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7. Mai 2007: Von Holger Klemt an RotorHead
ich denke mal ich hab was dazu gefunden:

https://www.luftrecht-online.de/einzelheiten/haftung/haftung.htm

" Haftung gegenüber Fluggästen
###-MYBR-###.....

Für nicht-gewerbliche Flüge besteht keine Versicherungspflicht, d.h. wer nur gelegentlich Freunde, Geschäftspartner oder Vereinsmitglieder als Fluggäste mitnimmt, braucht sich hierfür nicht zu versichern. Wird jedoch gegen Zahlung eines Entgelts (z. B. Selbstkosten) geflogen, kann die nach dem Gesetz bestehende Haftung nicht ausgeschlossen werden (vgl. § 49 Abs. 1 Satz 2 LuftVG). In diesen Fällen sollte sich daher der Luftfrachtführer seiner finanziellen Verantwortung bewusst sein und freiwillig eine solche Versicherung abschließen."

luftrecht-online ist zwar nicht der gesetzestext, aber sicherlich eine brauchbare quelle

Gr

Holger

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