Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

9. November 2017: Von Patrick Whiskey Echo Yankee an Markus Doerr

Es kommt darauf an, ob du eine Luftfahrtunfallversicherung hast. Normale Unfallversicherungen schließen das Luftfahrtrisiko als Pilot grundsätzlich aus. Siehe AGBs.

Bei der gesetzlichen UV (BG) hab ich noch nicht nachgeschaut, betrifft mich auch nicht.

Ich habe das auf Grundlage dieser Diskussion hier gestern noch einmal telefonisch angefragt - einmal beim Spitzenverband der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherungen DGUV und bei der für mich/meinen Arbeitgeber zuständigen VGB. In beiden Fällen haben die Ansprechpartner mir mitgeteilt, dass die Wahl des Verkehrsmittels im Kontext der gesetzlichen UV vollkommen irrelevant ist. Wie oben bereits beschrieben, kannst Du mit dem Skateboard, zu Fuß, auf dem Gehweg robbend oder mit dem Privatflugzeug anreisen - der Versicherungsschutz ist davon unberührt.


1 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang