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30. Juni 2022: Von Udo R. an Dirk Weske

Hallo Dirk,

den Fall verstehe ich ehrlich gesagt nicht. Eine CSL (Combined Single Limit) kombiniert doch gerade die Haftpflicht mit der Insassenversicherung, das schreibst Du ja selbst. Wieso soll die da unzuständig sein? Man kann sich ja mit der Versicherung darüber streiten, ob der Pilot aus irgendwelchen Gründen grob fahrlässig gehandelt hätte, und daher gegenüber der Versicherung regresspflichtig werden könnte etcpp. Aber zunächst muss die Versicherung die Ansprüche befriedigen. Es sei denn die Ansprüche hätten nichts mit dem Unfall zu tun.

Aber für all diese Spekulationen gibt es in deinem Post überhaupt keinen Anhaltspunkt. Daher verstehe ich die Problemstellung nicht. Selbstverständlich ist die CSL zuständig, alles andere wäre wirr.

30. Juni 2022: Von Dirk Weske an Udo R.

Liebe Forumsmitglieder,

vielen Dank für die schnellen Reaktionen.

Eine vorläufige Rechtsberatung hat ergeben, dass es sich wohl um eine formaljuristisch korrekte, aber dem Laien mißverständliche Formulierung im Schreiben der Versicherung handelte. Konkret scheint die Versicherung lediglich Direktansprüche der geschädigten Person gegen die Versicherung selbst (wie in der Kfz-Haftpflichtversicherung) auszuschließen. Das schließt aber dann offenbar nicht die Ansprüche der geschädigten Person gegen den Piloten/Halter aus, die dann wiederum durch die CSL abgedeckt sein müssten.

Hoffen wir also mal das Beste, sollte sich noch etwas für die Allgemeinheit Berichtenswertes ergeben, werden ich das an dieser Stelle tun.

Happy Landings !

Dirk

30. Juni 2022: Von Thomas R. an Dirk Weske

Das erinnert mich etwas an eine Fluglehrerhaftpflichtversicherung, die ich als Gruppenversicherung über eine große deutsche Pilotenvereinigung abgeschlossen habe. Da stand in der Liste von Leistungs-Ausschlüssen "Gebrauch von Luftfahrzeugen", was ich auch etwas irritierend fand.

1. Juli 2022: Von  an Dirk Weske

Versucht die KV (GKV? die große deren Prozesse offenkundig Grütze sind?.... egal) den Piloten für die gesamten Behandlungskosten in Regress zu nehmen, oder nur für den Anteil des die CSL Passagierversicherung übersteigenden Betrags?

Lese ich das richtig, dass der Pilot nicht auch Halter des Flugzeugs war?

Bei hohen Behandlungskosten werden die SZR einer CSL nicht ausreichen. Ich habe das als Anmerkung/Disclaimer im Protokoll zum Abschluss meiner CSL jedenfalls so stehen. Hinter "gegen den Piloten Regress" vermute ich allerdings eine komplexere Geschichte als man so aus der Schilderung erst mal heraus lesen kann, richtig?

1. Juli 2022: Von Dirk Weske an  Bewertung: +1.00 [1]

Ad GKV: Der genaue Regressanspruch liegt noch nicht vor.

Pilot war auch einer der Halter des verunglückten Fliegers. Zum Glück hat die Haltergemeinschaft eine sehr hohe Summe CSL-versichert, so dass die SZR auch bei der angedrohten Summe ausreichen sollten.

Da das Thema von allgemeinem Interesse zu sein scheint, werde ich an diser Stele berichten, wenn sich relevante Informationen ergeben sollten.


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