Juni 2006: Von  an 
Hallo Wehrhard:

Zitat:
"In FFM konnte man fliegen, auch wurde VFR Plätze am Rand der 30NM Zone ausgeklammert."
Zitatende

Siehe Nürnberg II, dort sind auch diverse Randplätze ausgeklammert.

Und warum wurde München II aktiviert?
Ganz einfach: Weil es die Eröffnungsfeier / -spiel war.
Offenbar war dies im Hinblick auf die ganzen VIPs Grund genug!

Hinweis:
Das in Bayern nicht mehr "übers Ziel hinausgeschossen" wird als anderswo, zeigt die Tatsache, dass trotz der Anwesenheit des iranischen Vizepräsidenten beim Spiel Mexico gegen Iran, das Gebiet Nürnberg II NICHT aktiviert wurde.

Grüße,
TS
14. Juni 2006: Von  an 
Hallo,

WICHTIGE INFO!

Da es offenbar unter den Piloten größere Unsicherheiten gibt, ob nun ein Gebiet II aktiv ist oder nicht, hat die DFS-AIS eine automatische Ansage als HOTLINE eingerichtet.

Diese ist unter folgender Nummer zu erreichen:
+49 (0)69 78072-777
14. Juni 2006: Von Stefan Jaudas an 
Hi Hr. Schmidt,

vielleicht ist inzwischen einigen Offiziellen ja auch aufgegangen, was für ein Schwachsinn die da angeleiert haben.

Naja, man darf ja noch hoffen ... ;-)

Und vielleicht hatten deren Justiziare ja inzwischen auch die eine oder andere Eingebung, von wegen möglichen Schadenersatzforderungen, und so.

Und vielleicht haben die relativ zahlreichend stattfindenden Beschwerden über dieses Thema ja auch dazu geführt, daß die ihren Ar*** jetzt dichter an der Wand halten wollen?

Gruß

StefanJ
14. Juni 2006: Von  an 
Mist, jetzt schleppe ich seit Wochen Sprengstoff mit mir herum, um irgendeinen Iraner in die Luft zu sprengen, und jetzt habe ich diese Super-Gelegenheit verpasst, weil ich von der Aktivierung der 30-Meilen-Abschusszone ausgegangen war. Ich sollte mir angewöhnen, die NOTAMs auch zu lesen, wenn ich nicht fliegen will...
Beste Grüße aus München
Tobias
14. Juni 2006: Von  an 
Servus Wehrhard,

aber genau das ist doch das Problem. Die Nazi-, Stasi- und DDR-Denke hängt hier fest in den Köpfen fest. Wie uns die Geschichte lehrt, gehört zu einem richtig "sicheren" teutschen Staat nun mal die Aussetzung der Bürgerrechte, der Einsatz der Streitkräfte im Inneren, die Zuverlässigkeitsüberprüfung der Bevölkerung, zumindest gewisser exponierter Teile davon, die Überwachung von Journalisten durch den "Auslands"-geheimdiesnt usw. usw.

60 Jahre später machen sich manche daran, den Irrweg eines demokratischen Deutschland zu korrigieren und die in 1000 Jahren bewährten, guten alten, teutschen Traditionen wieder aufleben zu lassen. Mr. Bushman macht's vor und die Teutschen dürfen endlich wieder Krieg führen, und sei es nur ein Krieg gegen den Terrorismus in Form von 4 spanischen ULs. Der spanische Bürgerkrieg, an dem das Teutsche Reich ja immer schon heftig Anteil nahm, ist ja erst seit 70 Jahren vorbei. Den zweifellos republikanischen Ul-Fliegern war unbedingt zu zeigen, wo der teutsche Hammer hängt.

LFC
14. Juni 2006: Von Michael Stock an 
At: poststelle@bmi.bund.de, buergerinfo@bmvbs.bund.de

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hatte Sie in einer E-Mail vom letzten Donnerstag auf den
Widerspruch hingewiesen, dass waehrend der Aktivierung der
30NM-VFR-Flugverbotszone um das Muenchener Fussballstadion
am Flughafen Muenchen Flugverkehr in normalem Umfang statt-
finden sollte. Dies war tatsaechlich so. Es wurden dort
allein im Zeitraum von 1600z bis 1800z, also waehrend das
Spiel lief, mehr als 200 Flugbewegungen abgewickelt. Eine
Erklaerung dieses seltsamen Vorgangs habe ich von Ihnen
bisher nicht erhalten.

Andererseits konnte ich der aktuellen Presse entnehmen, dass
vier Ultraleichtflugzeuge aus Spanien, welche versehentlich
in die 30NM-VFR-Flugverbotszone einflogen, abgefangen und
zur Landung am Flughafen Oberpfaffenhofen gezwungen wurden.
Den spanischen Piloten droht jetzt, wie von Ihnen bereits
angedroht, gemaess Paragraph 62 LuftVG eine Gefaengnisstrafe
von bis zu zwei Jahren. Unabhaengig davon, dass die Nicht-
beachtung eines per NOTAM veroeffentlichten Flugbe-
schraenkungsgebietes fuer einen Piloten natuerlich immer
Konsequenzen hat, erhebt sich angesichts der Unverhaeltnis-
maessigkeit mit Hinblick auf den nicht geschlossenen
Flugplatz Muenchen Franz-Josef-Strauss wohl die Frage, ob
das dem Bild entspricht, welches die Bundesrepublik
Deutschland Gaesten unseres Landes vermitteln will.

Die NfL I 171/06, welche die Anwendung der 30NM-VFR-
Flugverbotszone um die WM-Stadien herum regeln soll, basiert
auf grundsaetzlich voellig falschen Annahmen. Die Flugregeln,
nach denen ein Luftfahrzeug operiert, hat mit der
Moeglichkeit, einen Terroranschlag zu verueben, nichts zu
tun (vgl. Ereignisse vom 11.9.2001). Ebenso unterscheiden
sich die Piloten, welche Flugzeuge nach VFR oder IFR fliegen,
in dieser Hinsicht ueberhaupt nicht voneinander. Der einzige
faktisch begruendbare Unterschied liegt in der Groesse der
betreffenden Luftfahrzeuge. Die am Flughafen Muechen ver-
kehrenden Flugzeuge gehoeren grosstenteils in die Gewichts-
klasse 50 Tonnen und mehr. Es liegt wohl auf der Hand, dass
ein solches Luftfahrzeug einen ungleich groesseren
Schaden anrichten kann als ein Ultraleichtflugzeug mit einem
Gewicht von 350kg.

Die ergriffene Massnahme (30NM-VFR-Flugverbotszone) ist daher
nicht dazu geeignet, dass vorgeblich angestrebte Ziel Schutz
vor Anschlaegen) zu erreichen. Zudem ist sie unverhaeltnis-
maessig, da im Grossraum Muenchen etwa 20 Flugplaetze
geschlossen wurden, nur der Flughafen Muenchen nicht. Die
Massnahme ist daher rechtswidrig.

Ich behalte mir ausdruecklich vor, bei einer nochmaligen
Aktivierung der 30NM-VFR-Flugverbotszone in Muenchen ohne
gleichzeitige Schliessung des Franz-Josef-Strauss-Flughafens
fuer den entsprechenden Zeitraum Klage einzureichen.

Hochachtungsvoll,

M. Stock
14. Juni 2006: Von Intrepid an 
Hallo Herr Schmidt,

dann die Frage, welche Frequenz denn international vorgesehen ist, um sich mit einem Luftfahrzeugführer zu verständigen, der einen gerade abfängt?

Ich habe gelernt, es sei die 121.500 MHz. Und zwar im Zusammenhang mit den Flugmanövern "bitte folgen zur Landung" bzw. "sie können weiterfliegen". Habe ich da etwas falsches gelernt?

Hier der Text, den ich gelernt habe:
"International Interception Procedures
###-MYBR-###General

a. There are occasions when interceptor pilots are required to transmit instructions to pilots of intercepted aircraft. When radio communications are not available, visual signals are used.

b. Interceptor pilots will approach the aircraft to be intercepted from astern, employing the Interception Pattern for Identification of Transport Aircraft. A distance of at least 500 feet shall be maintained between aircraft exchanging signals. Intercepted aircraft, regardless of ATC clearance, shall follow the instructions given by the interceptor aircraft and shall attempt to notify the appropriate ATC unit. Additionally, the pilot of the intercepted aircraft shall attempt radio contact with the interceptor aircraft on 121.5 MHz, giving aircraft identity, flight purpose and position."
14. Juni 2006: Von Jan Brill an Intrepid
Hallo Herr Müller,

habe ich auch so gelernt, aber Deutschland war noch nie besonders genau im Befolgen von ICAO-Richtlinien (siehe "Freigabe" im Luftraum-F, "kein IFR" im LR-G und vieles mehr).

Auf den Helikoptern, die zur "Sicherung" der WM-Beschränkungsgebiete eingesetzt werden steht groß 122,8 MHz. Wieso? Keine Ahnung.

Aber warum sollte das BMVBW auch bei der Ausführung dieses Blödsinns eine bessere Figur abgeben als bei der Konzeption...

MfG
Jan Brill
17. Juni 2006: Von Bernd Kramer an Achim Gross
Hallo Akim,
so viel zum Thema Ausreise nach Österreich, Die sind auch nicht besser als unsere Sicherheitsfanatiker:

Lange war unser VFR-Flug nach Wien geplant. Als Destination war Vöslau LOAV ausgewählt worden. Das Wetter versprach gut zu werden, somit wurde im Detail die Flugplanung angegangen.
Es galt eine 13-Seitige Informationsschrift des Herrn GeneralMaj. Wolf zu beachten, die er mit seinem Ordensgeschmückten Halbportrait "verschönerte" und einem "herzlichen Glück ab, gut Land" unterschrieb.
Allerdings blieb vom Glück und dem guten Land wenig übrig. Der Luftraum über Wien und Umgebung wurde vom 11.-13.5. für den gesamten VFR-Verkehr gesperrt. Es handelte sich um eine Fläche von deutlich mehr als 10.000 qkm, die Flugplätze der Wiener Umgebung waren darin eingeschlossen!
Aber ein Lichtblick: Zu jedem Flugplatz war ein schmaler Korridor ausgewiesen, den man zum Erreichen der Plätze nutzen könne. Voraussetzung: ein Flugplan mit Kopie an das Militär und rechtzeitige Kontaktaufnahme zu Military Radar 131,025 MHz..
Ein Anruf in Vöslau bestätigte uns, dass die Korridore kein Problem für einen Anflug darstellen würden. Mit akribischer Gründlichkeit wurde die Flugplanung erledigt, der Flugplan gefilt, vom AIS angenommen, dem Militär in Kopie überlassen und ab ging die Reise in die Alpenrepublik, die sich dann doch mehr als Bananenrepublik darstellte. Im Verlauf des Fluges übergab uns Linz Radar an Wien Information. Die Lotsin fragte uns, ob wir Kenntnis von dem Flugbeschränkungsgebiet hätten, was wir bestätigten und mitteilten, dass wir der Vorschrift entsprechend, einen der ausgewiesenen Korridore nutzen wollten und Kontakt zu Military Radar aufnehmen werden.
Da hatten wir allerdings die Rechnung ohne die alpenländische Gebirgsmarine gemacht. Wien teilte uns mit, dass der Luftraum vom Militär gänzlich gesperrt ist und wir außerhalb landen müssten. Es half kein diskutieren, wir mussten nach Krems an der Donau ausweichen und eine lange Bahnreise nach Wien in Kauf nehmen, um irgendwie rechtzeitig in Wien einzutreffen.
Unsere Volksvertreter benehmen sich wie Feudalherren und bedienen sich der Machtapparate um den Bürger in seiner Freiheit zu beschränken, nur weil irgendwelche mehr oder weniger entbehrlichen Zusammenkünfte der Politiker stattfinden. Es bleibt gespannt abzuwarten, wie es dort und in Deutschland weitergeht, wenn man den uniformierten Waffengattungen zunehmend die innere Sicherheit überträgt.
22. Juni 2006: Von  an Intrepid
Hallo,

Korrekt!
Aber dies bedeuted nicht automatisch, dass die 121,500 MHz die "Abfangfrequenz" ist. Es ist die internationale Notfrequenz, und wenn man abgefangen wird, ist es eben am einfachsten, die genannte Frequenz zu nutzen, da sie am bekanntesten ist.
Wird man abgefangen kann man die schon irgendwo auch im weitesten Sinne als "Notfall" bezeichnen, schließlich muss im Vorfeld schon einiges passiert sein...

Ergänzung:
Im engl. Text steht ja auch klar, dass man neben dem Kontakt zur zuständigen ATC-Unit auch VERSUCHEN soll, die Jäger auf der Guard-Frequenz zu erreichen.

Grüße,
TS
22. Juni 2006: Von  an Bernd Kramer
Und der deutsche Bundestag will ja auch die Verfassung ändern, um die Bundeswehr auch im Inneren einsetzten zu können (Schäuble). Das hatten wir alle schon mal vor 1945. hat den da keiner was gelernt ?
22. Juni 2006: Von Intrepid an 
Da kommt ein "wildfremder" Erdenbürger nach Deutschland und hat plötzlich ein scheinbar offizielles Luftfahrzeug neben sich, zunächst einmal ja nur zur "Inaugenscheinnahme". Und da ist es doch gut, dass man sich international auf eine Frequenz geeinigt hat, die auch funktioniert, wenn man ein wichtiges NOTAM nicht mitbekommen hat.

Eventuell läßt sich der Fall ja auch gleich in der Luft regeln: "Kehren Sie um, wählen sie bitte einen Flugweg 5 NM weiter nördlich/östlich/südlich/westlich, sie sind im Begriffe, in einen sondergenutzten Luftraum einzufliegen."

Warum in aller Welt gilt diese Frequenz nicht in Deutschland! Weil man sich nicht traut? Weil es so wichtig gar nicht ist? Ist schon komisch!
26. Juni 2006: Von Peter Schneider an 
Hello,

ja es sieht so aus, als sei Bayern mit Schläfern durchsetzt. Aber die sind auf der Seite, auf der sie durch den Stimmzettel geweckt werden können...wenn sie nix gscheits mehr zustande bringen. Wenn ich Bin Laden wäre, hätte ich mich schon totgelacht. Nicht mal in Amerika verhält man so doof wie hier der Deutsche Michel, Subspezies homo bavariensis, dort ließ man mich 15 Tage nach 911 allein fliegen gehen!!!
27. Juni 2006: Von Willi Erkens an Intrepid
Nach meiner Kenntnis hat die Verwendung der Bord-Bord-Frequenz anstelle der Notfrequenz nichts damit zu tun, dass sich irgendwer nicht traut, sondern dass es sich bei einem fremden Luftfahrzeug nicht per se um einen Notfall-Flieger handelt und die Kontaktaufnahme zwischen zwei Luftfahrzeugen erfolgen soll. Was soll daran diskussionswürdig sein? Wer will, kann doch trotzdem die 121,5 nutzen. Die wird doch wohl ebenfalls zur Behandlung von Notlagen überwacht.
27. Juni 2006: Von Willi Erkens an Jan Brill
Die wollen doch nur von Bord zu Bord funken! Wieso als die Notfrequenz und nicht Bord-Bord-Frequenz?
27. Juni 2006: Von Willi Erkens an Konrad Vogeler
In der Presse standen auch schon Ufos und Nessie. Bei der DFS nur NfL und NOTAM
29. Juni 2006: Von  an Willi Erkens
Und es geht weiter... auch nach der WM:
Denn unser Freund der Präsident B aus A kommt mal wieder:

Hier das NOTAM dazu:

EDBB EDWW: Einrichtung eines zeitweiligen Gebietes mit
Flugbeschraenkungen fuer VFR-Fluege.
Gebiet 1: 545601N 0125600E - im Uhrzeigersinn entlang eines Kreisbogens mit einem Radius von 30NM um 542019N 0130249E - 535123N 0131609E - 533934N 0120422E - im Uhrzeigersinn entlang eines Kreisbogens mit einem Radius von 30NM um 540822N [...snip...). GND-FL100.

Gebiet 2: 534328N 0122731E - im Uhrzeigersinn entlang eines Kreisbogens mit einem Radius von 30NM um 532537N 0114701E - 534752N 0111312E - entgegen dem Uhrzeigersinn entlang eines Kreisbogens mit einem Radius von 30NM um 540822N (...snip...).. GND-FL100.
Alle VFR-Fluege sind verboten.
Fluege der Polizeien, Einsatzfluege der Bundeswehr und Fluege im Rettungseinsatz sind von den Flugbeschraenkungen ausgenommen. Sofern es die Sicherheitslage zulaesst, koennen auch andere VFR-Fluege kurzfristig nach Freigabe durch die zustaendige Flugverkehrskontrollstelle in die Gebiete einfliegen. Freigaben koennen bei FIS Berlin 132.650 Mhz bzw. FIS Bremen 125.100 Mhz beantragt werden. Lfz, die eine Freigabe beantragen muessen, mit einem betriebsbereiten Transponder Mode A/C ausgeruestet sein.
12.07.12:00-14.07.16:00.###-MYBR-###

Noch Fragen Kienzle...?
29. Juni 2006: Von Michael Stock an 
Da habe ich allerdings noch Fragen:

poststelle@bmi.bund.de
buergerinfo@bmvbs.bund.de

Luftraumsperrung waehrend des WM-Eroeffnungsspiels

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hatte Sie bereits in zwei E-Mails vom 8.6. und 14.6. auf
die -offenbar unaufloesbaren- Widersprueche zwischen den
"30NM-VFR-Flugverbotszonen" um das Muenchener Fussballstadion
und dem uneingeschraenkten IFR-Verkehr an dem in unmittel-
barer Nahe des Stadions gelegenen Franz-Josef-Strauss-
Flughafen hingewiesen. Eine Antwort auf diese beiden E-Mails
habe ich bisher nicht erhalten.

Da es sich bei der "FIFA WM 2006" nach oeffentlichen Aussagen
um die private Sportveranstaltung eines Unternehmens mit Sitz
in der Schweiz handelt, sind die durch grossraeumige Luft-
raumsperrungen verursachten Schaeden vom Verursacher zu
tragen. Da zudem der Verursacher selbst sowie dessen Ver-
treter von diesen Luftraumsperrungen nicht betroffen sind,
und -wie den Medien zu entnehmen ist- davon in erheblichem
Umfang Gebrauch gemacht wird, liegt hier zudem ein klarer
Verstoss gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz gemaess Art.3
GG vor.

Der in meinem Unternehmen durch die Luftraumsperrung vom 9.6.
entstandene Mehraufwand ist inzwischen beziffert und wird von
uns in Rechnung gestellt.

Sollte ich (wie es offenbar Ihren Gepflogenheiten entspricht)
auch dieses Mal wieder keine Antwort von Ihnen erhalten,
werde ich folgende Rechnungsadresse verwenden:

FIFA Marketing & TV AG
c/o Herrn Gregor Lenze
Postfach 4250
CH-6304 Zug

Falls das o.g. Privatunternehmen als Schadensverursacher die
Zahlung mit Hinweis darauf verweigern sollte, dass die VFR-
Flugverbotszonen auf Weisung der FIFA von deutschen Stellen
eingerichtet wurden und diese daher die daraus entstehenden
rechtlichen Folgen zu tragen haetten, werde ich mich wieder
mit Ihnen in Verbindung setzen.

Hochachtungsvoll,

M. Stock
29. Juni 2006: Von  an Michael Stock
Prima, Michael!
Nur so gehts! Kurz und knapp auf den Punkt gebracht.
Wenn heute noch das Anti-Diskriminierungsgesetz verabschiedet´wird, können wir gleich noch was nachlegen!

Grüße,
TS
29. Juni 2006: Von Michael Stock an 
Servus Thomas,

wenn ich bis morgen nichts hoere, schicke ich die Rechnung los.
Zahlungsziel sind 30 Tage, und dann bin ich mal gespannt, was die FIFA zu ihrer Verteidigung vorzubringen hat ;-)

Viele Gruesse,

Michael

P.S.: Danke fuer den Schnellklick-Tip!
30. Juni 2006: Von Michael Stock an Michael Stock
At: poststelle@bmi.bund.de, buergerinfo@bmvbs.bund.de

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hatte Sie bereits in drei E-Mails vom 8.6., 14.6. und
29.6. um Stellungnahme zu den ungeklaerten Widerspruechen
bezueglich der "30NM-VFR-Flugverbotszonen" um das Muenchener
Fussballstadion und den im gleichen Zeitraum uneinge-
schraenkten IFR-Verkehr an dem in unmittelbarer Nahe des
Stadions gelegenen Franz-Josef-Strauss-Flughafen gebeten.
Eine Antwort auf diese drei E-Mails habe ich bisher nicht
erhalten.

Ich habe den in meinem Unternehmen durch die Luftraumsperrung
vom 9.6. entstandenen Mehraufwand daher heute der Firma FIFA
Marketing & TV AG in Zug/Schweiz in Rechnung gestellt.

Da ich mir mittlerweile nicht mehr sicher bin, ob die auf
Ihren Websites angegebenen E-Mail-Adressen (poststelle@
bmi.bund.de bzw. buergerinfo@bmvbs.bund.de) ins Leere
fuehren, wuerde ich mich wenigstens ueber eine kurze
Information ueber den Erhalt der Nachrichten freuen. Sollte
ich bis Montag auf diese E-Mail ebenfalls keine Antwort
erhalten, werde ich die entsprechenden Informationen noch
einmal als Ausdruck per Post an das Bundesministerium des
Innern bzw. an das Bundesministerium fuer Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung in der Hoffnung senden, dass dort vielleicht
wenigstens die Post gelesen wird.

