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3. September 2017: Von Martin S. an Alfred Obermaier

soviel ich weiß, muss das Erbe aber innerhalb von 6 Wochen ausgeschlagen werden.

3. September 2017: Von Tee Jay an Martin S. Bewertung: +1.00 [1]

Es ist/war hinreichend Masse im Erbe (ein Autohaus) vorhanden, daher wird der Erbe eine entspechende "Kosten-Nutzen Rechnung" wohl gemacht haben, die ihn letztlich zur Annahme bewogen hat. Aus meiner Sicht zynisch und unwürdig gegenüber den Hinterbliebenen. Sich einfach hinsetzen, das Erbe in eine Art Stiftung zu überführen, eine lebenslange Rente bzw. Schmerzensgeld zu vereinbaren ohne dabei viel Geld für Gutachten, Anwälte und Gerichte zu verschwenden, das wäre doch was.

3. September 2017: Von Alfred Obermaier an Martin S.

Richtig, es gibt eine Frist zur Ausschlagung des Erbes, ich meine 6 Wochen. Allerdings kann man später uU die Annahme des Erbes anfechten, wenn man zB getäuscht wurde. Schwierig alles. Die Anwälte und Gutachter freut das.

3. September 2017: Von Alfred Obermaier an Tee Jay

Genauso geht's

anstatt das Erbe den Anwälten, Gutachtern und Gerichten für unsinnige Streitereien zu geben wäre es mE sinnvoller mit den "Beteiligten" eine befriedigende Lösung zu finden.

4. September 2017: Von Wolff E. an Alfred Obermaier

Wobei 400 Euro Rente für ca 22 Jahre in Anbetracht des Autohaues und dessen Erträge eher wenig sind. Ich bezahle auch für meine Mutter einen Teil des Pflegeheims, weil es ohne nicht gehen würde. Deswegen aber auf Einnahmen verzichten? Man kann bestimmt auch diese Renten-Kosten zum Teil steuerlich geltend machen, dann ist es noch weniger. Da war der Prozess bestimmt so teuer, das man davon schon mal lange die Waisenrente hätte bezahlen können. Da hat nur der Anwalt was von gehabt.

Was aber viel blöder ist, diese "schlauen und gut rechnerschierenden" Journalisten: "dass Spürhunde an der Absturzstelle den Geruch von Kerosin aufgenommen hätten" Wusste gar nicht, das eine PA32 ein Diesel oder eine Turbine hatte.


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