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9. November 2017: Von Patrick Whiskey Echo Yankee an Markus Doerr

Es kommt darauf an, ob du eine Luftfahrtunfallversicherung hast. Normale Unfallversicherungen schließen das Luftfahrtrisiko als Pilot grundsätzlich aus. Siehe AGBs.

Bei der gesetzlichen UV (BG) hab ich noch nicht nachgeschaut, betrifft mich auch nicht.

Ich habe das auf Grundlage dieser Diskussion hier gestern noch einmal telefonisch angefragt - einmal beim Spitzenverband der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherungen DGUV und bei der für mich/meinen Arbeitgeber zuständigen VGB. In beiden Fällen haben die Ansprechpartner mir mitgeteilt, dass die Wahl des Verkehrsmittels im Kontext der gesetzlichen UV vollkommen irrelevant ist. Wie oben bereits beschrieben, kannst Du mit dem Skateboard, zu Fuß, auf dem Gehweg robbend oder mit dem Privatflugzeug anreisen - der Versicherungsschutz ist davon unberührt.


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