Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

14. Mai 2018: Von Lutz D. an Florian S.

Meine Guete, glaubst Du diesen Quark eigentlich selbst?

Selbst wenn es so waere wie Du schreibst, waere natuerlich die Erleichterung fuer VFR only Piloten bedeutend gewichtiger, als der Umstand, dass Lizenzaufsteiger ein zweites Mal die LP Proficiency nachweisen muessten.

Was Du schreibst ist aber dennoch schlicht nicht einschlaegig, weil das AMC1 sehr klar regelt, dass die competent authority das delegieren darf an einen language assessment body. Wo der auf der Welt sich befindet, ist von der EASA nicht geregelt und fast alle anderen CAA's delegieren eben auch an language assessment bodies aus anderen Mitgliedsstaaten und erkennen die dortige Zulassung als gleichwertig an, was ebenfalls den AMC nicht entgegensteht.

14. Mai 2018: Von Florian S. an Lutz D.

EASA-Regeln gelten nicht nur, wenn sie uns gerade in den Kram passen.

Ja, es steht jedem ausländischen (also EU-inländischen) assessment body frei, sich beim LBA „akkreditieren“ zu lassen. Alles andere wäre vertragswidrig.

Nein, es gibt auch in den AMC keine Vorschrift, welche die zuständige CA von ihrer Aufsicht über den assessment body entbindet, wenn eine andere CA diese ausübt. Es ist schlicht nicht vorgesehen, dass innerhalb der EASA assessment bodies von einer CA beaufsichtigt werden, aber für verschiedene CAs tätig sind. Es wäre für die EASA einfach gewesen, dies so zu regeln (zwei Worte in den FCL hätten genügt) - aber offensichtlich wollte das die EASA eben gerade nicht.

Ja, das ist dämlich, aber eine EASA Regel, welche die nationalen CAs befolgen müssen.

Wir sollten für vernünftige Regeln der EASA kämpfen und nicht nach gutdünken unsere CA entweder dafür kritisieren, dass sie viele EASA-Findings bekommt oder dafür, dass sie sich an EASA-Regeln hält, die uns nicht passen.
Es gibt sicher viel Verbesserungsbedarf beim LBA - aber es dort zu kritisieren, wo es sich nur an Recht und Gesetz hält schwächt unsere Position als Piloten massiv...

14. Mai 2018: Von Lutz D. an Florian S.

Wo genau wird gefordert, dass die Aufsicht unmittelbar sein muss? In den AMC steht nur, dass delegiert werden darf und welche Vorgaben die bodies einzuhalten haben.

Und nochmal - warum keine Erleichterung fuer VFR?

14. Mai 2018: Von Lutz D. an Florian S.

Nachtrag: Habe mir das Formular des LBA zur Akkreditierung angeschaut - wusstest Du, dass Einzelpersonen zur Abnahme von Verlaengerungspruefungen Lvl 4 ueber Raeumlichkeiten in der Bundesrepublik verfuegen muessen???

Das ist einfach Steinzeit, in jeder Hinsicht.

14. Mai 2018: Von Markus Doerr an Lutz D.

Mal was anderes. Deutsch ist ja keine offizielle ICAO Sprache wie englisch, russisch, chinesisch, spanisch, portugisisch oder französisch.

Eigentlich darf es dann keine Eintragung geben, oder?


5 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang