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Und das gewerblicher Personentransport mit ULs illegal ist davon gehe ich aus.
Warum? Luftsportgeräte sind ja immer noch von sämtlichen diesbezüglichen Artikeln und Paragraphen ausgenommen. Und die Luftsportgeräteführerlizenz hat im Gegensatz zur PPL auch keine Einschränkung auf nichtgewerblichen Betrieb. Wenn man nicht gerade als Deutscher ein im Ausland zugelassenes UL fliegt und eine aktuelle Passagierberechtigung hat, dürfte doch alles in Butter sein.
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Liegt nicht schon in der Bezeichnung LuftSPORTgerät ein Hinweis auf den Einsatzzweck?
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Also, wenn mich jemand gegen Entgelt zum Sonnenuntergang über die Vic Falls und den Sambesi fliegt, ist diese Möglichkeit der Erwerbstätigkeit für mich absolut gerechtfertigt (leider konnte ich damals, als ich dort war, dieses schöne Angebot nicht wahrnehmen). Das Problem entsteht aber dort, wo Risiken dieser Transportleistung exponentiell auftreten. Genau aus diesem Grund ist es ja auch möglich, gewerblich mit einer SEP Rundflüge anzubieten (und in einem kleinen "Spezialsegment" auch der Flugverkehr zwischen den Inseln im Norden Deutschlands), nicht jedoch, jemandem z.B. bei Schlechtwetter etc. von A nach B zu fliegen. Ich sehe das Problem dort, wo es gemacht wird - in der schlechten Gesetzgebung hierzu. Aber ich glaube, dass dies - leider - in vielen Vereichen der Gesetzgebung in heutiger Zeit zutrifft. Einerseits sind viele Bereiche überreglementiert. Andererseits gibt´s dann solche Lücken wie z.B. bei den UL´s und Gewerblichkeit, wo selbst ich als juristischer Laie nur den Kopf schütteln kann...
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Die Berechtigung für Rundflüge ist übrigens in Österreich genau gleich geregelt wie jene für gewerblichen Transport mit Ultraleichtflugzeugen (Segelflugzeugen, Balkone..), dort nicht auf Rundflüge beschränkt.
Edit: gilt noch immer.
§ 102 LFG, Abs. (1), kein AOC nötig.
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Kein AOC nach EU Recht, aber eine Beförderungsbewilligung vom Ministerium nach AT Recht. Ob sowas schon jemals ausgestellt wurde bezweifle ich.
Ein "AOC light" wäre MMn in der EU längst überfällig und würde viele Chancen bieten. Siehe USA/FAA, da gehts doch auch. Nicht jedes Flugtaxi muss mit Airlines in einen Topf geworfen werden.
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Wieso bezweifeln? Das ist die gleiche Genehmigung die jedes Ballonunternehmen braucht, bis zur LFG-Novelle 2013 die Tandem-Paragleitfirmen auch.
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Ich bezweifle dass eine solche Genehmigung für gewerblichen Transport mit UL ausgestellt wurde.
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@reinhart....am sambesi solltest du deinen dieselbetriebenen skilift bauen....schön steil...und auch die abfahrt...so einen steilen see habt ihr nicht mal in österreich...und diesel brauchst auch nicht...dein ankerwindenmotor kann auch von einheimischen fachkräften in die richtige richtung gedreht werden...und deutschland zahlt dir noch entwicklungshilfe obendrauf...
aber: wenn - es im gesetz nicht geregelt ist, daß mit luftsportgeräten keine entgeldflüge gemacht werden dürfen...muß der eigner eben eine entsprechende insassenversicherung haben. in meinem kundenkreis sind einig ul-besitzer, die kleine pakete von a-b über d und e machen, um produktionen aufrecht zu erhalten. warum nicht..?
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Es gab/gibt auch einen deutschen Bestatter der mit dem UL Urnen transportiert, das wird vermutlich unter Werksverkehr laufen.
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in jesenwang auch....entlassung über see, wald...wüste...oder als streugut im winter...
werksverkehr...:-)))
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Der Transport von Urnen ist knapp kein gewerblicher Personentransport mehr. Das ist beim Transport von Urnern anders - aber dafür ist dann das BAZL zuständig ...
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Das würde mich jetzt mal interessieren, ob das nicht Urban Legend ist. Zuerst einmal ist eine Urne zwar kein Personentransport, das ist richtig, aber es sind Human Remains und damit automatisch luftrechtlich Fracht und damit ist UL als gewerbliches Transportmittel nach meinem Wissen eigentlich sofort komplett raus. Privat-privat gibt es vielleicht innerhalb D noch Einzelgenehmigungen, aber noch schöner wird es mit dem notwendigen Frachtbrief, wenn es auch noch über Grenzen gehen sollte ...
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Alles interessante Detailfragen, ohne Zweifel. Aber schaut Euch mal die Werbeaktionen auf Instagram für diese AG an. Tollkühn! Auffallend ist, daß überwiegend ein junger rotbärtiger fescher Pilot von großen Erfolgen und Plänen berichtet.
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Es wird nur die asche entlassen...alle papierunterlagen des urneninsassen sind ungültig gemacht, somit kein personentransport. Überleg mal...wenns urnen v himmel regnet...
Sven kann mich ja mit fakten korrigieren
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Das ist sicher keine Legende, der für mein UL zuständige LTB hat einen Cargo-Pod dafür montiert.
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Eine MW1? die hatte ich mal unterm tornado...lohnt sich aber erst, wennst 50 urnen hast...
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Was genau war deine Rolle beim Tornado?
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Die Frage war ernst gemeint.
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