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6. Mai 2023: Von Ingo Schmittner an Sven Walter Bewertung: +2.00 [2]

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Im Prinzip sagt der Artikel schnell zusammengefasst:

Ein Strafrichter sieht in diesem Vorgehen ein gravierendes Problem, da die Verurteilung von Tätern ohne finanzielle Konsequenzen weder den Täter noch die Allgemeinheit ausreichend abschreckt. Die Aktiengesellschaft könnte auch in Schwierigkeiten geraten, wenn sie die Kostenübernahme anweist, da dies als Verstoß gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Unternehmensführung und Untreue gewertet werden kann. Ein Strafrechtsprofessor sieht in der Übernahme der Strafkosten den Tatbestand der Strafzweckvereitelung, was zu Geld- oder sogar kurzzeitigen Freiheitsstrafen für die beteiligten Manager führen könnte. Es ist unklar, ob die regelmäßige Kostenübernahme durch die "Letzte Generation" Einfluss auf die Verurteilungspraxis hätte, denn gleichartigen Vergehen führen im Wiederholungsfall zu höhere Strafen bis hin zu Freiheitsstrafen ohne Bewährung.


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