⇤
⇠
|
98 Beiträge Seite 2 von 4
1 2 3 4 |
⇢
⇥
|
|
|
|
|
Ist letztlich eher ein preiswertes UL. Roland Z602. 295 kg Zuladung und zwei Flächentanks je 75l. Ich hab schon 3 Tages Reisen Rheinland - Nordsee-Inseln - dort was umfliegen und zurück gemacht und bin noch mit mehr als 20l Restsprit nach Hause gekommen ohne zwischendurch zu tanken :-)
|
|
|
|
|
Ist eine Roland Z602. 600kg MTOW bei 305kg Leergewicht. Da geht sogar volle Tanks und zwei Erwachsene mit "wichtigem" Gepäck :-)
Aber ich gebe dir recht. Viele UL´s (aber auch einige Echo´s) sind da viel enger bemessen was die Zuladung angeht.
Und das gewerblicher Personentransport mit ULs illegal ist davon gehe ich aus. Ich halte das Konzept von AirTaxi Express für sehr windig.
|
|
|
|
|
Das wird technisch schon mit dem ein oder anderen UL gehen. Um ein deutsches UL in UK fliegen zu dürfen, muss man bei der dortigen CAA aber ein airworthiness exempt beantragen. Das geht schnell und unkompliziert. UK verlangt aber für das Führen des UL eine ICAO konforme Lizenz. Da weder SPL (UL) noch LAPL so etwas sind, braucht es einen PPL. Ich stelle mir die Frage, ob die Briten das dann rechtlich so behandeln, dass in ihrem Luftraum ein ICAO PPL Holder ein Flugzeug mit jenem PPL fliegt, das lediglich keine ICAO konforme Airworthiness hat? Ich denke, dafür ist der Brexit zu frisch. Da das ein sehr spezieller Fall ist, der bisher wohl kaum verhandelt wurde, wird das nicht so ohne weiteres geklärt sein. Die Folge daraus wäre allerdings, dass commercial operations in britischem Luftraum damit in jedem Fall tabu wären.
Was auch interessant wäre: Was passiert, wenn ich Biggin Hills nach Deutschland mit Abflugzeit um 19 Uhr tatsächlich buche? Tritt Airtaxi Express als Vermittler auf und ich sitze dann trotzdem in einer Ryanair in Stansted, bin aber dennoch um 1500€ erleichtert? Oder sagen die den Flug gnadenlos 24 h vorher ab und ich bin so schlau wie vorher... Beides furchtbar.
Die AGB geben nicht viel dazu her und ich bin mir auch sicher, dass der ein oder andere Anwalt seine Freude mit den AGB hätte. In jedem Fall höchst unseriös, auch wenn es mich mal reizen würde, da was zu buchen - just for fun
|
|
|
|
|
Und das gewerblicher Personentransport mit ULs illegal ist davon gehe ich aus.
Warum? Luftsportgeräte sind ja immer noch von sämtlichen diesbezüglichen Artikeln und Paragraphen ausgenommen. Und die Luftsportgeräteführerlizenz hat im Gegensatz zur PPL auch keine Einschränkung auf nichtgewerblichen Betrieb. Wenn man nicht gerade als Deutscher ein im Ausland zugelassenes UL fliegt und eine aktuelle Passagierberechtigung hat, dürfte doch alles in Butter sein.
|
|
|
|
|
Liegt nicht schon in der Bezeichnung LuftSPORTgerät ein Hinweis auf den Einsatzzweck?
|
|
|
|
|
Also, wenn mich jemand gegen Entgelt zum Sonnenuntergang über die Vic Falls und den Sambesi fliegt, ist diese Möglichkeit der Erwerbstätigkeit für mich absolut gerechtfertigt (leider konnte ich damals, als ich dort war, dieses schöne Angebot nicht wahrnehmen). Das Problem entsteht aber dort, wo Risiken dieser Transportleistung exponentiell auftreten. Genau aus diesem Grund ist es ja auch möglich, gewerblich mit einer SEP Rundflüge anzubieten (und in einem kleinen "Spezialsegment" auch der Flugverkehr zwischen den Inseln im Norden Deutschlands), nicht jedoch, jemandem z.B. bei Schlechtwetter etc. von A nach B zu fliegen. Ich sehe das Problem dort, wo es gemacht wird - in der schlechten Gesetzgebung hierzu. Aber ich glaube, dass dies - leider - in vielen Vereichen der Gesetzgebung in heutiger Zeit zutrifft. Einerseits sind viele Bereiche überreglementiert. Andererseits gibt´s dann solche Lücken wie z.B. bei den UL´s und Gewerblichkeit, wo selbst ich als juristischer Laie nur den Kopf schütteln kann...
|
|
|
|
|
Die Berechtigung für Rundflüge ist übrigens in Österreich genau gleich geregelt wie jene für gewerblichen Transport mit Ultraleichtflugzeugen (Segelflugzeugen, Balkone..), dort nicht auf Rundflüge beschränkt.
