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17. Dezember 2024 07:01 Uhr: Von F. S. an Alfred Obermeier

Unterscheidung ist mE relativ simpel.
Es gibt nun mal eine "Privatpiloten Lizenz", auch PPL-A und nicht Hobby Lizenz genannt.

So formalistisch betrachtet ist die Sache noch einfacher: Viele der Hobbypiloten sind ja gerade keine Privatpiloten, weil sie keine Privatpiloten-Lizenz haben, sondern z.B. einen Luftfahrerschein führ Luftsportgeräteführer.
In so fern wäre "Hobby-Pilot" dann der Überbegriff für eine ganze Gruppe von "Fliegern", von denen einige Privatpiloten sind, andere nicht.

Genau so könnte man sich dann auch über die Bezeichnung "Berifspiloten" aufregen, von denen ja auch nur ein Teil eine Berufspilotenlizenz besitzt, während ein anderer (und vermeintlich sogar größere) Teil eigentlich Verkehrspiloten sind.

17. Dezember 2024 09:20 Uhr: Von Ernst-Peter Nawothnig an F. S.

Man könnte unterscheiden zwischen "Reisefliegern" und tatsächlichen "Hobbyfliegern", die überwiegend nicht fliegen um anzukommen und keinen Ehrgeiz entwickeln, es mit Berufspiloten aufzunehmen. Also die hier so viel geschmähten Kirchturmflieger, Wenigflieger und Platzrundendreher. Auch die Trike-Flieger, Gyroflieger, Motorschirmer, Drachenflieger und alle Arten von Segelfliegern. Warum sollten sie sich beleidigt fühlen? Rein zahlenmäßig dürften sie die große Mehrheit sein.

Was unterscheidet aber Hobbyflieger und Hobbypiloten? Anscheinend werden nur Letztere als ehrenrührig empfunden. Also, welcher Flieger ist kein Pilot und welcher Pilot ist kein Flieger? Semantiker an die Front!

18. Dezember 2024 07:53 Uhr: Von Nicolas Nickisch an F. S.

Aber es ist doch interessant, dass schon die Lizenz eben "privatpiloten"-Lizenz heisst - und eben nicht "Piloten"-Lizenz.

beim Führerschein bekommst du ja auch keinen "Privat"-Autofahrer-Führerschein, obwohl das Einsatzspektrum doch sehr unterschiedlich sein kann.

- zum Einkaufen fahren/Kinder abholen

- zur Arbeit fahren

- zum Kunden fahren

- mit Kollegen/Bau-Equipe zur Baustelle fahren

- mit der Familie am WoE zum Badesee fahren

- mit dem Oldtimer sinnfrei übers Timmelsjoch fahren (was aus meiner Sicht keineswegs sinnfrei wäre)

Das Einzige was fehlt: Personen- oder Güterbeförderung gegen Entgelt.

Und Uber-Fahrer machen sogar das.

Dasselbe beim Fliegen: Bei mir mischen sich munter privat veranlasste Flüge ob Plausch oder um von A nach B zu kommen und beruflich veranlasste Flüge - wiederum jeweils ohne Beförderung gegen Entgelt.

Insofern ist die Unterscheidung Hobby/Privatpliot schon blöde, aber wohl ganz tief in den Wordings verankert.

18. Dezember 2024 08:31 Uhr: Von F. S. an Nicolas Nickisch Bewertung: +1.00 [1]

Man darf die Worte auch nicht überintepretieren.

Zunächst einmal reden wir hier ja nicht (ausschliesslich) von Menschen, die eine Privatpilotenlizenz haben sondern über einen Gattungsbegrif für Piloten mit ganz unterschiedlichen Lizenzen. Ich würde sogar behaupten, dass die Mehrheit der Piloten, die unter der Gattung "Hobbypilot" zusammen gefasst sind eben keine Privatpilotenlizenz hat, sondern z.B. eine Leichtflugzeugpilotenlizenz, eine Segelflugzeugpilotenlizenz oder sogar "nur" einen Luftfahrerschein für Luftsprotgeräteführer.

Ob jetzt "Hobbypilot" dafür die beste Gattungsbezeichung ist, kann man bei schwierig fliegbarem Wetter ewig diskutieren. Technisch würde es in Abgrenzung zu Berufspiloten die Bezeichnung "Amateurpiloten" vielleicht etwas besser treffen, wobei sich aber sicher eine nicht geringe Zahl auch durch das Wort "Amateur" abgewertet fühlen würde - insbesondere diejenigen, die, wie wir weiter oben gelernt haben "Ehrgeiz entwickeln, es mit Berufspiloten aufzunehmen." (Was auch immer das bedeuten soll).

Die Inkonsistenz mit dem Autoführerschein sehe ich nicht, weil man damit (im Gegensatz zur PPL) sehr weitgehend beruflich und gewerblich fahren darf. In so fern wäre eine Bezeichnung "Privatführerschein" schlicht falsch.
Nur für spezielle gewebliche Zwecke (Taxi, Gefahrgut, ...) braucht man separate Berechtigungen.

18. Dezember 2024 08:51 Uhr: Von Stefan Jaudas an Nicolas Nickisch Bewertung: +1.00 [1]

Dafür gibt es Führerscheine der Klassen A, B, C, D, E, L, T, und jeder Menge Unterkategorien, Kombinationen und Schlüsselzahlen. Dazu zusätzliche Qualifikationen wie Berufskraftfahrer, ADR-Scheine, Personenbeförderung, usw.

So what? Wenn die Semantik das Größte der Probleme sein sollte, dann Germania felix.

18. Dezember 2024 08:57 Uhr: Von Michael Söchtig an F. S. Bewertung: +3.00 [3]

Zwischen mir als VFR Kirchturmflieger und John Travolta mit seiner 707 (aber mit PPL!) gibt es ja ein weites Feld.

Umso wichtiger, dass die Flieger sich als Gemeinschaft verstehen. Asozialplätze wie Bremgarten, bei denen man ja die "Hobbyflieger" nicht haben will und groteske Gebühren verlangt, die will ich nicht noch mehr haben.

18. Dezember 2024 09:36 Uhr: Von Wolfgang Lamminger an Michael Söchtig Bewertung: +2.67 [3]

in der Frage der Definition habt Ihr sicher alle irgndwo recht. Ich persönlich sehe es aber auch eher in Richtung Alfred, der den Beitrag eröffnet hat.

Der Begriff "Hobbypilot" entstand irgendwo, so vermute ich, in einer Zeitungsredaktion, als man wieder eine dicke Überschrift gesucht hat.

Zunächst Mal wäre daran ja auch nichts Verwerfliches, wenn sich nicht für den "gemeinen Bürger" dahinter eine gewisse polemische Wertung verstecken würde: Hobbypilot -> Amateur -> amteuerhaftes Verhalten -> konnte das eigentlich nicht richtig --> musste ja so ... kommen...

Dabei gibt es Privatpiloten (aka "Hobbypiloten"), die mit Ihrem Flugzeug höchstqualifiziert umgehen können, umfassende Kenntnisse in verschiedensten Gebieten haben etc., dagegen gibt es Berufspiloten, die zB. nicht wirklich nach VFR fliegen können.

Dabei ist der eine nicht "besser" oder "schlechter" als der andere, lediglich der Schwerpunkt liegt eben anders. Manche sogar kombinieren da reines "Vergnügungsfliegen" und "Broterwerb"... sind dann und wann eben auch "Hobbypiloten".

Wir sollten nur der Wertung "Hobby = unqualifiziert" entgegenwirken, die die Boulevardmedien gerne verbreiten wollen.

Und zum "Gerücht", dass John Travolta seine 707 mit PPL fliegt:

die FAA vermerkt zur Lizenz von JOHN JOSEPH TRAVOLTA in ihrer (frei zugänglichen) airmen database PRIVATE PILOT, aber mit der Limitation "B-737 B-707 DA-50 DA-2000 SIC PRIVILEGES ONLY"

Es ist halt so, dass ein Verkehrsflugzeug als PIC nur mit einer Verkehrspilotenlizenz (ATPL) geflogen werden kann, und das ist in den USA nicht anders als unter EASA.

18. Dezember 2024 12:16 Uhr: Von Sven Walter an Wolfgang Lamminger Bewertung: +1.00 [1]

https://www.law.cornell.edu/cfr/text/14/125.281#

Das wäre mir so, wie du es formuliert, neu.

Mein Wissensstand: Kommt auf die OPS an. Für Charter und Airline hast du recht, für Part 125 nein, s.o., auch wenn es "nah dran" ist hinsichtlich der Voraussetzungen; für Part 91 auch nicht, nur hätte Travolta dafür PIC und nicht SIC für sein Typerating buchen müssen. Alleine wegen der Kosten im Betrieb, Versicherung, Vernunft und Verantwortung wird er drauf verzichtet haben. Legal wäre es unproblematisch.

Passt auch zur Systematik des Gesetzes, proportional die "paying customers" zu schützen. Es kommt halt nur in der Praxis fast nie vor, dass links vorne jemand seinen 737 BBJ mit PPL fliegt. Legal geht es aber drüben mit PPL und Musteberechtigung nebst MEP, plus sinnigerweise IR.


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