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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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7. November 2017: Von  an Alexander Callidus

>>> Dem Gericht ist nicht egal, wenn die Kosten dafür zur Hälfte von der Allgemeinheit getragen werden sollen.

Ich bin ja alles andere als ein Steuerexperte, aber das erscheint mir eine etwas verkürzte Darstellung. Wenn ich meine Steuerlast durch Werbungskosten mindere, dann (erscheint mir) halte ich die Formulierung "Kosten, die von der Allgemeinheit getragen werden sollen" für leicht irreführend.Wahrscheinlich ist sie trotzdem rechtlich korrekt ...

WARUM würde der Lamborghini akzeptiert und das Flugzeug nicht? Was könnte die Argumentation sein?

7. November 2017: Von Achim H. an  Bewertung: +2.00 [2]

WARUM würde der Lamborghini akzeptiert und das Flugzeug nicht? Was könnte die Argumentation sein?

Meines Erachtens letztlich ein Lobbyerfolg der Autoindustrie. Gerichte haben sich jahrelang mit der Frage beschäftigt, welches Automodell noch OK ist und welches übertrieben ist. E-Klasse geht weil das fährt der Richter auch, 911er aber nicht, etc. Irgendwann wurde alles übern Haufen geworfen und seitdem heißt es nur noch, dass das Auto aus einer Serienproduktion stammen muss.

Ich bin schon dafür, bei Werbungskosten klare Grenzen zu ziehen. Was immer geht ist das häusliche Arbeitszimmer, denn das haben alle Richter auch ;-)

Ich habe das Finanzamt manchmal sehr kleinlich, meist aber eher großzügig erlebt. Mein komplettes IR und HPA haben sie z.B. ohne Nachfrage anerkannt. Perfekt!

7. November 2017: Von  an Achim H.

@ Achim

Ja, wahrscheinlich ist das so. Aber ob diese Willkür auch vor höchsten Gerichten Bestand hätte. Intuitiv würde ich sagen, dass es rechtlich keine Rolle spielen dürfte, ob ich den 911 oder das Flugzeug nehme ...

So, und jetzt bin ich mal für 350 lm offline ... wegen low clouds im Auto :-)


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