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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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1. Juli 2022: Von  an Dirk Weske

Versucht die KV (GKV? die große deren Prozesse offenkundig Grütze sind?.... egal) den Piloten für die gesamten Behandlungskosten in Regress zu nehmen, oder nur für den Anteil des die CSL Passagierversicherung übersteigenden Betrags?

Lese ich das richtig, dass der Pilot nicht auch Halter des Flugzeugs war?

Bei hohen Behandlungskosten werden die SZR einer CSL nicht ausreichen. Ich habe das als Anmerkung/Disclaimer im Protokoll zum Abschluss meiner CSL jedenfalls so stehen. Hinter "gegen den Piloten Regress" vermute ich allerdings eine komplexere Geschichte als man so aus der Schilderung erst mal heraus lesen kann, richtig?

1. Juli 2022: Von Dirk Weske an  Bewertung: +1.00 [1]

Ad GKV: Der genaue Regressanspruch liegt noch nicht vor.

Pilot war auch einer der Halter des verunglückten Fliegers. Zum Glück hat die Haltergemeinschaft eine sehr hohe Summe CSL-versichert, so dass die SZR auch bei der angedrohten Summe ausreichen sollten.

Da das Thema von allgemeinem Interesse zu sein scheint, werde ich an diser Stele berichten, wenn sich relevante Informationen ergeben sollten.


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