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2. September 2021: Von Philipp Tiemann an  Bewertung: +3.00 [3]

Es gibt ja für PPL-er, wenn sie nicht gleich IFR oder Zweimot machen wollen, nicht so viele Möglichkeiten einer Weiterbildung, die zu einer weiteren Berechtigung führen. Daher wird oft die Nachflugberechtigung (mit der man als PPLer dann VFR-Nacht, so heißt das, fliegen darf) gemacht. Also um, wenn es langweilig geworden ist, überhaupt mal eine kleinere Weiterbildung zu machen, die ja auch erstmal spannend ist. Und man lernt ja auch ein bisschen was dabei... über das Fliegen ohne natürlichen Horizont, das Navigieren, über Cockpitorganisation, über Flugplanung...

Wirklich VFR-Nacht wird aus vielen Gründen nach der Ausbildung nicht geflogen. Hauptgründe sind, dass a) die meisten PPLer auf Plätzen zu Hause sind, die keine Zulassung für Nachtflugbetrieb haben (oder der Platz zwar Beleuchtung hat, aber dann in der Regel geschlossen, sprich PPR nötig ist) und b) dass viele, nachdem sie die ersten Flüge gemacht haben, sich sagen "geil, aber mir auf Dauer zu risikoreich". Einige Länder in Europa erlauben außerdem nach wie vor de facto kein VFR-Nachtfliegen.

Aber ganz gelegentlich kann es schon mal hilfreich sein, um, wenn a) nicht der Fall ist, mal etwas später nach Hause zurückzufliegen.

Meist will man auch als reiner Freizeitpilot ganz einfach und schlicht nicht so spät nach Hause zurückkommen. Ich persönlich fliege ja zeitweise von einem Platz, der am Abend sehr lange offen ist, komplette Nachtflugbeleuchtung hat und wo es dafür auch keine allzu horrenden Gebühren gibt. Und; ich fliege dort eine SR22; also einen Flieger, den viele für das Nachtfliegen wegen des Schirms als ideal erachten. Und trotz dieses Luxus fliege ich nur sehr selten im Dunkeln zurück. Aber ich fliege eben auch nicht geschäftlich.


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