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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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7. Juli 2008: Von Gustav HOLDOSI an Joachim Heinicke
Die TBO kann man generell über ein genehmigtes IHP für das jeweilige Flugzeug seitens der zuständigen Luftfahrtbehörde kippen.

Das heißt im Klartext, dass man ein entsprechendes ralistisches Wartungsprogramm vorlegen und genehmigen lassen muss. Die vorherige Absprache mit der Luftfahrtbehörde ist ausdrücklich empfohlen.

Also für das LFZ ein IHP kreieren und behaglich weiterleben.

Liebe Grüße
Gustav HOLDOSI
MOTORFLUGUNION KLOSTERNEUBURG
Reg. gemeinn. Verein, ZVR 198604382
A-3400 Klosterneuburg, Türkenschanzgasse 123
Tel.: 02243/34500, 0664/5201330 Fax: 02243/34500-13
Mail: flugschule@mfu.at
www.motorflugunion.at

FLYING TRAINING ORGANISATION A-117
Lizenz erteilt durch AUSTRO CONTROL

PPL(A), CPL(A) modular course, IR(A) single- and multi-engine
ATPL(A) modular theoretical knowledge course, MCC, Instructor Courses: FI(A)
Class Rating Courses: SEP(land), SEP(sea), MEP(land), TMG, Acrobatics, Towing, NR(A),

FNPT II -Simulatortraining, Flugfunkausbildung, Schiffsfunkausbildung
9. Juli 2008: Von Joachim Heinicke an Gustav HOLDOSI
Genau das ist der Knackpunkt.Beim Erstellen eines
Standardinstandhaltungsprogrammes gem. Teil M,§ M.A.302
nach Verordnung ( EG ) 2042/2003 im Rahmen der CAMO wird
gemäß LBA Muster/ Teil M-02 Version 2.0 vom 14.03.2008
unter anderen Punkten folgendes erwähnt:

Es werden alle vorgeschriebenen zusätzlichen Anweisungen des/ der Halter (s) der Musterzulassung ( wie z.B."Technische Mitteilungen", " Service Bulletins" usw. beachtet und soweit
betroffen durchgeführt und dokumentiert.

Es macht für mich keinen Sinn, wenn jede CAMO einen anderen
SIHP verwendet und diesen von den jeweiligen LBA Außenstellen
genehmigen läßt.Vielmehr sollte meiner Meinung nach für alle
Betroffenen nur ein vorgeschriebenes Programm genehmigt werden, sonst gibt es hier wieder die unterschiedlichsten
Interpretationen wie die QMH,s der letzten Jahrzehnte.

Im Übrigen ist meine am Anfang der Diskussion gestellte Frage nach dem Begriff " Mandatory Service Bulletin" bisher von noch niemanden beantwortet worden.

Viele Grüße
Joachim Heinicke
27. September 2012: Von Julian Koerpel an Joachim Heinicke
Hallo Herr Heinicke,

ein gemeinsamer Freund würde gerne mit Ihnen Kontakt aufnehmen und bat mich, da er hier keinen Account hat, Ihnen zu schreiben.
Er heisst Peter mit Vornamen und ist auch Prüfer.
Wenn Sie mögen, dann schicken Sie mir doch Ihre email Adresse, dann stelle ich den Kontakt zwischen Ihnen beiden her.

Sie erreichen mich unter julian.koerpel(at)gmail(punkt)com

Viele Grüße
Julian Koerpel
5. Oktober 2012: Von Joachim Heinicke an Julian Koerpel

Hallo Herr Koerpel,

Danke für Ihre Hilfe als Relay zu Herrn Peter Strobl, habe zwischenzeitlich

selbst direkt wieder Kontakt zu dem ehemaligen Prüferkollegen.

Viele Grüße


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