Hochachtungsvoll,

M. Stock
2. Juli 2006: Von Othmar Crepaz an Jan Brill
Na, Bravo - jetzt haben die Berliner den Salat!

Was in diesem Magazin immer schon gesagt wurde: Noch nie wurde ein Anschlag mit einem Privatflugzeug ausgeübt, aber täglich in aller Welt passieren Anschläge mit Autos. Dieser Logik folgend, müsste um Umfeld der WM jeglicher Autoverkehr verboten werden, aber nicht das Fliegen.
Nun hat ein verrückter Autofahrer gleich massenhaft Menschen in akute Gefahr gebracht, zahlreiche verletzt. Konsequenzen würde es aber nicht geben, versichern die blauäugigen Politiker, "denn wegen eines solchen Einzelfalles kann man doch nicht....."

Bei uns Fliegern gab's nicht einmal den Einzelfall, aber hier können diese Nullbrüter....
7. Juli 2006: Von Michael Stock an Othmar Crepaz
sic!

An: Herrn Minister Schaeuble, Herrn Minister Tiefensee

Sehr geehrter Herr Minister,

ich hatte in mehreren E-Mails an "poststelle@bmi.bund.de" bzw. "buergerinfo@bmvbs.bund.de" Erklaerungen bezueglich der 30NM-VFR-Sperrgebiete anlaesslich der Fussball-WM eingefordert. Auf keine der Mails habe ich bisher eine Antwort erhalten. Da ich mittlerweile vermute, dass E-Mails an diese Adresse ueberhaupt nicht gelesen werden, sende ich Ihnen diese hiermit per Post.

Auch fuer das Endspiel der Fussball-WM in Berlin wurde wiederum ein 30NM-VFR-Sperrgebiet aktiviert, waehrend an den Hauptstadtflughaefen Tegel, Tempelhof und Schoenefeld gleichzeitig normaler Flugverkehr stattfinden soll:

A1484/2006
EDBBfrom: 2006/07/09 16:30 until: 2006/07/09 23:59RESTRICTED AREA BERLIN II ACTIVE. ALL VFR FLTS IN THIS AREA ARE PROHIBITED EXC POLICE FLTS, MISSION FLTS BY THE GERMAN ARMED FORCES, RESCUE FLTS, AND FIFA SPECIAL FLTS WITH PERMISSION OF THE RESPONSIBLE POLICE UNIT ONLY. AIP SUP VFR 10/06 REFERS. GND up to FL100

Es liegt mittlerweile auf der Hand, dass hier eine willkuerlich herausgegriffene Personengruppe, naemlich Piloten, welche Flugzeuge nach Sichtflugregeln fliegen, fuer reine Symbolpolitik missbraucht wird. Waere dies nicht so, haette das in die Berliner Fan-Meile geraste Auto wohl zwangslaeufig zu gleichen Beschraenkungen fuer den Strassenverkehr fuehren muessen.

Vielleicht koennen Sie mir die mit den VFR-Luftraumsperrungen verbundenen Widersprueche und Unvereinbarkeiten mit geltendem Recht einmal nachvollziehbar erklaeren.

Mit freundlichen Gruessen,

M. Stock
10. Juli 2006: Von  an Michael Stock
Nachdem nun die Weltmeisterschaft vorbei ist, bleibt folgendes festzustellen:

- die Sperrgebiete haben sich auf ganzer Linie bewährt, denn es ist ja nichts passiert
- kein terroristischer deutscher Privatpilot hat es gewagt, ein Fußballstadion in die Luft zu sprengen,
- als potenzieller Terrorist wurde ich durch etwa 50 Polizeihubschrauberüberflüge über mein Haus (ich wohne wenige Kilometer vom Münchner Fußballstadion entfernt) eingeschüchtert und am Boden gehalten,
- keine auf einem heiligen Rasen einschlagende Cessna 152 konnte Angela Merkels grenzenlosen Jubel über die Siege der deutschen Mannschaft trüben. Selbst Chirac und Prodi konnten mal so richtig aus sich herausgehen im Gefühl der grenzenlosen Sicherheit.

Bravo! Endlich mal wieder eine staatliche Aktion, die sich rentiert hat. Endlich mal wieder eine Verordnung, die uns die Sicherheit gebracht hat, die uns allen aufgrund von Gesundheitsdesaster und Rentenloch schon verloren schien.

In freudiger Erregung über das nächste Großereignis!
Tobias

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