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5. August 2020: Von Achim Ö. an ch ess

Und zwar nicht nach diesem putzigen Flugunfalluntersuchungsgesetz, sondern nach einer EU Verordnung und der entsprechenden Umsetzung in DE, in der LuftVO.

Schau Dir die Links oben mal an... ;-)

Mmh, ich habe das jetzt alles nochmal gelesen und wundere mich warum die BFU in der auf ihrer Website präsentierten Definition von "Schwere Störung" dieses "... bei der mindestens ein Luftfahrzeug nach Instrumentenflugregeln betrieben wurde ..." hat, das es bei den anderen, ansonsten sehr, sehr ähnlichen Quellen nicht gibt.

5. August 2020: Von ch ess an Achim Ö.

Eigendefinition, für was die BFU zuständig ist.

Es beschreibt nicht die allgemeine Pilotenverpflichtung, sondern die Aufgabe der BFU ;-)


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