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23. Januar 2024: Von Rainer S. an Tobi K.

Musste mein linkes Auge 1989 lasern lassen, da der Augenarzt ein Loch in der Netzhaut (zum Glück in der 12 Uhr Position ausserhalb des Sichtfelds) entdeckt hatte. Es bestand die Gefahr einer Netzhautablösung.

Zu dem Zeitpunkt war ich noch fliegerisch beruflich tätig bzw hatte gerade erst angefangen.

War eigentlich völlig problemlos. LBA war nicht involviert, aber das wurde zu der Zeit auch noch nicht so heiss gekocht.

Trotz Betäubung war die Behandlung schon etwas schmerzhaft.

2-3 Tage danach habe ich nur verschwommen und rot gesehen auf dem Auge. Danach war Alles wieder normal.

Trotzdem, wegen einer solch geringen Fehlsichtigkeit würde ich mich nicht lasern lassen. Wofür ?

23. Januar 2024: Von Dr. Thomas Kretzschmar an Rainer S. Bewertung: +4.00 [4]

Das sind aber 2 verschiedene Paar Schuhe. Bei dir therapeutisches Lasern an der Netzhaut, was eine Netzhautablösung mit evtl. Sehverlust auf dem betroffenen Auge verhindern soll, das andere Lasern an der Hornhaut aus kosmetischen Gründen oder aus Bequemlichkeit.


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