Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

25. Januar 2018: Von Tee Jay an Ingo-Julian Rösch Bewertung: +1.00 [1]

Dabei gibt es eine gewisse Tendenz in der Rechtsprechung, dass ohne Handlungspflicht auch kein Mitverschulden besteht.

So lange man übrigens Flugleiter hat, können diese fahrlässig handeln, wenn sie etwas falsches sagen (...) aber eben auch dann, wenn sie gar nichts sagen, obwohl sich eine potentiell gefahrgeneigte Situation ergibt bzw. nach allgemeiner Verkehrsanschauung für den Flugleiter ergeben müsste.

Hier widersprichst Du Dich. Ein Flugleiter an einem unkontrollierten Platz ist weder Teilnehmer noch zur Beobachtung des Luftverkehrs verpflichtet. Dieser kann auch gar nicht Positionsmeldungen (auch nicht ungefähre) wiedergeben, tut er es doch, trägt er ebend genau falsch vor, so wie Du es schreibst. Er muss noch nicht einmal funken oder in seinem tollen Turm sitzen sondern meinetwegen auf einer Liege hinter dem Hangar oder im Restaurant oder im Feuerwehrauto hin und her fahren. Sämtliche Informationen wie z.B. Kennung und Departure sind nach Gesetz nach der Landung zu übermitteln. Es dürfte also ziemlich schwer bis unmöglich sein, einem Flugleiter eine Fahrlässigkeit durch Unterlassung eines Funkspruches nachzuweisen.

Um es zugespitzt zu formulieren: Auch wenn sich zwei Flugzeuge gleichzeitig im Endanflug befinden, muß ein Flugleiter dieses nicht zwangsläufig sehen (weil er gerade Schreibarbeit macht oder oder oder). Sieht er das doch, dann ist er klar zum Hinweis zur Abwendung von Gefahr für Leib und Leben verpflichtet (und auch nur dann) so wie jeder andere auch (z.B. ein anderer Pilot in der Platzrunde). Und selbst hier sollte man vorsichtig mit Anweisungen sein. Ein "ich sehe zwei Maschinen im Endanflug, regelt das untereinander!" halte ich persönlich für besser als ein "D-XXX dreh ab!". Weil kommt es nach so einem Callout zu einem Unfall, ist er wie in Bremgarten mit seinem "continue" mit dabei.

Side-Story aus Lüli: Da gab es eine Flugleiterin, die immer sagte "kein Verkehr" oder "kein gemeldeter Verkehr". Bis ich ihr einmal steckte, daß Sie das gar nicht beurteilen kann und möglicherweise andere - und vor allem sich selbst durch diesen Spruch gefährdet. Was, wenn nach so einem Spruch, doch zwei Midair kollidieren? Eine Verpflichtung zum Melden einer Flugbewegung bei einem Flugleiter gibt's nicht. Aber ich könnte Ihr gerne künftig immer stets melden, wenn ich "Verkehr" gehabt habe ;-)

Nachtrag: Um es in aller Deutlichkeit zu schreiben: Wir Piloten funken unter uns und nicht mit einem Flugleiter, der auch ganz einfach stumm bleiben kann (und sollte!). See & Avoid, Blindmeldung(en), Landen. Und wer meint "ein Flugleiter sei nützlich", der sollte sich um seinen Beitrag bei der Frage um diese erbärmliche Flugleiterpflicht kräftig an die eigene Nase packen.


1 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang