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11. März 2017: Von Christian Schuett an Christian F.

">>Für das Flugwetter gibt es einige private Anbieter und den gesetzlich bestimmten Deutschen Wetterdienst (DWD),bei dem Flugwetterinformationen über automatische Systeme (Selfbriefing www.flugwetter.de, pc_met) abgerufen oder im Rahmen einer persönlichen telefonischen Beratung eingeholt werden können.<<"

Siehste, genau was ich oben geschrieben habe: Eingeholt werden koennen. Nicht eingeholt werden muessen.

"Am Ende eines jeden BFU-Berichtes bei dem das Wetter eine Rolle spielte, wurde versucht über Telefonprotokolle oder Login-Daten festzustellen ob der Pilot die entsprechende Flugvorbereitung durchgeführt hat. Das läuft nun mal NUR über den DWD... und leider nicht bei Topmeteo, Wetterzentrale, Autorouter, Eumetsat usw.... was natürlich nicht davon abhalten sollte diese Tools mitzunutzen."

Natuerlich untersucht die BfU alle relevanten Fakten, die zur Aufklaerung des Unfallgeschehens beitragen. Wenn Login-Daten beim DWD vorliegen, gehen sie davon aus, dass sich der Pilot uebers Wetter informiert hat. Wenn nicht, schaut man halt woanders, wie die Flugvorbereitung bezueglich Wetter aussah. Evtl. koennen die keine Nachweise finden (Cockpit ausgebrannt), dann kann es eben nicht beantwortet werden, so what? Nur weil keine Login-Daten beim DWD vorliegen, kann und wird niemand sagen, dass keine Wetterinfos eingeholt wurden.

Eigentlich ganz einfach....

Chris


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