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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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9. Mai 2026 18:44 Uhr: Von Flieger Max Loitfelder an Reinhard Haselwanter

Die Berechtigung für Rundflüge ist übrigens in Österreich genau gleich geregelt wie jene für gewerblichen Transport mit Ultraleichtflugzeugen (Segelflugzeugen, Balkone..), dort nicht auf Rundflüge beschränkt.

Edit: gilt noch immer.

§ 102 LFG, Abs. (1), kein AOC nötig.

9. Mai 2026 20:31 Uhr: Von Patrick Leanhard an Flieger Max Loitfelder Bewertung: +4.00 [4]

Kein AOC nach EU Recht, aber eine Beförderungsbewilligung vom Ministerium nach AT Recht. Ob sowas schon jemals ausgestellt wurde bezweifle ich.

Ein "AOC light" wäre MMn in der EU längst überfällig und würde viele Chancen bieten. Siehe USA/FAA, da gehts doch auch. Nicht jedes Flugtaxi muss mit Airlines in einen Topf geworfen werden.

9. Mai 2026 21:01 Uhr: Von Flieger Max Loitfelder an Patrick Leanhard

Wieso bezweifeln? Das ist die gleiche Genehmigung die jedes Ballonunternehmen braucht, bis zur LFG-Novelle 2013 die Tandem-Paragleitfirmen auch.

9. Mai 2026 23:32 Uhr: Von Patrick Leanhard an Flieger Max Loitfelder

Ich bezweifle dass eine solche Genehmigung für gewerblichen Transport mit UL ausgestellt wurde.


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