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19. März 2021: Von Michael Söchtig an Stefan Weßels

Rein juristisch ist eine Freiheitsstrafe übrigens immer strenger als eine Geldstrafe. Nichtjuristen denken ja gelegentlich, dass eine Freiheistrafe auf Bewährung ein Freispruch auf Bewährung ist.

Das ist rein rechtlich einfach nicht so - eine 6-Monats-Freiheitsstrafe ist strenger als 180 Tagessätze Geldstrafe.

Für einen nicht vorbestraften m.E. im angemessenen Rahmen - wenn auch eher im unteren Bereich.


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