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2. März 2021: Von Willi Fundermann an Udo R.

"Nun wird man erörtern müssen, ob das bewusste Fahrlässigkeit, unbewusste Fahrlässigkeit oder Leichtfertigkeit gewesen ist."

Ich bin sehr sicher, dass genau das in der Hauptverhandlung vor dem Landgericht ausführlich geschieht und dann mit die Grundlage für das Urteil der Strafkammer sein wird.

4. März 2021: Von Peter Schneider an Michael Söchtig Bewertung: +1.00 [1]

was tun können:

Segelfliegern wird dort gesagt, ab der gelben Linie folgend, geht es 13 Meter bergauf und man hat eine Chance die Strasse zu vermeiden, wenn die Einteilung mal vermurkst ist (sagte mein Sohn, der dort Ausbildung machte).



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4. März 2021: Von Dominic L_________ an Peter Schneider

Das Problem war hier aber, dass nicht etwa gebremst und gelenkt werden sollte, sondern der Pilot wollte mit Vollgas durchstarten. Ist dieser fehlerhafte Plan erst einmal vorhanden, ist es klar, dass er keine solche Kurve mehr macht.

5. März 2021: Von Peter Schneider an Dominic L_________ Bewertung: +1.00 [1]

Michael Söchtig sagte: ...galt der Grundsatz "you can always go around" nicht...

Was der Pilot wollte, wisse mer ja. Statt go around - der in diesem konkreten Fall zum Schiefgehen verurteilt ist - gibts eben als einzige Alternative, auch noch nach der Halbbahn, die Geschilderte, die wie ich hörte zumindest Seglern dort so vermittelt wird, falls sie die Einteilung verpatzen. Klar ist, dass das bei Throttle full forward keine Option mehr war.

6. März 2021: Von Thomas R. an Peter Schneider

Segelfliegern wird dort gesagt, ab der gelben Linie folgend, geht es 13 Meter bergauf und man hat eine Chance die Strasse zu vermeiden, wenn die Einteilung mal vermurkst ist (sagte mein Sohn, der dort Ausbildung machte).

Wenn man z.B. im Queranflug oder beim Eindrehen in den Endanflug merkt, dass man (deutlich!) zu hoch für die 24 ist, kann man (als Segelflieger) auch weiterfliegen und oben auf dem "Weltensegler" landen. Das ist die große Wiese hinter der Strasse.

Ich persönlich glaube auch, dass man mit einer überladenen 172er in zwei Metern Höhe bei der Halbbahnmarkierung nicht mehr allzu viele Optionen hat. Nach links ausweichen auf die Wiese hört sich tatsächlich noch am Besten an. Da gibt es auch noch eine kleine Mulde, könnte sein, dass das gereicht hätte, um durchzustarten. Besser wäre es wahrscheinlich gewesen, das Gas rauszuziehen, nach links auszuweichen und sie hinzusetzen. Dabei geht ggf. was kaputt, aber ist natürlich besser als alle Alternativen. Was allerdings sein kann ist dass da Segelflieger + Piloten standen, oben links werden sie oft geparkt bzw. dahin rollen sie auch aus nach der Landung.

Was mich bei dem Unfall so bass erstaunt ist, wie man sich mit ner 172er (Kernkompetenz: Sinken) so verschätzen kann, dass man bei der Halbbahn noch "mannshoch" sein kann. Die Piste ist so kurz ja nicht, auch der Anflug vor der 24 ist frei. Das kann man nur als "Augenblicksversagen" werten. In Kombination natürlich mit den hinlänglich bekannten Tatsachen, z.B. dass man nicht überladen fliegt und die 172er auch kein richtiger Viersitzer ist.

6. März 2021: Von Michael Söchtig an Thomas R.

Die Piste war ansteigend, richtig? In der Theorie neigt man dann eigentlich ja zu niedrigen Anflügen.

Wie auch immer, es ist passiert, mit schrecklichen Folgen.:( Bei Infranken.de wird die Einlassung des Piloten so geschilldert:

"Das Gewicht seiner Begleiter habe der Pilot geschätzt und sei dabei zur Ansicht gekommen, dass das Limit nicht erreicht ist."

Ich glaube das ist etwas was jeder für sich mitnehmen kann. "100 Liter passt schon und "die werden schon alle 70kg wiegen" sind keine gewissenhafte Vorbereitung.

6. März 2021: Von T. Magin an Michael Söchtig Bewertung: +13.00 [13]
Die paar Kilo Überladung waren aber auch nicht der entscheidende Faktor des Unfalls. Ich bezweifle das die Geschichte mit 50kg unter MTOW dramatisch besser ausgegangen wäre. Ich möchte Überladung keinesfalls gesundbeten. Aber man sollte auch die entscheidenden Faktoren von den weniger entscheidenden trennen. Da ist für mich die Höhe über der Halbbahnmarkierung eine ganz andere Nummer.
8. März 2021: Von Udo R. an T. Magin

Ich stimme zwar zu, dass ich ebenfalls Überladung nicht immer als grundsätzliche Unfallursache betrachten würde, wenn ein Flieger überladen ist. Auch ein überladener Flieger kann unfallfrei geflogen werden.

In aller Regel kann man man einen isolierten Fehler doch gut ausgleichen. Wenn die Cessna "nur" überladen gewesen wäre, dem Piloten aber die Auswirkungen davon und die korrekte Platzrundeneinteilung bewusst gewesen wäre, wäre wohl auch nichts passiert.

in der konkreten Situation: Durchstarten bei Halbbahn mit 2m über Grund und Erreichen einer bestimmten Höhe am Bahnende. Da kann die Berechnung durchaus ergeben, dass die genannten 100kg weniger Gewicht dafür gesorgt hätte, dass die Maschine ohne Bodenberührung (und allem Folgenden) rausgekommen wäre. Ohne die genaue Berechnung zu kennen, denke ich, dass er die fehlenden 10 Meter Höhe mit 100kg weniger wohl hätte erreichen können. Ob 40kg weniger (die Maschine war um 40kg überladen) hätte reichen können, muss jemand dann genau ausrechnen.

Jeder, der so marginal motorisierte Flugzeuge intensiv geflogen ist, weiß, wie viel Einfluss das Gewicht auf die erzielbare Steigrate hat.

Wer weiß, vielleicht hat der Pilot nicht mal auf Max.RPM geleant und deswegen kein Takeoff Power zur Verfügung gehabt. Sicher kommen weitere Fehler dazu, die das Gesamtbild ergeben.

Dass der Flieger überhaupt in diese Position gesteuert wurde, hat auch nichts mit der Überladung zu tun. An und für sich ist das ein gutes Beispiel dafür, wie verschiedene Faktoren erst gemeinsam zum Unfall führen.

Grüße, Udo

18. März 2021: Von Willi Fundermann an Willi Fundermann
Heute rechtskräftig verurteilt: sechs Monate Freiheitsstrafe wegen fahrlässiger Tötung, zur Bewährung ausgesetzt.
18. März 2021: Von Christoph Sandstede an Willi Fundermann
18. März 2021: Von Dominic L_________ an Christoph Sandstede

Also ich glaube, beim parallel zur Bahn verlaufenden Queranflug stimmt mit dem Artikel etwas nicht. Das führt nur zum nächsten Unfall. Aber ansonsten guter Artikel, wie ich finde, der die Misere, die sich ereignet hat, nochmal gut zusammenfasst - weniger aus technischer, sondern aus menschlicher Sicht. Es wird ein ewiges Problem bleiben, dass alles meistens gut geht und man leider nie vorher weiß, wann das passieren wird, was eigentlich aus Sicht aller nie passieren darf.

19. März 2021: Von Hubert Eckl an Willi Fundermann Bewertung: +0.67 [2]

Die folgende Beiträge hier werden spannend... Schuld & Sühne, hart oder zart? Mal sehen wen der Forumsmob nun zum Galgen zerrt, Richter oder Täter?

19. März 2021: Von Stefan Weßels an Hubert Eckl Bewertung: +1.00 [1]

Warum jemanden zum Galgen Zerren? Der Pilot ist meiner Meinung nach mit dem Unfall gestraft genug, ich jedenfalls möchte nicht in seiner Haut stecken. Das Gericht hat den Vorfall anhand der Beweislage, Gutachten usw. entsprechend der Gesetzeslage zu bewerten.

Das die Geschädigten bzw. Hinterbliebenen angemessen (geht das überhaupt?) entschädigt werden müssen versteht sich von selbst.

Viele Grüße,

Stefan

19. März 2021: Von Michael Söchtig an Stefan Weßels

Rein juristisch ist eine Freiheitsstrafe übrigens immer strenger als eine Geldstrafe. Nichtjuristen denken ja gelegentlich, dass eine Freiheistrafe auf Bewährung ein Freispruch auf Bewährung ist.

Das ist rein rechtlich einfach nicht so - eine 6-Monats-Freiheitsstrafe ist strenger als 180 Tagessätze Geldstrafe.

Für einen nicht vorbestraften m.E. im angemessenen Rahmen - wenn auch eher im unteren Bereich.

19. März 2021: Von Peter Schneider an Hubert Eckl Bewertung: +1.00 [1]

Da braucht nichts spannend zu werden. Alles schlimm genug. Hinzu wird wird sicherlich auch noch die zivilrechtliche Seite von dem Betroffenen zu verkraften sein.

19. März 2021: Von Joachim P. an Hubert Eckl Bewertung: +15.00 [15]
Ich glaube, du bist der einzige hier der irgendwas zerrt.
19. März 2021: Von T. Magin an Hubert Eckl Bewertung: +3.00 [3]
Ich hab erst einmal von der Funktion Gebrauch gemacht, aber manchmal ist es schon wert zu überlegen, ob man den eigenen Post nicht auch mal löscht ...
19. März 2021: Von T. Magin an Christoph Sandstede Bewertung: +7.00 [7]
Wie es sich liest, sind wohl ausnahmslos alle an dem Verfahren Beteiligte, hochanständige Menschen. Das gibt es sicher auch nicht immer und es zeigt sich wohltuend, dass die Moral noch Bestand hat.
19. März 2021: Von Jens V. an T. Magin Bewertung: +1.00 [1]

Ja, absolut....und auch von den Hinterbliebenden eine menschlich große Leistung den Kontakt zuzulassen und auch nicht aus inneren Motoven auf ein höchstmögliches Strafmaß zu pochen

Läßt sich leicht sagen, dass dadurch Menschen nicht wieder lebendig werden

Mal ein Bruch:

Falls jetzt der Pilot wieder fliegen wollen würde, bekäme er die ZÜP? Durfte er die Lizenz behalten?

19. März 2021: Von Willi Fundermann an Christoph Sandstede Bewertung: +26.00 [26]

Der "Nebenkläger", ein Mann, der durch den Unfall seine Frau und seine beiden Kinder verloren hat, lässt über seinen Anwalt erklären: "Man muss Mensch bleiben"! Eine menschliche Größe, die mich mehr als beeindruckt. Die FAZ stellt fest, dass alle an dem Prozess Beteiligten Mitleid mit dem Angeklagten haben. Und der Vorsitzende bezeichnet den Angeklagten bei der Urteilsverkündung als "hochanständig". Selten ist es bei Strafprozessen zu beobachten, dass es so gut wie hier gelingt, den "Rechtsfrieden" (wieder-) herzustellen, was sich auch in dem sofortigen Rechtsmittelverzicht aller zeigt.

Ein (m.E.) insgesamt einfühlsamer und sachlicher Bericht. Dass Gegen- mit Queranflug verwechselt wurde - geschenkt.

20. März 2021: Von Flieger Max L.oitfelder an Willi Fundermann Bewertung: +1.00 [1]
Ein insgesamt wohltuendes Posting, danke.
31. Mai 2021: Von Thomas R. an Flieger Max L.oitfelder

https://osthessen-news.de/n11647047/auf-der-wasserkuppe-segelflugzeug-fliegt-ueber-landebahn-hinaus.html

Da ist schon wieder einer durch den Zaun gebretzelt, dieses Mal mit nem Duo Discus. Zum Glück ohne Verletzte. Ich hoffe, dass es jetzt nicht (noch mehr) negative Konsequenzen für die Fliegerschule gibt.

31. Mai 2021: Von Dominic L_________ an Thomas R.

Bei solchen Konstellationen, wo es wirklich brenzlig wird, wenn jemand über die Landebahn hinaus schließt (was ja zum Glück meistens nicht der Fall ist), muss es doch mal eine Lösung geben, da ein Rückhaltesystem zu installieren, was einen guten Kompromiss darstellt aus "Nachgeben" aber eben auch "Standhalten". Ein solides Netz sollte doch auf jeden Fall mal den Propeller zum Stehen bringen und wenn das zwischen weit auseinanderstehenden, aber solide verankerten Masten steht, sollte das eigentlich etwas dehnen, dann aber einen definierten Endpunkt für den Flieger darstellen.

Ich bin sicher, dass die Aufstellung eines solchen inklusive der damit verbundenen Kosten für alle Beteiligten deutlich günstiger wäre, als einen Platz erst für alle Externen zu schließen und irgendwann wahrscheinlich für alle. Der kann doch so ohnehin nicht wirtschaftlich zu betreiben sein.

1. Juni 2021: Von Uwe Kaffka an Dominic L_________

Den Gedanken an ein Netz, als Notfang vor dem Tor, wie auf einem Flugzeugträger hatte ich auch. Das kann man bestimmt auch so gestalten das es sich in die Flugplatzlandschaft einfügt.

3. Juni 2021: Von Peter Klant an Uwe Kaffka

Die Rückhalte-Systeme gibt es bereits.

Als eine Konsequenz des Unfalls auf der Wasserkuppe 2018 wurden für die Segelflieger Fangnetze vor der Landstraße installiert. Und genau in eines der Fangnetze ist das Segelflugzeug nach der langen Landung auch gerollt. So berichtet es jedenfalls die Presse. Die Energie des Flugzeugs war aber offenbar so hoch, dass das Netz das Flugzeug zwar deutlich verlangsamen, aber nicht mehr vor Straße stoppen konnte.


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