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30. August 2013: Von Roland Schmidt an Joachim Hofmann

"Durch juristische Vorgaben auf europäischer Ebene dürfen seit einigen Jahren keine Fehler explizit benannt werden.
Eine "probable cause" Sektion mit Nennung von Roß und Reiter wie bei der NTSB ist deswegen durch diese Vorgaben leider nicht möglich."

Das hat die BFU nicht davon abgehalten, in einem ihrer letzten Berichte (CX014-09) zum wiederholten Mal zu behaupten, dass im europäischen Ausland registrierte Selbstbauflugzeuge eine Einflugerlaubnis für die Bundesrepublik benötigten und dies auch noch dem (leider toten) Piloten als sein Versäumnis in die Schuhe zu schieben. Auf meine Nachfrage der Rechtsgrundlage kam nicht viel, außer der Verweis auf eine nicht zutreffende Regelung und der lapidare Hinweis, der "Fehler" habe in keiner Weise zum Unfall beigetragen. Mir erschließt sich immer noch nicht, warum so ein Quark dann in einem offiziellen Unfallbericht auftaucht. Diese Frage blieb dann auch unbeantwortet.


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