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183 Beiträge Seite 1 von 8
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Auf jeden Fall landet sich die 172 einfacher bei heißer Piste. Im Flug würde ich sagen, dass die PA28 weniger empfindlich ist.
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Das stimmt allerdings. Bei 40 Grad über der Bahn schwebt eine PA-28 forever wenn Du auch nur 5 Knoten zu schnell ankommst. Darum ist präzise Speed wichtig. Die 172 setzt sich schneller hin weil der Bodeneffekt weniger stark wirkt.
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Kommt auf die PA 28 an: Die älteren Cerokee-Baureihen mit dem Hershey-Bar-Flügel gleiten im Final wie ein Gullydeckel, da muß man eher noch das Gas etwas stehenlassen.... Bei der genannten Archer 3 ist das lange Ausschweben aber, wie von Alexis erwähnt, sicher korrekt.
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Die dicken Flügel hatte ich auch mal in einer Arrow II. Die haben wenig Probleme mit "schweben" bei heißer Bahn. Aber ich würde die Dichtehöhe über der Bahn bedenken, wenn es drußen ca 35 Grad im Schaffen sind. Über der Bahn sind es dann locker 50 Grad und mehr. Da kommen "nette" Zuschläge zusammen beim Start zusammen (Bahnlänge)
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Hallo. Das sind mal echt viele Rückmeldungen innerhalb eines halben Tages. :)
Danke für die vielen Tipps.
Ja ich bin kein schönflieger. Wind ist mir total egal und lande die PA28 auch bei 15kt crosswind im Slip. Aber wenn es mittags um 14.00 Uhr bei 35 Grad auf die Stecke geht wird mir etwas unwohl. Das ist nicht mit der art von unwohl sein zu vergleichen das mir schlecht wird sondern einfach unwohl sein. Wenn ich den Schein in der Tasche habe möchte ich gerne mit meiner Frau und meinen beiden Kindern mal wegfliegen. Und ich versuche mir vorzustellen das die auch gerne ruhig fliegen wollen. Das mit der Höhe ist richtig. Man kann es sich aber nicht immer aussuchen. Und während meiner Prüfung schon gar nicht. Ich denke der Prüfer wird einen ins bis ins Mark prüfen.
Vielleicht ist es auch das man so oft es nur geht in thermik der fliegt. Damit man sich einfach daran gewöhnt. Die Drehung in der hochachse ist ja was ganz anderes was man beim Autofahren nicht hat. Ist es euch auch so ergangen?
Lg Steffen.
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Ja. ich meinte die „tapered wing“-Versionen ab 1974!
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Ja auf jeden Fall musst du dir 1000% sicher sein dass es dir nicht mehr Unwohl ist beim fliegen. Die Paxe werden das schnell merken und dann wird's nich so toll. Erst wenn du dir wirklich sicher bist auch nach bestandener Prüfung solltest du deine Familie mitnehmen. Wenn diese dann noch Unwohlsein verspüren musst du als Pilot Ihnen die Angst nehmen können. Geht halt nur wenn du selber Herr der Lage bist . Immer dran denken " fliegen ist das schönste Hobby der Welt"
Wieso kannst du die Strecke in der Prüfung nicht selber planen? Du kriegst doch nur die Wegpunkte. Und wie du dort hin kommst ( Radiale, koppelnav. Oder terrestrisch)und in welcher Höhe solltest eigentlich du entscheiden und planen können. Ist quasi auch eine Prüfung. Spätestens wenn der Prüfer was sehen will ( notlandung, Stall, turns) ist der Flugplan von dir eh für'n Arsch.
Oder habe ich was falsch verstanden?
Gibt dir der Prüfer die Höhe vor?
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Das ist einfach Übungssache. Ich bin heute geflogen und nach dem Start und im Sinkflug war es unterhalb 4000 Fuß teilweise sehr bockig ... und ich hatte einen Passagier dabei, der noch nie in kleinen Flugzeugen geflogen ist ... fand der auch nicht toll.
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Fliege lieber mit deiner Familie im Herbst bei ruhigen schönen Wetter, bevor sie einen Schock bekommen und dann gar nicht mehr mit dir fliegen wollen. Bis dahin schön üben. Viel Erfolg für die Prüfung!
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Vielen Dank euch allen. Ich denke auch das es einfach Übung und Erfahrung bedarf. Vom Himmel ist schließlich noch kein Meister gefallen.
Lg Steffen
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Vom Himmel ist schließlich noch kein Meister gefallen.
Befürchte doch. Ziemlich viele sogar, leider.
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Ja! Sogar ein Weltmeister im Kunstflug (1986).
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Steffen, zunächst einmal alles Gute für die Prüfung!
Dem Ratschlag, zunächst einmal solo ein paar Stunden Erfahrung zu sammeln, schliesse ich mich an.
Deine Karriere als Privatpilot beginnst Du mit einem vollen Sack „Glück“ in der einen Hand, und einem leeren Sack „Erfahrung“ in der anderen Hand.
Am Ende Deiner Karriere ist der Sack mit Glück leer und der Sack mit Erfahrung voll.
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Besser der Sack mit Glück wird nie ganz leer ;)
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Hallo Steffen,
mach Dich nicht verrückt wegen der Thermik!
Dein Prüfer merkt ja, wenn es bockig ist und wird dies bei seiner Beurteilung berücksichtigen.
Auf ein anderes Muster würde ich nicht wechseln. Das bringt nicht viel Besserung in Bezug auf die Thermik und bringt dagegen zu viel Neues im Handling.
Ich würde Dir vorschlagen, vor oder nach Deiner bestandenen Prüfung ein paar Stunden in der Thermik alleine zu fliegen, bis Du Dich damit wohl und vertraut fühlst. Das gibt Dir dann die innere Ruhe, die Du später brauchst, wenn Du mit Deiner Familie fliegst. Letzteres würde ich im Sommer nur am frühen Vormittag tun - damit Du es Deinen Passagieren nicht verleidest.
Vor der Prüfung war ich auch sehr angespannt. Auch hatte ich während der Prüfung sogar ein Problem mit der VOR Navigation. Ich dachte schon, ich wäre deswegen durchgefallen. Aber letztendlich hat es doch ausgereicht und ich habe die Lizenz zum lebenslangen Üben bekommen. ;-)
Aus meiner Sicht hatte mein Prüfer damals sehr viel Wert auf die Flugvorbereitung und "good airmanship" gelegt. Als es mal nicht gepasst hatte (VOR), habe ich ihm einen Plan B vorgeschlagen. Es war alles sehr fair.
Vielleicht hat es in diesem Zusammenhang auch geholfen, dass ich ihm immer erzählt habe, was ich gerade tue (z.B. "Geschwindigkeit geprüft, Klappen hoch", "Motorinstrumente ok"), das Emergency Briefing vor dem Take off, das Anflug Briefing im Flug.... immer den nächsten Schritt vorzubereiten (z.B. Frequenzen schon eindrehen, Karte vorbereiten...).
Mach Dich nicht verrückt! Wenn Du nicht bereit für die Prüfung wärst, hätte Dich Dein Fluglehrer nicht zur Prüfung angemeldet.
Viel Erfolg bei der Prüfung!
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Morgens fliegen ist das Geheimnis dabei.
Auch dazu muss man die Familie natürlich erst mal motivieren. Aber wenn man einen ruhigeren Flug in Aussicht stellt, klappt auch das.
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Mach Dich nicht verrückt! Wenn Du nicht bereit für die Prüfung wärst, hätte Dich Dein Fluglehrer nicht zur Prüfung angemeldet.
Den Satz würde ich auch unterschreiben, auch wenn ich eine Klasse kleiner unterwegs bin. Damals bei meiner praktischen Prüfung war der erste Satz des Prüfers: "Du bist mit Flugauftrag ja schonmal alleine hier hin gekommen. Also mußt du fliegen können."
Was mir damals geholfen hat war ein Prüfungstermin am frühen Nachmittag. Ich bin also morgens zur Prüfung geflogen, habe dann erst einmal Mittagspause gemacht und direkt nach der Mittagspause, in der ich die Flugplanung für den Prüfungsflug in Ruhe gemacht habe, ging die Prüfung los.
Mit Hin- und Rückflug habe ich es an dem Tag insg. auf gut 5 Stunden Flugzeit gebracht. Da war die Mittagspause (Flugplatz hatte Mittagsruhe) echt zu gebrauchen.
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Damals bei meiner praktischen Prüfung war der erste Satz des Prüfers: "Du bist mit Flugauftrag ja schonmal alleine hier hin gekommen. Also mußt du fliegen können."
Das ist allerdings ungewöhnlich, das würde ich als Lehrer nie machen. Also eine Schülerin solo zur Prüfung zu schicken. Aus mehreren Gründen.
1.) Fällt die Schülerin durch die Prüfung, müsste die Prüferin der Schülerin einen Flugauftrag geben, obwohl sie just zuvor festgestellt hat, daß sie diese Schülerin für das eigenverantwortliche Führen des Flugzeugs für nicht geeignet hält. Dieses mögliche Dilemma würde ich zumindest keiner Prüferin auferlegen wollen.
2.) Besteht die Schülerin die Prüfung, ist es zumindest oft diskutiert, ob sie nach bestandener Prüfung noch Schülerin ist (also einen Flugauftrag bekommen darf), oder ob die Ausbildung abgeschlossen ist, und die frische Pilotin erst mit Erhalt ihres Scheines wieder fliegen darf. Im letzteren Fall wäre ein Rückflug nach bestandener Prüfung nicht möglich. Ich kenne für beide Interpretationen eine LLB, die die jeweilige Auffassung vertritt, eine Beurteilung des Verwaltungsrechts maße ich mir nicht an.
3..) In der Nachbesprechung mit der Prüferin kann die Lehrerin wichtige Hinweise für die Qualitätskontrolle der eigenen Schulung bekommen. Diese Rückmeldung sollte am besten direkt erfolgen, gefiltert durch die Schülerin ist die Rückmeldung in der Regel weniger hilfreich, auch wenn sie warhaftig weitergegeben wird. Das ist für die Lehrerin unerlässlich, weil auch sie bei der Prüfung geprüft wird, und nur durch Feedback blinde flecken der eigenen Ausbildung erkennen kann. Darüber hinaus ist es bei einer nicht bestandenen Prüfung auch enorm wichtig, die Bereiche zu kennen, in der die Schülerin nachschulungsbedarf hat, aber auch, was in der Prüfung gut gelaufen ist.
4.) Auch die Lehrerin ist in der Nachbesprechung noch in der Lage, grenzwertige Leistungen der Schülerin im Gespräch mit der Prüferin in den Kontext der Ausbildung zu setzen, und so in einem Gewissen Grad eine Grenzwertige Entscheidung in die eine- oder andere Richtung zu beeinflussen. Nicht immer resultiert eine erfolglose Prüfung ja aus Nichtkönnen der Schülerin, manchmal ist auch die Kommunikation zwischen Prüferin und Schülerin
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2.) Besteht die Schülerin die Prüfung, ist es zumindest oft diskutiert, ob sie nach bestandener Prüfung noch Schülerin ist (also einen Flugauftrag bekommen darf), oder ob die Ausbildung abgeschlossen ist, und die frische Pilotin erst mit Erhalt ihres Scheines wieder fliegen darf. Im letzteren Fall wäre ein Rückflug nach bestandener Prüfung nicht möglich. Ich kenne für beide Interpretationen eine LLB, die die jeweilige Auffassung vertritt, eine Beurteilung des Verwaltungsrechts maße ich mir nicht an.
Zumindest in diesem Punkt wurde die Verordnung über Luftfahrtpersonal vor einigen Jahren vom Gesetzgeber präzisiert. Der Rückflug nach bestandener Prüfung an den Startort ist der einzige Flug, der vor Erhalt der Lizenz durchgeführt werden darf.
§22 Absatz 2 LuftPersV: "Im Zeitraum zwischen dem Bestehen der praktischen Prüfung zum Erwerb einer Erlaubnis und der erstmaligen Erteilung der Erlaubnis sind Alleinflüge nicht zulässig, mit Ausnahme des Rückfluges zum Startort nach bestandener Flugprüfung." Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/luftpersv/__22.html
Wo ich aber das viel größere Problem sehe: Wie ist der psychische Zustand des Prüflings nach einer nicht bestandenen Prüfung? Also mal ganz ab von der Frage, ob der Prüfer jemandem einen Flugauftrag ausstellen kann, obwohl er gerade festgestellt hat, daß der Prüfling generell nicht gut genug fliegen kann. Kann der Prüfling in der Situation noch fliegen?
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Malte,
zu 1: Als Prüfer würde ich einem Prüfling grundsätzlich keinen Flugauftrag für den Rückflug erteilen, unabhängig davon, ob die Prüfung bestanden wurde oder nicht. Da muss man die Rollen "Prüfer" und "Lehrer" schon trennen, und wenn ich z.B. kein Lehrer in der ATO des Schülers bin, dürfte ich das auch gar nicht. Aber natürlich darf der FI dem Schüler auch vorab einen Flugauftrag für den Rückflug erteilen, der allerdings ungültig wird, wenn die Prüfung nicht bestanden wurde, s.u.
zu 4.: Nicht immer resultiert eine erfolglose Prüfung ja aus Nichtkönnen der Schülerin, manchmal ist auch die Kommunikation zwischen Prüferin und Schülerin
Ich bin immer wieder überrascht, wie viele Prüfungskandidaten mir glaubhaft versichern, dass sie das Prüfungsprogramm noch nie in ihrem Leben gesehen haben. Die Übungen und Standards sind vorher zu 100% bekannt, und wenn ich (als FI) jemanden zu einer Prüfung schicke, mache ich entweder vorher einen "mock-checkride" mit ihm, oder (bei guten Leuten) zumindest ein genaues Briefing des Programms. Beim PPL ist "Flug zum Ausweichflugplatz" so ein beliebter Punkt: Da höre ich regelmäßig ein "wie, ernsthaft, jetzt?", gefolgt von ziemlicher Planlosigkeit.
Wenn es dann aber tatsächlich mal ein "fail" gibt, müssen das schon gravierende Defizite sein. Und "Airmanship" steht letztendlich über allem. Ich kann mir da eigentlich kein Szenario vorstellen, bei dem das von einem Kommunikationsproblem herrührt, bzw. ich mich als Prüfer vom ausbildenden FI zu einer anderen Entscheidung motivieren lassen könnte. Bei einem "fail" reden wir nicht von 160 ft Höhenverlust beim Steep Turn unterm Cu oder dem falschen Readback einer Clearance.
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Der „Rückflug nach Nichbestehen“ ist sowohl juristisch als auch psychologisch in der Theorie tatsächlich ein Problem. In der Praxis habe ich allerdings noch von keinem einzigen Fall gehört, in dem es dazu gekommen wäre.
Ich vermute, dass FIs/Schulen nur solche Schüler mit Flugauftrag zur Prüfung fliegen lassen, bei denen auf Grund der in der Ausbildung gezeigten Leistung ein Bestehen der Prüfung sehr wahrscheinlich ist.
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Vielen Dank, I stand corrected.
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Ist es bzgl. der PPL-Prüfung nicht sehr selten, dass der Prüfling zur Prüfung fliegen muss?
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Im Bereich des Luftamt Südbayern ist das Daily Business. Die Prüfungen sind fast alle in Oberschleißheim, die Schüler aus Ingolstadt, Erding, ... fliegen Solo rüber und wieder zurück (bei bestehen).
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Für Landshut (auch LA Süd) trifft das nicht zu. Die Prüfer kommen immer nach EDML.
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