Edit: gilt noch immer.
§ 102 LFG, Abs. (1), kein AOC nötig.
|
|
|
|
|
Kein AOC nach EU Recht, aber eine Beförderungsbewilligung vom Ministerium nach AT Recht. Ob sowas schon jemals ausgestellt wurde bezweifle ich.
Ein "AOC light" wäre MMn in der EU längst überfällig und würde viele Chancen bieten. Siehe USA/FAA, da gehts doch auch. Nicht jedes Flugtaxi muss mit Airlines in einen Topf geworfen werden.
|
|
|
|
|
Wieso bezweifeln? Das ist die gleiche Genehmigung die jedes Ballonunternehmen braucht, bis zur LFG-Novelle 2013 die Tandem-Paragleitfirmen auch.
|
|
|
|
|
Ich bezweifle dass eine solche Genehmigung für gewerblichen Transport mit UL ausgestellt wurde.
|
|
|
|
|
@reinhart....am sambesi solltest du deinen dieselbetriebenen skilift bauen....schön steil...und auch die abfahrt...so einen steilen see habt ihr nicht mal in österreich...und diesel brauchst auch nicht...dein ankerwindenmotor kann auch von einheimischen fachkräften in die richtige richtung gedreht werden...und deutschland zahlt dir noch entwicklungshilfe obendrauf...
aber: wenn - es im gesetz nicht geregelt ist, daß mit luftsportgeräten keine entgeldflüge gemacht werden dürfen...muß der eigner eben eine entsprechende insassenversicherung haben. in meinem kundenkreis sind einig ul-besitzer, die kleine pakete von a-b über d und e machen, um produktionen aufrecht zu erhalten. warum nicht..?
|
|
|
|
|
Es gab/gibt auch einen deutschen Bestatter der mit dem UL Urnen transportiert, das wird vermutlich unter Werksverkehr laufen.
|
|
|
|
|
in jesenwang auch....entlassung über see, wald...wüste...oder als streugut im winter...
werksverkehr...:-)))
|
|
|
|
|
Der Transport von Urnen ist knapp kein gewerblicher Personentransport mehr. Das ist beim Transport von Urnern anders - aber dafür ist dann das BAZL zuständig ...
|
|
|
|
|
Das würde mich jetzt mal interessieren, ob das nicht Urban Legend ist. Zuerst einmal ist eine Urne zwar kein Personentransport, das ist richtig, aber es sind Human Remains und damit automatisch luftrechtlich Fracht und damit ist UL als gewerbliches Transportmittel nach meinem Wissen eigentlich sofort komplett raus. Privat-privat gibt es vielleicht innerhalb D noch Einzelgenehmigungen, aber noch schöner wird es mit dem notwendigen Frachtbrief, wenn es auch noch über Grenzen gehen sollte ...
|
|
|
|
|
Alles interessante Detailfragen, ohne Zweifel. Aber schaut Euch mal die Werbeaktionen auf Instagram für diese AG an. Tollkühn! Auffallend ist, daß überwiegend ein junger rotbärtiger fescher Pilot von großen Erfolgen und Plänen berichtet.
|
|
|
|
|
Es wird nur die asche entlassen...alle papierunterlagen des urneninsassen sind ungültig gemacht, somit kein personentransport. Überleg mal...wenns urnen v himmel regnet...
Sven kann mich ja mit fakten korrigieren
|
|
|
|
|
Das ist sicher keine Legende, der für mein UL zuständige LTB hat einen Cargo-Pod dafür montiert.
|
|
|
|
|
Eine MW1? die hatte ich mal unterm tornado...lohnt sich aber erst, wennst 50 urnen hast...
|
|
|
|
|
Was genau war deine Rolle beim Tornado?
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Die Frage war ernst gemeint.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Ohje, jetzt hauen die das nächste raus und bieten Krankentransporte an. Gerade auf Insta gesehen....
https://www.instagram.com/p/DYeCM4Yssy0/?igsh=MXdnZzFscWs3ajM4eQ==
|
|
|
|
|
warte...als nächstes kommt zusammenarbeit mit elon musk: airtaxi space-express launches falcon from 5600 ft also announced first manned (not womanized) transport to ISS
|
|
|
|
⇤
⇠
|
98 Beiträge Seite 2 von 4
1 2 3 4 |
⇢
⇥
|
|