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19. Juni 2018: Von Chris _____ an Markus Doerr Bewertung: +2.00 [2]

Bei einer FlugLINIE mit hunderten Passagieren könnte man schon ein öffentliches Interesse bejahen. Auch bei einer Buslinie oder einem Kreuzfahrtschiff. Das ist einfach eine andere Kategorie als Privatflugzeuge.

Zumal der Rückschluss auf einzelne Personenbewegungen bei Linienflügen nicht möglich ist ohne die Passagierliste, und der Flugverlauf auch keine individuelle Entscheidung des einzelnen Passagiers ist.

Auch der Persönlichkeitsschutz ist ja abgestuft, zB darf man sehr wohl in einem öffentlichen Raum fotografieren, und wenn im Hintergrund zufällig jemand dabei steht, hat dieser auch nicht das Recht, deshalb die Veröffentlichung des Fotos zu verbieten. Das gilt erst recht für Personen des öffentlichen Lebens, zB Politiker. So zumindest mein Kenntnisstand.


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