Es gab gestern einen Antrag im Planungsausschluss Essen Mülheim zum Erhalt. Dazu gab es einen Ergänzungsantrag, der die Rahmenbedingungen vorsieht.
Für eine künftige Betriebsgenehmigung zum dauerhaften Betrieb eines Verkehrslandeplatzes sollen folgende Zielvorgaben gelten:
a. Auslegung der Flugplatz-Infrastruktur auf eine Anzahl von 60.000 Flugbewegungen pro Jahr.
b. Ausrichtung des künftigen Flugbetriebes auf Luftfahrzeuge mit Elektro-, Brennstoffzellen-, Wasserstoffbetrieb bzw. Betrieb der Flugzeuge mit nachhaltigem Luftfahrttreibstoff (zum Beispiel Power-to-Liquid) mit einem maximalen Startgewicht bis 14 Tonnen bzw. in Ausnahmefällen bis 25 Tonnen, wobei nachweislich lärmärmere Strahlflugzeuge nicht ausgeschlossen sind.
c. Weitere Ausrichtung des Flugbetriebes auf den Betrieb von Motorseglern mit und ohne Eigenstartfähigkeit, Segelflugzeuge (Windenstart) sowie Luftschiffe bzw. Zeppeline.
d. Zusätzliche Beantragung eines Vertiports als Start- und Landeplatz für elektrisch (bzw. nachhaltig) betriebene, senkrecht startende und landende Fluggeräte (sog. eVTOLs - electric Vertical Take-Off and Landing aircraft, auch Flugtaxis genannt).
e. Weitere Ausrichtung auf Luftfahrzeuge mit erhöhtem Schallschutz gemäß Landeplatzlärmschutzverordnung.
f. Ausschluss von Hubschraubern (mit Ausnahme von Hubschraubern im überwiegend öffentlichen Auftrag wie bspw. Militär, Rettungs- und (Bundes-)Polizeihubschrauber) sowie von Reklameflügen (Bannerschleppflügen) mit Motorflugzeugen oder Motorseglern.
g. Einführung eines GPS-gestützten Instrumentenlandesystems, um Flugverfahren zur Vermeidung von Flügen über bebautes Gebiet (Flugführungssystem) zu ermöglichen.
h. Eine stärkere Zusammenarbeit mit anderen Flughäfen wird angestrebt.
6. Der Flugbetrieb ist zum schnellstmöglichen Zeitpunkt ohne Verlustausgleich darzustellen und zu realisieren. Dazu sind u.a. folgende Punkte einzubeziehen:
a. Die Landeentgelte sind kontinuierlich und maßvoll - an den Ansprüchen der Wirtschaftlichkeit ausgerichtet - zu erhöhen.
b. Die finanzielle Beteiligung der Nutzerinnen und Nutzer des Flugplatzes an der Flugleitung bzw. der Pflege der Start- und Landebahn sind zu prüfen und - an den Ansprüchen der Wirtschaftlichkeit ausgerichtet - ggf. zu erhöhen.
c. Die Ausweitung der betrieblichen Aktivitäten auf den Non-Aviation-Bereich sind zu ermöglichen.
d. Die personellen Ressourcen der FEM GmbH sind effizient und an den festzustellenden, künftigen Anforderungen auszurichten. Dabei ist auch eine Organisationsuntersuchung der Flughafengesellschaft zu prüfen, um zu ermitteln, wie das Unternehmen zukunftsfähig und profitabel aufgestellt werden kann. Den Räten der Städte Essen und Mülheim an der Ruhr bzw. ihren zuständigen Ausschüssen, insbesondere dem dafür weiterzuführenden interkommunalen und interfraktionellen Arbeitskreis „IFAK Flughafen Essen / Mülheim“ wird diesbezüglich regelmäßig Berichtet
Quelle: https://ratsinfo.muelheim-ruhr.de/buerger/vo020.asp?VOLFDNR=26729