Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 23. Dezember
IFR-Training mit dem Amtsgericht Langen
Lisa: Paneldesign
Ramp-Inspections – nüchtern betrachtet
Beinahe-Kollision
LVTO im privaten Flugbetrieb
Fehlerhafte Starttechnik
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

7. Mai 2007: Von Holger Klemt an RotorHead
ich denke mal ich hab was dazu gefunden:

https://www.luftrecht-online.de/einzelheiten/haftung/haftung.htm

" Haftung gegenüber Fluggästen
###-MYBR-###.....

Für nicht-gewerbliche Flüge besteht keine Versicherungspflicht, d.h. wer nur gelegentlich Freunde, Geschäftspartner oder Vereinsmitglieder als Fluggäste mitnimmt, braucht sich hierfür nicht zu versichern. Wird jedoch gegen Zahlung eines Entgelts (z. B. Selbstkosten) geflogen, kann die nach dem Gesetz bestehende Haftung nicht ausgeschlossen werden (vgl. § 49 Abs. 1 Satz 2 LuftVG). In diesen Fällen sollte sich daher der Luftfrachtführer seiner finanziellen Verantwortung bewusst sein und freiwillig eine solche Versicherung abschließen."

luftrecht-online ist zwar nicht der gesetzestext, aber sicherlich eine brauchbare quelle

Gr

Holger

1 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2026 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.29.06
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang