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17. April 2017: Von Alfred Obermaier an Johannes König

Johannes, von Doppelbestrafung rede ich nicht. Einen Rechtsweg würde ich mir angesichts der meist wenig Luftfahrtaffinen Richter sehr gut überlegen. Ein Beispiel aus dem wahren Leben:

Eine Person erhielt vor einigen Jahren eine Anzeige als er aus der Luft eine Veranstaltung beobachtete. Im Ergebnis eine Geldstrafe im vierstelligen Bereich wegen Unterschreiten der Mindesthöhe von 2.000 ft GND, mangelhafte Flugplanung mit möglicher Gefährdung von Anderen. Dummerweise hält diese Person eine FI Rating, das er durch eine Nachschulung in einer ATO in den Fächern LR, Navigation mit anschließender Theorie Prüfung wieder erlangen konnte. Der Rechtsweg wurde in diesem Fall nicht beschritten. Während des Fluges bestand Funkverbindung mit FIS. Der Anzeiger war ein Polizist (dessen Aussagen bekanntlich vor Gericht "höherwertig" eingestuft werden).

Auf viel Nachsicht würde ich mich bei einem Verstoß nicht verlassen wollen.


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