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9. März 2017: Von Malte Höltken an Kevin Kissling Bewertung: +1.00 [1]

Nach NCO.GEN.135 müssen nur die Zulasusngsurkunde (certificate of registration) und das Lufttüchtigkeitszeignis (certificate of airworthiness) im Original an Bord sein (außer die wurden geklaut oder verloren, dann reicht eine Kopie bis die Originale wieder da sind). Wenn man nur lokal fliegen möchte reicht es, die Dokumente am Boden zu lagern.

Die GM1 NCO.GEN.135 erwähnt explizit die Möglichkeit, die nicht im Original mitzuführenden Dokumente elektronisch mitzuführen, wenn man den Zgang, Lesbarkeit und Nutzbarkeit zusichert.

Hier geht es zu den Air Ops Easy Access Rules zum nachlesen, Seite 1442ff.


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