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12. August 2025 11:03 Uhr: Von Mich.ael Brün.ing an reiner jäger

Unschuldsvermutung ist ein Aspekt der Strafverfolgung, das spielt hier keine Rolle. Hier geht es um Themen wie Rufschädigung, Arbeitsmoral, Verantwortungsbewußtsein, Arbeitsklima, etc., die ein Arbeitgeber in seine Entscheidung einfließen lässt, ob er diesen Mitarbeiter weiter beschäftigen will und ihm Menschen und Fluggerät anvertraut.

Ein anderes Thema ist die Kündigung und wann diese wirksam wird. Da ist natürlich eine Sache des geltenden Arbeitsrechts. Aber hier wird man sich wohl außergerichtlich einigen.

Wenn ich persönlich entscheide, mein Auto nicht mehr dem Sohn meines besten Kumpels zu verleihen, weil er kürzlich einen Kavaliersstart in der 30er Zone hingelegt hat, gibt es auch keine Unschuldsvermutung, auf die er sich berufen kann.


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