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27. August 2019: Von Tobias Schnell an Chris _____

gibt es irgendeinen sachlichen Grund, hier zu unterscheiden zwischen Privatleuten und Unternehmen?

In meiner Aussage sollte keine Bewertung stecken - aber Florian hatte impliziert, dass ein Privatmann DIN-Normen erwerben muss, um vor einem OWi-Verfahren sicher zu sein. Deshalb die Differenzierung.

27. August 2019: Von Alexander Callidus an Wolfgang Lamminger

Meine Theorie dabei: in Deutschland sind die Verwaltungen bei LBA und DFS einfach zu groß, um vernünftige praxisrelevante Informationen zusammenzustellen. Da zählt eher das Prinzip, seinen eigenen Axxxx (Posten) abzusichern. In kleineren Verwaltungen sitzen die Verantwortlichen vermutlich einfach enger zusammen, sind mit praxisorientierten Leuten, allessamt selbst Piloten, besetzt und bringen die nötigen Informationen auf den Punkt.

Ich glaube, sie wollen nicht - und sie hassen ihren Job.

Wer will, findet Wege, wer nicht will, findet Gründe“

27. August 2019: Von Chris B. K. an Achim Ö. Bewertung: +2.00 [2]

Also, an jemanden der das papierlos hat: Ist es vollständig identisch mit der Papierversion?

Ich habe die elektronische AIP als Zusatzpaket zu SkyDemon gekauft. Zumindest diese Version ist mit der Papierversion nicht identisch. Es fehlen ganze Kapitel.

Herauszufinden, daß ganze Kapitel fehlen, ist aber die private Aufgabe des Piloten. Das ist nirgendwo vor dem Kauf vermerkt, daß die AIP unvollständig ist.

27. August 2019: Von  an Sven Walter Bewertung: -1.67 [2]

Lieber Sven,

ich respektiere Deine Meinung, aber es ist eben Deine Meinung. Als wenn ich mich richtig einnere durchaus rechtlich Gebildeter weisst Du doch sehr genau, dass es unser Rechtssystem heute explizit anders sieht - und die durchaus gefestigte Rechtsprechung des BVerwG als "schlicht nicht zu rechtfertigen" zu bezeichnen fände ich schon bei Verfassungsrichtern eine relativ starke Aussage.

Ich fände es von Dir daher nur fair, wenn Du neben Deiner eigenen Meinung hier auch z.B. BVerwG 3 C 21.12 zitieren würdest, in dem das BVerwG eben genau explizit sagt, dass es prinzipiell schon in Ordnung ist, dass die Veröffentlichung etwas kostet, so lange es nicht unzumutbar ist, sich davon Kenntnis zu schaffen.

So sagt es z.B.: "Dass der Erwerb eines unter Urheberrechtsschutz stehenden Regelwekes kostenpflichtig ist, bedeutet nicht per se eine unzumutbare Erschwernis des Zugangs" und hält in diesem Fall eine Fahrt von Bremen nach Lübek zur kostenlosen Einsichtnahme für zumutbar*.

Eine AIP oder ein Luftfahrthandbuch sollte zumindest an jedem Verkehrslandeplatz zur Einsichtnahme durch Piloten vorliegen. In so fern ist auch die Einsichtnahme dort zumutbar.

Wie gesagt: Deine persönliche Meinung in allen Ehren, aber unsere Gerichte sehen es halt anders!

Florian

* und um es gleich zu sagen: In diesem Urteil ging es nicht um eine Ordnungswidrigkeit, weil der Kläger ursprünglich eine Ausnahmegenehmigung beantragt hat, um gerade die Ordnungswidrigkeit zu vermeiden. Wäre er mit seinem Boot einfach losgefahren, dann wäre es exakt der gleiche Fall.

27. August 2019: Von Sven Walter an  Bewertung: +2.33 [6]

Hi,

merkst du, dass du dich allein auf formaljuristische Kautelen berufst? Wo bleibt die Frage nach dem Sinn, dem Zweck, der Begründung? Unser Gesetzgeber hat, ebenso wie die Judikatur, weite Gestaltungsspielräume, und dabei kommt oft verbindlicher Blödsinn raus. Muss man sich dann halt dran halten, weil die Regeln nun mal so sind (ich halte mich auch an die Schließzeiten von Flugplätzen auf dem Lande, wo ich keinen belästige bei einer späten Landung). Aber wenn man den Sinn dummfugiger Regeln verteidigt, macht man sich mit Dummfug gemein. Das sagt dann eine ganze Menge über einen selbst aus. (Bewusst mache ich hier keine Urteilsanalyse des zitierten Urteils, es geht alleine um den Sinn und Zweck von Müllgesetzgebung.)

