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4. Januar 2017: Von Karpa Lothar an Norbert S.

Liest sich nach Anspruch auf Schadensersatz bzw Entschädigung für erhöhten Aufwand.

4. Januar 2017: Von  an Karpa Lothar

die speditionen arbeiten alle nach den allg. sped-bedingungen. da wird nur für grobes fahrlässiges verhalten seitens des speditörs gehaftet. die versicherungsexperten hier können da bestimmt auskunft geben. ich hatte das problem auch schon einmal früher, aber keiner hat mir den schaden für hotel, warterei, absage und neubestellung von personal gehaftet, es ist halt höhere gewalt!

mfg

ingo fuhrmeister

4. Januar 2017: Von Karpa Lothar an 

Gegen Spediteur nicht, wohl aber gegen Lieferanten. Dieser hat nicht die bestellte und bezahlte Leistung (UPS) geliefert. Hieraus würde ich den kausalen Schaden und Mehraufwand ableiten.


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