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25. Januar 2018: Von Ingo-Julian Rösch an Tee Jay Bewertung: +1.00 [1]

Noch zur Sache in Bremgarten:

https://www.bfu-web.de/DE/Publikationen/Untersuchungsberichte/2009/Bericht_09_3X135_YAK3+UL_Bremgarten.pdf?__blob=publicationFile

Seite 12 mitte. Die BFU ist der Meinung der Flugleiter hätte auf den Verkehr hinweisen müssen. Das dürte auch den Vorwurf der fahrlässigen Tötung begründet haben (uns nicht, dass er irgendwelche unwirksamen Freigaben gab). Die Fahrläsisgkeit dürfte daher im Unterlassen gelegen haben. Nachdem es aber keine festgeschrieben kodifizierte Handlungspflicht des Flugleiters gab, folgte dann die geringe Schuld und die Einstellung gegen Auflage.

Dass die BFU nicht nach Schuldigen sucht ist mir bekannt. Aber die Ausführungem der BFU sind ein Anhalt dafür was erwartet werden kann. Wir diese Erwartung nicht erfüllt haben wir - vereinfacht - eine juristische Fahrlässigkeit. Das beurteilt dann erst die Staatsanwaltschaft und später der Richter.

VG gute Nacht

25. Januar 2018: Von Tee Jay an Ingo-Julian Rösch

Was die BFU schreibt ist eine Sache, was am Ende in einem Straf- oder Zivilprozess durch andere Gutachten und dem Richter daraus gemacht wird, eine andere. Siehe den beigefügten Fall aus Aschaffenburg. Dort hat die BFU auch von einer "gegenseitigen Verpflichtung zur Luftraumbeobachtung geschrieben". Das Gericht ist dem nicht gefolgt, weil es eine Maschine in der Platzrunde positionierte (auch wenn die tatsächliche Position weitab von der veröffentlichten Platzrunde war) und abwägte zwischen Landevorbereitung und Luftraumbeobachtung. Die andere Maschine wurde außerhalb der Platzrunde verortet, die dann "wie ein Geisterfahrer" der anderen entgegen kam.

Sogesehen ist es schade, daß es in Bremgarten zu keinem Hauptverfahren und zu keiner juristischen Aufarbeitung beim Flugleiter gekommen ist, zumindest ist mir in dieser Hinsicht nichts bekannt. Vielleicht gab es noch ein Zivilverfahren?


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