Mit der Aussage "ist zwar Schwachsinn, aber vorgeschrieben" hab ich überhaupt keine Probleme. Aber Schwachsinn zu verteidigen, ist hochgradig schwachsinnig.

Hier sind es verbindliche Verhaltensregeln. Die sollten klar, nachvollziehbar, transparent und ohne Schwelle verfügbar sein. Nicht in der ICAO-Sprache Spanisch in Keller eines RPs, sondern da, wo sie die Nutzer leicht wahrnehmen können, um die Regeln zu befolgen. Auch eine kostenpflichtige Loseblattsammlung erleichert nicht die Flugvorbereitung. Es gibt genug andere Dinge zu berücksichtigen. Mir wäre es z.B. lieber, die anderen Lufteilnehmer funken vernünftig, bereiten sich vernünftig aufs Wetter vor, holen sich einen ADS-B in Kobold fürs Dashboard und beschicken damit ihr Tablet, das rettet nämlich alles noch mehr Leben.

Vielleicht solltest du mal ein paar Fachartikel zum Thema Normenerosion oder Kafka und Havel lesen. Oder, da du gerne als gebildeter Laie Jura nacharbeitest, mal § 164 II BGB mit § 1 StVO/ § 242 StGB/ Art 31 GG vergleichen.

Wie dir sicherlich auffällt, kann man alle o.a. Normen barrierefrei in Millisekunden aufrufen. Welch gigantischer Publikationsaufwand.

Um mal meinen hochverehrten Strafrechtslehrer zu zitieren, der von Mandanten im Geschäftsreiseflugzeug aus EDHK zu Vorstandsetagen eingeflogen wurde - "wir sind vom Schwachsinn umzingelt". Er meinte aber nicht die Mandanten damit :-). Die beriet er nur in den Graubereichen des Wirtschaftsstrafrechtes.

Klare, eindeutige, bekannte Normen sind vorzugswürdig.

27. August 2019: Von Sven Walter an  Bewertung: +4.00 [6]

Aber ich merke du hast überhaupt keine Lust darauf, hier ernsthaft die sicherheitsrelevanten Aspekte

Nein, da hab ich wirklich keine Lust drauf! Weil ich es für völlig absurd halte, so etwas "sicherheitsrelevant" zu nennen. Wie oben schon geschrieben ist es da viel sicherheitsrelevanter, dass der TÜV in Deutschland nicht kostenlos ist.
Die "Logik", "ich werde gezwungen, unsicher zu fliegen weil sicheres Fliegen Geld kosten würde", ist ziemlich krank.

Das die AIP in Deutschland kostenpflichtig ist, mag unangenehm, unkomfortabel und doof sein - unsicher ist es nicht.

a) Das Geld kann die fliegerische Mehrheit nur einmal ausgeben.

b) Wir (im Durchschnitt) fliegen zu wenig. Fliegst du 300 - 900 h per anno, wie die normalen Berufspiloten je nach Geschäftsbereich? 2 - 4 Simulatorsitzungen im Jahr?

c) Wenn also Rentnerjetpilot Paul Platzrundenbomber für die VFR AIP Geld aufwenden muss, fehlt das im Budget für seine Übungsplatzrunden. Landegebühren und so, weißt schon. Und genau das macht es unsicher. Du kannst dir ja mal die Einkommenspyramide deiner alten Segelflugkameraden in Erinnerung rufen - jeder könnte sich eine olle Ka8 leisten, die wenigsten einen Sechssitzer mit Druckkabine. Sicherheitstraining und Routine kosten aber auch etwas, anteilig.

d) Wenn sein Pentium I sich dann mit 56 k - Modem einwählt, um die AIP SUPs herunterzuladen, ist das budgettechnisch leichter darstellbar als, sagen wir, aus diversen Bezahl- und Gratisquellen seinen Flug legal abzusichern. Vor allen Dingen, wenn das Bußgeld sein Flugbudget von vier Jahren wäre.

Wie Openflightmaps etc. zeigen, haben wir sogar Freiwillige, die das Fliegen für die Luftraumteilnehmer insgesamt günstiger gestaltet wird. Fluglehrer. Rasenmähende. Wir preisen uns da selbst raus, wenn wir derartigen Dummfug noch verteidigen: Es geht per Onlinepublikation? Danke, immer her damit. Ein Arbeitskreis von ITlern erlaubt die grafische Visualisierung von ED-Rs oder TFRs (anderer Kontinent) auf einer Seite wie Skyvector.com? Super, das Geld bleibt für Kunstflug, upset recovery, das PuF-Abo, ein Seenottraining oder den Seitenwindsimulator am Hungrigen Wolf über.

(für Unfug bei der Staatsquote in Frankreich wirst du hier sicherlich Dutzende Insider haben, da fallen auch mir so einige Beispiele ein - das Thema Flugverbotszonenpublikation gehört garantiert nicht dazu; dass man für den TÜV oder die JNP selbst bezahlt ist ja wohl offenkundig, hüben wie drüben).

27. August 2019: Von Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu an  Bewertung: +4.00 [6]

Florian, was ich nicht kapiere, ist, wie Du "Veröffentlichungskosten" überhaupt als irgendetwas Ernsthaftes bezeichnen kannst!

Ein strukturiertes Datenformat ist zunächst einmal nichts anderes als ein Formular - da sollte man sich bestens auskennen. Nun schiebst Du diese 1-2 Kilobyte auf einen FTP- oder Webserver mit aktiviertem Directorylisting. Gibt es bei 1&1 für 8 Euro im Monat und sollte reichen. Wenn die 8 Euro gerade fehlen: Twittern würde mir auch reichen. WTF are "Veröffentlichungskosten"?

Richtig: Wer glaubt, dass 300 Euro Eintragungskosten für eine Zeile im Grundbuch über eine Grundschuld von 125.000 EUR oder 177 Euro für das, was der Informatiker einen Lock nennt ("Auflassungsvormerkung") gerechtfertigt seien, der wird Dir folgen können, was "Veröffentlichungskosten" betrifft.

P.S: Wer zu diesen Kosten "produziert", ist aber ein Teil eines Problems der Zukunftsfähigkeit.

27. August 2019: Von Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu an Achim Ö. Bewertung: +11.00 [11]

Achim, Deine Frage ist schon etwas untergegangen:

Gängiger als die "offizielle" elektronische AIP (die zumindest nach meiner Erinnerung auch noch teurer ist), sind eher die DFS-Abos z.B. in SkyDemon. Bei SkyDemon erhälst Du die Anflugblätter plus die VFR AIP als kostenpflichtige Zusatzoption. Die Lösung ist begrenzt benutzerfreundlich: Jenseits der Karten blendest Du den Reiter "Flugplätze" ein, dann "Meine Flughandbücher" (schon doppelt irreführend bis dahin). Dann erscheint "DFS German VFR AIP". Und ja: Dann ist auch "hochkomfortabel" das VFR SUP 15/19 in Form von Page 1 und Page 2 da. Siehe Screenshot. Bei den Anflugkarten ist es natürlich viel besser gelöst, die siehst Du direkt.

<Anfang Anhalter durch die Galaxis-Insider>

Also ja, grundsätzlich kannst Du es finden, und grundsätzlich lagen die Pläne zur Zerstörung der Erde für den Bau einer Hyperraumumgehungsstraße auch 50 Jahre beim zuständigen Planungsamt auf Alpha Centauri aus, sodass es wirklich Dein Problem ist, wenn Du Dich nicht um Deine ureigensten Angelegenheiten als Pilot kümmerst.

<Ende Anhalter durch die Galaxis-Insider>

Ich habe die AIP 2 Jahre auf Papier gehabt, und beim Einsortieren habe ich natürlich mir angesehen, was da auf den Seiten steht. Mit Papier hätte ich es gemerkt. Heute würde ich es nicht mehr merken. Aber ich würde auch mit Freuden einen Prozess durchziehen und keinen Strafbefehl akzeptieren. Und da ich eigentlich immer auf der FIS-Frequenz bin, wäre eine fehlende Warnung davor natürlich auch ein Baustein meiner Argumentation.

Das Beispiel von Lutz ist aber das Richtige: Wenn ich einen einwöchigen Flugurlaub plane, dann kann ich typischerweise erst 3 Tage vorher sagen, wo ich wohl in etwa 7 Tage halbwegs VFR fliegen kann: Im Norden, Osten, Süden oder Westen. Und ähnlich, wie wenn ich mit dem Auto planen würde, halte ich es für eine vertretbare Erwartungshaltung, dass in Europa einheitlich über die Regel informiert wird. Dafür war SERA ein großer Schritt. Und es ist mir in Deutschland peinlich, ausländischen VFRlern eigentlich einen Sack voll Warnungen "about the Platzrunde and the Anflugblatt" o.ä. mitgeben zu müssen.



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Screenshot_20190827-224239.jpg

28. August 2019: Von Chris B. K. an Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu Bewertung: +3.00 [3]

Und ja: Dann ist auch "hochkomfortabel" das VFR SUP 15/19 in Form von Page 1 und Page 2 da. Siehe Screenshot.

Und genau das meine ich. Wie soll man als geneigter Pilot wissen, daß sich hinter der Überschrift "VFR SUP 14/19" irgendetwas verbirgt, was TMZ Wittmund heißt und was irgendwie Auswirkungen auf den Flug haben könnte? Dazu hätte man beim Einheften der Ergänzungen zur Loseblattsammlung, die nicht mehr stattfindet, weil es das bei der elektronischen Version nicht mehr gibt, sich vorab schon einen Überblick darüber verschaffen müssen welche Themen sich hinter welcher Nummer (hier: 14/19) verbergen.

Klar wurde das alles irgendwo veröffentlicht, aber das Passende in der Informationsflut auch zu finden, ist das Problem, wenn man nicht gerade per NOTAM drauf gestoßen wird, daß die VFR SUP 14/19 für meinen geplanten Flug von Belang ist und ich da noch einmal genauer nachsehen sollte.

Zusammenfassend: Fachliche Unfähigkeit (am Bsp. der TMZ Wittmund ohne NOTAM) sollte nicht noch durch Stillhalten belohnt werden. In der freien Wirtschaft heißt das dann schlicht „Feedback geben“. In diesem Fall fällt das Feedback halt massiv negativ aus, insb. auch deswegen, weil auch trotz des Feedbacks kein NOTAM nachgereicht wird.

28. August 2019: Von Alexander Patt an Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu Bewertung: +3.00 [5]

Ganz zuunterst, in einem verschlossenen Aktenschrank, in einem unbenutzten Klo, an dessen Tür stand: Vorsicht, bissiger Leopard!“

;-)

28. August 2019: Von  an  Bewertung: +0.67 [1]

Ich frage mich gerade, wie ich es jemals schaffen konnte, so viele Jahre in einer Zeit straffrei zu fliegen, in der ich a) selber jeden Pfenning beim Fliegen rumdrehen musste, b) es noch gar kein Internet gab und damit kein DFS-Homebriefing (und damit erst recht keine kostenlose AIP für zu Hause) und c) der Luftraum in Deutschland noch viel komplexer war, als heute.

Natürlich gab es die AIP nur am Flugplatz - alleine der Gedanke daran, die zu Hause zu haben wäre absurd gewesen.

Wenn man diesen Thread verfolgt, dann muss man den Eindruck gewinnen, als sei es zu dieser Zeit schlicht völlig unmöglich gewesen beim Fliegen nicht straffällig zu werden - man wurde ja durch die Umstände dazu genötigt.

Trotzdem hatte nicht nur ich das unermessliche Glück (offensichtlich), diese Jahrzehnte straffrei zu überstehen, sondern Alle meine Fliegerfreunde auch - wir müssen in einer Blase der Glückseligen gelebt und geflogen sein, die Rückblickend betrachtet unvorstellbar ist.

28. August 2019: Von ch ess an  Bewertung: +3.00 [3]

Tja, damals in der guten alten Zeit, da war es schon toll

Aber vielleicht muss ein 1-2h Flug keine Tagesaktivitaet werden.

Autofahren war auch mal eine Wahnsinnsaktivitaet. Und die ersten LKWs mussten Fahne/Lampentraeger vor sich herlaufen haben.

Wenn wir nur zurueckschauen, um Ideen fuer Gegenwart oder Zukunft zu erhalten ?

BTW Hat man in der guten alten Zeit TX Daten ausgewertet ? FR24 Daten fuer (private) Anzeigen genutzt ?

28. August 2019: Von  an ch ess Bewertung: +1.00 [1]

Dann wird es aber plötzlich eine ganz andere Diskussion. Aus dem hier vorherschenden "Die Gegenwärtigen Zustände sind unhaltbar und als Pilot wird man zur Illegalität genötigt" wird plötzlich "ich habe eine gute Idee, wie man das in Zukunft besser machen kann".

Und zum Thema "gute Idee": Lasst uns doch mal spasseshalber so tun, als bräuchten wir als Piloten keinen Staat, der jede Kleinigkeit für uns regelt!
Wenn das Verbreiten der Information aus der AIP so wichtig für uns ist, dann bekommen wir es doch aus selber ganz ohne Staat hin. Kann doch die AOPA, der DAeC oder ein anderer unserer Vereine machen. Die Urheberrechtsfragen lassen sich sicher lösen.

Es ist eine erstaunliche Tendenz (nicht nur) hier im Forum, dass gerade die die sich staatliche Eingriffe sonst besonders lautstark verbitten immer dann nach dem Staat besonders laut schreien, wenn sie ewas haben wollen!

28. August 2019: Von ch ess an  Bewertung: +3.67 [6]

Totaler Quatsch - es geht i.W. um die Verbreitung von Einschraenkungen, die dieser Staat uns aus diversen Gruenden auferlegt (C/D, EDR, TMZ, etc)

Dann soll er sie auch effektiv und effizient und ohne Kosten veroeffentlichen (statt verstecken und verkaufen)

Dann sorgt der innovative Wettbewerb im Nav Bereich ohne den Staat fuer den Rest. Passiert ja bei NOTAMs auch schon ;-)

Das ist die Basissituation. Du verdrehst das Problem.

Nachtrag : da an mich adressiert, bitte ich um Hinweise, wo ich mir staatliche Eingriffe verbeten habe. Ich glaube an einen schlanken und maessig, zielfuehrend & konsequent eingreifenden Staat. Weil die Alternativen m.E. schlechter sind. Ansonsten verbuche ich das unter billigem Ablenkungsmanoever

28. August 2019: Von Chris _____ an ch ess Bewertung: +4.00 [4]

Wir brauchen endlich Schilder in der Luft. Hatte Siemens da nicht mal was zur Befestigung....?

28. August 2019: Von Sven Walter an  Bewertung: +10.00 [14]

Dann wird es aber plötzlich eine ganz andere Diskussion. Aus dem hier vorherschenden "Die Gegenwärtigen Zustände sind unhaltbar und als Pilot wird man zur Illegalität genötigt" wird plötzlich "ich habe eine gute Idee, wie man das in Zukunft besser machen kann".

Das ist schon seit mehreren Seiten so, nur einer trollt ganz konsequent immer wieder aufgrund seines etatistischen Grundverständnisses unter Leugnung aller konstruktiven Vorschläge. Hier hat sicherlich niemand etwas gegen einen Staat, der auf zwei Frequenzen ADS-B anbietet und damit das Wetter mit aussendet, Mode-S nicht zuvor verpflichtend machte, PLBs statt ELT seit Jahrzehnten erlaubt, Frequenzen im Luftfahrtspektrum hochgezont in Maastricht, Köln oder Brüssel vergeben lässt, SERA noch ausweitet auf grenzüberschreitend noch mehr vereinfachtes legals Fliegen etc. Es geht nicht um die Drängung in die Illegalität, sondern vernünftige Regulierung mit Augenmaß. Sechs Seiten NOTAMS und eine Bezahlsperre für die AIP VFR sind dies nicht. Man muss schon äußerst borniert sein, um das zu verteidigen. Früher habt ihr vielleicht beim amtlichen Wetterdienst angerufen, heute ist Windy aktueller und grafisch besser aufbereitet, und mit ADS-B in mit Wetter sogar aktuell verfügbar (ADL ist klasse, aber die Auflösung dann doch büschn gerasteter als die FAA-Variante...).

Und zum Thema "gute Idee": Lasst uns doch mal spasseshalber so tun, als bräuchten wir als Piloten keinen Staat, der jede Kleinigkeit für uns regelt!
Wenn das Verbreiten der Information aus der AIP so wichtig für uns ist, dann bekommen wir es doch aus selber ganz ohne Staat hin. Kann doch die AOPA, der DAeC oder ein anderer unserer Vereine machen. Die Urheberrechtsfragen lassen sich sicher lösen.

Toll-ein-Andrer-machts. Mr. Deregulierung kann sich ja mal gerne für die Gemeinschaft einbringen. AOPA und DAeC könnte man auch gerne nach dem Vorbild der BGA beleihen, aber ich befürchte, dass da gewisse Etatisten immer nur das Missbrauchspotential sähen, nicht den Effizienzgewinn.

Es ist eine erstaunliche Tendenz (nicht nur) hier im Forum, dass gerade die die sich staatliche Eingriffe sonst besonders lautstark verbitten immer dann nach dem Staat besonders laut schreien, wenn sie ewas haben wollen!

Whataboutism. Die Bezahlsperre ist total panne, gegen maßvolle, sprich proportionale, Regulierung hat hier keiner was. Aber Paragraphenhuberei, das kann einer ganz besonders gut. Der sucht sogar Rennbooturteile raus vom BVerwG, bezeichnet dessen Richter dann aber als Verfassungsrichter. Der würde auch die Reichsjudenfluchtverhinderungsordnung (Verzeihung, wir wollen ja nicht rechtshistorisch werden, ich meine natürlich die Flugleiterpflicht) rechtfertigen, weil er nix anderes kennengelernt hat...

28. August 2019: Von Sven Walter an Sven Walter Bewertung: +5.00 [5]

Nochmal ein altes Zitat, allgemeinerer Natur:

"Dass ich mal ein SVP-Interview zitieren würde... aber da der Mann die (für mich entscheidende) Passage gut formuliert hat:

https://www.solothurnerzeitung.ch/schweiz/adrian-amstutz-heute-prasseln-immer-neue-regulierungsberge-auf-die-piloten-ein-131717443
"Wie stellen Sie sich das vor?
Die Regulierungen müssen darauf beschränkt werden, was wirklich reguliert werden muss. Klar können wir heute nicht mehr praktisch ohne Regulierungen herumfliegen wie vor 70 Jahren. Heute prasseln aber in kurzen Zeitabständen immer neue Regulierungsberge auf die Piloten ein, dass sie diese kaum mehr verarbeiten können. Dadurch erhöht sich zwar die Sicherheit der Regulationsbürokratie, aber nicht die der Piloten.
Weshalb?
Die Regulierungsbehörden – das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) und die Europäische Agentur für Flugsicherheit (Easa) – werden immer grösser. Sie produzieren immer mehr Regulierungen – mit einem Ziel: Dass man ihnen keine Fehler nachweisen kann, wenn etwas passiert. Das Ziel ist aber nicht die Sicherheit der Regulierer in ihren Büros, sondern die Sicherheit von Piloten und Passagieren."
Sicherheit der Regulationsbürokratie - treffend formuliert."
Es geht um die Sicherheit der Regulationsbürokratie, nicht die Flugsicherheit.
28. August 2019: Von  an Sven Walter Bewertung: -0.67 [1]

Man muss dieses Forum einfach herzallerliebst haben:

"Das gibt es mal wieder nur in der Luftfahrt", "Nur wir Piloten werden so benachteiligt", "Stellt euch mal vor, dass wäre anderswo auch so", "In allen anderen Bereichen wäre es völlig unvorstellbar, dass so was nicht kostenlos online verfügbar ist", ...

"Äh - doch - ist in anderen Bereichen auch so"

"Jetzt sucht er sogar Rennbooturteile raus"

You made my Day!

28. August 2019: Von ch ess an  Bewertung: +1.00 [1]

Die als Zitate genannten Textblcke finden sich nicht auf dieser Seite.

Bitte keine Unterstellungen (zweite Bitte)

28. August 2019: Von Alexander Patt an Alexander Patt Bewertung: +1.00 [1]

Ich hab‘ hier natürlich schon kritikwürdiges geschrieben, aber eine negative Bewertung für die Vervollständigung eines Douglas Adams Zitats...?

28. August 2019: Von Chris _____ an Alexander Patt Bewertung: +1.00 [1]

Ich hab dir noch einen grünen Punkt zum Trost angefügt.

Habe Douglas Adams noch zu seinen Lebzeiten bei einer Lesung erlebt. Ein genialer Typ, und sehr sympathisch.

28. August 2019: Von Alexander Patt an Chris _____

Woow, da bin ich aufrichtig neidisch!

28. August 2019: Von Sven Walter an  Bewertung: +2.00 [4]

Bei deinen Zitierfähigkeiten muss man sich wirklich fragen, was für ein wissenschaftliches Hochschulstudium du mal bestanden haben sollst.

Das färbt halt auch auf die ab und an guten Beiträge von dir ab - man kann dich schlicht nicht ernst nehmen. Argumentative Fähigkeiten kann man dir bei solchen Absonderungen auch nicht mehr attestieren, jede Pro und Kontra - Debatte von Siebtklässlern im Religionsunterricht hat da mehr intellektuelle Redlichkeit. Muss wohl branchenüblich sein ;-).

Das Konzept Sicherheit nicht verstanden. Das Konzept Barrierefreiheit nicht verstanden. Das Konzept geringerer volkswirtschaftlicher Transaktionskosten durch IT nicht verstanden. Jura nicht verstanden. Nur Whataboutism und "ich hab da mal eine Regel auswendig gelernt". Da ist in Bildung und Sozialisation verdammt viel schiefgegangen. Der Troll braucht wohl Aufmerksamkeit.

28. August 2019: Von  an Sven Walter

Da Du ja wohl implizieren willst, dass Du das Alles viel besser kannst, wärst Du eventuel ja so nett, dass Du den Beleg für folgende Unterstellung liefern könntest:

Der sucht sogar Rennbooturteile raus vom BVerwG, bezeichnet dessen Richter dann aber als Verfassungsrichter.

Wäre nett ...

Und, um in Deiner Diktion zu bleiben:

Bei deinen Zitierfähigkeiten muss man sich wirklich fragen, was für ein wissenschaftliches Hochschulstudium du mal bestanden haben sollst

Wer den Unterschied zwischen wissenschaftlichem Arbeiten und Diskussionsforen im Internet nicht erkennt, der hat gaaaaaanz viel nicht verstanden!

28. August 2019: Von Sven Walter an  Bewertung: +0.00 [2]

Lieber Sven,

ich respektiere Deine Meinung, aber es ist eben Deine Meinung. Als wenn ich mich richtig einnere durchaus rechtlich Gebildeter weisst Du doch sehr genau, dass es unser Rechtssystem heute explizit anders sieht - und die durchaus gefestigte Rechtsprechung des BVerwG als "schlicht nicht zu rechtfertigen" zu bezeichnen fände ich schon bei Verfassungsrichtern eine relativ starke Aussage.

Ich fände es von Dir daher nur fair, wenn Du neben Deiner eigenen Meinung hier auch z.B. BVerwG 3 C 21.12 zitieren würdest, in dem das BVerwG eben genau explizit sagt, dass es prinzipiell schon in Ordnung ist, dass die Veröffentlichung etwas kostet, so lange es nicht unzumutbar ist, sich davon Kenntnis zu schaffen.

So sagt es z.B.: "Dass der Erwerb eines unter Urheberrechtsschutz stehenden Regelwekes kostenpflichtig ist, bedeutet nicht per se eine unzumutbare Erschwernis des Zugangs" und hält in diesem Fall eine Fahrt von Bremen nach Lübek zur kostenlosen Einsichtnahme für zumutbar*.

Eine AIP oder ein Luftfahrthandbuch sollte zumindest an jedem Verkehrslandeplatz zur Einsichtnahme durch Piloten vorliegen. In so fern ist auch die Einsichtnahme dort zumutbar.

Wie gesagt: Deine persönliche Meinung in allen Ehren, aber unsere Gerichte sehen es halt anders!

Florian

* und um es gleich zu sagen: In diesem Urteil ging es nicht um eine Ordnungswidrigkeit, weil der Kläger ursprünglich eine Ausnahmegenehmigung beantragt hat, um gerade die Ordnungswidrigkeit zu vermeiden. Wäre er mit seinem Boot einfach losgefahren, dann wäre es exakt der gleiche Fall.

Gestern 19.17 h. Du hast es noch nicht editiert oder gelöscht. Gern geschehen.

Fehlende intellektuelle Redlichkeit - wenn du es im Studium richtig gemacht hast, wird dir die Diskrepanz zum eigenen Debattierstil hier vielleicht noch auffallen. Auch in einem Forum sollte man keinen geistigen Dünnpfiff produzieren, wie Whataboutism und Leugnung der ganzen konstruktiven Beiträge der Mitdiskutanten. Du hast also die Wahl zwischen Troll oder beharrlicher Uneinsicht in Quatsch. Your choice.


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