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24. Januar 2025 19:32 Uhr: Von Alfred Obermeier an JBeck Bewertung: +1.00 [1]

Die folgenden Ausführungen stellen keine Rechtsberatung sondern nur meine persänliche Meinung dar,

Kickback sind in DEU illegal. Erhalten Vermittler, hier auch Makler ohne Wissen des Kundene Kickbacks, machen sich beide Seiten strafbar..Erstmalige Urteile des BGH dazu in den 90igern. Hier etwas aktueller: BGH vom 19.12.2006. (XI ZR 56/05).
Die Rechtsprechung des BGH wurde inzwischen mehrfach gerichtlich bestätigt, zuletzt hat das OLG Stuttgart einen Bezug zu einem schweren Korruptionsdelikt hergestellt und sieht diesen Tatbestand "Kickback" als Untreue und Betrug.

Dieses Thema "Kickback" ist uralt und führe bei meiner früheren Company bereits in den 90iger Jahren zu einem Verbot der Annahme von Incentive Reisen, Essenseinladungen, werthaltige Weihnachtsgeschenke usw. Erinnere mich an eine Kiste Wein die vor meiner Haustür stand oder eine Einladung zu irgendeinem hochwertigen Tennis Match in Stuttgar. Den Wein und die Eintrittskarten habe ich zurückgeschickt. Keiner hat Danke gesagt.

Der Versicherungsmakler hat sich seinem Kunden gegenüber wie ein Treuhänder zu verhalten.
Über seine Entlohnung und Dienstleistungsumfang müssen sich Auftraggeber (Kunde) und Auftragnehmer (Makler) eben einig werden.

28. Januar 2025 10:22 Uhr: Von JBeck an Alfred Obermeier Bewertung: +1.00 [1]

Der Versicherungsmakler hat sich seinem Kunden gegenüber wie ein Treuhänder zu verhalten.
Über seine Entlohnung und Dienstleistungsumfang müssen sich Auftraggeber (Kunde) und Auftragnehmer (Makler) eben einig werden.

Servus,

meines Wissens weist keiner der Versicherungsmakler aus, wieviel er von der Verischerung an Provision erhält.
Weder im 'normalen' Sachversichungs-Bereich (z.B. Kfz, Immo u.ä.) noch in der Luftfahrt. Oder verstehe ich Dich falsch?

Wohlgemerkt wir reden nicht von Vertretern wie z.B. Allianz, sondern Luftfahrt-Makler, makelnde Vergleichs-Plattformen im Internet usw.

28. Januar 2025 13:15 Uhr: Von Alfred Obermeier an JBeck

Hi Yogi, so ist die reine Lehre wie ich das beschrieben habe. Das Geschäftsleben ist vielfältig
Jetzt weiß ich nicht ob jemals, am Beginn der Verbindung oder jedes Jarhr nei die Frage der Entlohnung besprochen wurde. Letzteres offenbar nicht. Fast immer ist die Frage der Entlohnung auch im Maklerauftrag enthalten, falls Nein, dann sollte das angesprochen werden. Manchmal heißt es im Maklerauftrag sinngemäß "Der Makler erhält für seinje Tätigkeit die üblichen Provisionen der Versicherer. Damit sind dann alle Aufwendungeen abgegolten".

Es könnte auch heißen: " Alle Versichungsprämien enthaltn keine Courtangen, Provisionen etc. Der Makkler erhält für seine tätigkeit ein jährliches Honorar von ...€. Damit sind dann alle Tätigkeiten des Maklers anbgegolten". Oder so ähnlich.
Bei einem 6-stelligen Versicherungsauwand p.a. sollte das Gesprääch darüber auf jeden Fall gesucht werden.

Frage ist natürlich auch wie umfangreich der Versicherungsmakler für seinen Auftraggeber tätig ist. Erspart sich der Auftraggenber durch den Tätigkeitsbereich des Maklers ggfs eigenes Personal z.B für Werteermittlungen im Sach-/vorräevermögen oder zB durch Schadenabwicklung in der Kfz Versicherung. Ggfs führt der Makler auch einen Selbstbehalt für den Kunden in form einer Stop-Loss Polive. Da gibts viele Möglichkeiten abhängig vom Volumen.

28. Januar 2025 13:54 Uhr: Von F. S. an Alfred Obermeier

Bei einem 6-stelligen Versicherungsauwand p.a. sollte das Gesprääch darüber auf jeden Fall gesucht werden.

Ja, klar - nur reden wir hier nicht über Fluglinien mit einem 6-stelligen Versicherungsaufwand pro Jahr, sondern über Betreiber von Privatflugzeugen, von denen die meisten nicht mal eine 5-stellige Jahresprämie haben ... merkst Du was?

28. Januar 2025 15:03 Uhr: Von Alfred Obermeier an F. S. Bewertung: +1.00 [1]

Hi, die Thematik war nicht Flugzeug alleine sondern weiteres Business, wie Immo, kfz erc. Bitte den Beitrag von JBeck nochmals genau lesen. Es gibt auch Privathalter von SEP die ein umfangreiches Business im Hintergrund erfolgreich betreiben. Typischer deutscher Mittelstand eben.

30. Januar 2025 09:29 Uhr: Von Christian Messerschmidt an Alfred Obermeier Bewertung: +1.00 [1]

Guten Morgen, wollte mich für eure Meinuing und Rückmeldungen beanken. Grüße Christian


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