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26. Juni 2018: Von Florian S. an ch ess Bewertung: +1.00 [1]

Im Kontext der DSGVO reicht ein berechtigtes Interesse, dies duerfte bei einem Vercharterer darlegbar sein fuer Positionsdaten.

Woraus leitest Du das ab?

Nach Erwägungsgrund 43 der DSGVO ist bei Koppelung eines Vertrages an die Einwilligung in die Datenverarbeitung das Prinzip der Zwanglosigkeit nur dann nicht verletzt, wenn diese Einwilligung zur Erbringung der Leistung notwendig ist. Das Prinzip des „berechtigten Interesse“ dass es vorher im Datenschutz gab ist damit in meinen Augen deutlich beschnitten worden.

Notwendig für die Leistungserbringung bei einem Vercharterer sind sicher Informationen, die zu Abrechnungszwecken gebraucht werden. So lange ich den Flieger nicht per KM bezahle wird ein kontinuierliches Tracking des Flugwegs aber sicher nicht zur Abrechnung gebraucht. Das gilt insbesondere für solche Daten, wie die Flugwegaufzeichnung in GPSen, FLARMs, etc. die der Vermieter selber regelmäßig gar nicht ausliesst - dennoch ist er natürlich für deren Erhebung und Speicherung verantwortlich.

Die Diskussion, ob schon der Empfang solcher Daten nach TKG illegal ist, ist natürlich eine ganz andere - aber die AOPA hat sich ja in ihrer Stellungnahme explizit nicht auf das TKG sondern die DSGVO bezogen.

Nach der Lektüre der letzten dutzenden Seiten dieses Threads bleibt bei mir der Eindruck:
Der Versuch der AOPA, unter Verweis auf die DSGVO das Geschäftsmodell von FR24 zu unterbinden, ist mit Atombomben auf Mücken geschossen. Wer auch immer eine politische Kampagne gegen FR24 fahren wollte, hat dabei nicht bedacht, wie viel Kollateralschaden die hier vertretene Rechtsauffassung bei den Mitgliedern und Beitragszahlern der AOPA anrichten kann.
Auch und gerade wenn die AOPA der Meinung ist, dass ihre Rechtsauffassung nun mal richtig und damit alternativlos ist, hätte ich mir gewünscht, dass sie auf Basis dieser Erkenntnis zuerst für ihre betroffenen Mitglieder die einen entsprechnden GPS-Navigator, Flarm, etc. betreiben eine Lösung sucht und dann - wenn noch Zeit und Energie ist - sich mit Flight-Tracking-Diensten beschäftigt.


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