Umschreiben einer US-Lizenz in eine EU (EASA) Lizenz:
geht relativ problemlos, in der EU ist eine theoret. Prüfung in einige Fächern zusätzlich zu absolvieren, zudem sind eine geringe Anzahl Mindestflugstunden erforderlich, dann kann ein vollwertiger EU-PPL ausgestllt werden.
Eine Flugschule, die in beiden Regimes ausbildet, bzw. entsprechende Doppel-Prüfung ist dazu m. E. nicht nötig.
Hier gibt's Infos dazu:
https://www.fliegen-usa.de/ausbildung/umschreibung-us-in-easa-lizenzen/
Sprechfunkzeugnis
nach meiner Kenntnis wird ein Sprechfunkzeugnis BZF1 ausgestellt ohne weitere Anforderungen, wenn eine FAA-Lizenz vorhanden ist.
Die Besonderheiten im EU-Luftraum ggegenüber dem US-Luftraum, einschließlich der "deutschen" Sprechgruppen (zB. auf Flugplätzen die "DE"-only sind), kann man sich durch einen ortsansäßigen FI (Fluglehrer) erklären lassen.
...Bisher ist mir nicht klar wozu ich das benötige wenn ich auf English funken kann. ...
Diese Regelung kommt nicht aus dem Luftfahrtbereich, sondern aus dem "Telekommunikationsgesetz", hier insbesondere aus der "Verordnung über Flugfunkzeugnisse".
Hinzu kommt, dass nach FCL.055 ein "Sprachnachweis" erforderlich ist. Das resultiert aus einer Anforderung der ICAo und hat nichts mit dem "Sprechfunkzeugnis" zu tun. Leider wird dies nicht anerkannt, wenn eine US-Lizenz vorgelegt wird, daher ist auch dafür (leider) eine zusätzliche Erstprüfung erforderlich.